19.05.11, 19:36
Beitrag 16 von 25
Nicht vergessen Screenshots der Seiten zu erstellen, möglichst mit Zeugen!
19.05.11, 19:51
Beitrag 17 von 25
menschen die mit Bildern zutun haben und preise ermitteln wollen, sollten ein mal in eine MFM liste investieren!
19.05.11, 19:52
Beitrag 18 von 25
0x FF schrieb:
Zitat:
wenn meine bilder auf porno seiten verlinkt würden, wüsste ich das ich was falsch gemacht habe!
Zitat:
wenn meine bilder auf porno seiten verlinkt würden, wüsste ich das ich was falsch gemacht habe!
Du kannst auf jeden Fall das Geld vom ihm verlangen, dass er damit verdient hat.
Wichtig ist die Beweispflicht bei ihm zu lassen, dass der Betrag auch wirklich stimmt.
Dein Anwalt wird Dich dabei beraten.
Vor Gericht habe ich diesen Ansatz bereits gegen einen Raubkopierer erfolgreich umgesetzt.
Wichtig ist die Beweispflicht bei ihm zu lassen, dass der Betrag auch wirklich stimmt.
Dein Anwalt wird Dich dabei beraten.
Vor Gericht habe ich diesen Ansatz bereits gegen einen Raubkopierer erfolgreich umgesetzt.
Joachim O schrieb:
Zitat:Zitat:
wenn meine bilder auf porno seiten verlinkt würden, wüsste ich
das ich was falsch gemacht habe!
nunja, meine Bilder passen da auch garnicht mit rein, meine klassischen Akt Aufnahmen sind direkt zusammen auf einer Seite zusammen mit mädels die ihre Schamlippen weit auseinander ziehen oder die Beine breit machen... SOWAS habe ich garnicht in meinem Portfolio!
Zitat:Zitat:
wenn meine bilder auf porno seiten verlinkt würden, wüsste ich
das ich was falsch gemacht habe!
nunja, meine Bilder passen da auch garnicht mit rein, meine klassischen Akt Aufnahmen sind direkt zusammen auf einer Seite zusammen mit mädels die ihre Schamlippen weit auseinander ziehen oder die Beine breit machen... SOWAS habe ich garnicht in meinem Portfolio!
@Walter
Es gibt "Maschinen" die Seiten zwischenspeichern ... und das für Jahre! Auch wenn die Fotos aus Platzgründen nicht merh enthalten sein sollten, so zumindest der Link. ;)
Die beinhalten aber nicht alle Internetseiten.
Schaust du :
http://archive.org -> "take me back" -> URL eintragen
Hier kannst du dann im Kalender genau sehen wann und wieoft eine Seite geändert wurde.
Gruß Gerald
Nachricht bearbeitet (10:21)
Es gibt "Maschinen" die Seiten zwischenspeichern ... und das für Jahre! Auch wenn die Fotos aus Platzgründen nicht merh enthalten sein sollten, so zumindest der Link. ;)
Die beinhalten aber nicht alle Internetseiten.
Schaust du :
http://archive.org -> "take me back" -> URL eintragen
Hier kannst du dann im Kalender genau sehen wann und wieoft eine Seite geändert wurde.
Gruß Gerald
Nachricht bearbeitet (10:21)
Knut M. -Lordka- schrieb:
Zitat:
Ich meine, du kannst von ihm die Auskunft erzwingen wieviel er mit seinen Seiten in der Vergangenheit eingenommen hat, woraus sich dann deine Entschädigung ableiten lässt. Dein Anwalt weiss genaueres.
LG
Michael
Zitat:
Ich meine, du kannst von ihm die Auskunft erzwingen wieviel er mit seinen Seiten in der Vergangenheit eingenommen hat, woraus sich dann deine Entschädigung ableiten lässt. Dein Anwalt weiss genaueres.
LG
Michael
Zitat: Goschke 21.01.18, 11:47Zum zitierten Beitragabgesehen davon, dass das Thema bald 7 Jahre alt ist, nein. Es ist genau das Hotlinken NICHT erlaubt!!! einen einfachen Textlink zu einer Seite/einem Bild kann dir niemand verbieten. Aber Bilder als echte Grafik in eine eigene Webseite einzubetten, nicht erlaubt, zumindest ist mir persönlich kein anders lautendes Urteil bekannt.
Zitat: Stefan F. (Lichtjäger) 19.05.11, 14:29Zum zitierten BeitragZitat:
Warum Abmahnung???
Rechnung für die bisherige Nutzung schreiben, dazu ein Schreiben, das die weitere Nutzung untersagt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die abzugeben ist. Gleichzeitig rechtliche Schritte ankündigen, falls nicht nach deinem Geschmack reagiert wird. An einer Abmahnung verdient nur einer - der Anwalt.
Ich würde keine "Rechnung" schreiben, sondern Schadensersatzansprüche geltend machen. Das ist allgemein üblich, weil ja kein Vertragsverhältnis besteht, sondern eine nicht gestattete Bildnutzung vorliegt.
Alles andere (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Nutzung untersagen) bleibt. Vielleicht noch auf das Auskunftsrecht bestehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Dir offenlegen muss, ob oder inwieweit die Bildwerke noch genutzt werden/wurden. Daran wird dann der Betrag für den Schadensersatz festgemacht.
Wenn es "schnell" gehen soll, einen Fachanwalt für Medienrecht beauftragen. Bei 38 unerlaubt genutzten Bildern erachte ich das als sinnvoll.
Warum Abmahnung???
Rechnung für die bisherige Nutzung schreiben, dazu ein Schreiben, das die weitere Nutzung untersagt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die abzugeben ist. Gleichzeitig rechtliche Schritte ankündigen, falls nicht nach deinem Geschmack reagiert wird. An einer Abmahnung verdient nur einer - der Anwalt.
Ich würde keine "Rechnung" schreiben, sondern Schadensersatzansprüche geltend machen. Das ist allgemein üblich, weil ja kein Vertragsverhältnis besteht, sondern eine nicht gestattete Bildnutzung vorliegt.
Alles andere (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Nutzung untersagen) bleibt. Vielleicht noch auf das Auskunftsrecht bestehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Dir offenlegen muss, ob oder inwieweit die Bildwerke noch genutzt werden/wurden. Daran wird dann der Betrag für den Schadensersatz festgemacht.
Wenn es "schnell" gehen soll, einen Fachanwalt für Medienrecht beauftragen. Bei 38 unerlaubt genutzten Bildern erachte ich das als sinnvoll.