Verwendung meiner Bilder auf porno bzw. Erotikseiten...

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 16 von 25
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Nicht vergessen Screenshots der Seiten zu erstellen, möglichst mit Zeugen!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 25
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menschen die mit Bildern zutun haben und preise ermitteln wollen, sollten ein mal in eine MFM liste investieren!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 18 von 25
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0x FF schrieb:

Zitat:Ich würde mich über die außerordentliche Verdienstmöglichkeit
freuen. Und auch über die Verlinkung auf Pornoseiten. Wenn
Bilder dazu taugen, na das ist doch schon was .-)



wenn meine bilder auf porno seiten verlinkt würden, wüsste ich das ich was falsch gemacht habe!
Paddock Paddock   Beitrag 19 von 25
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Du kannst auf jeden Fall das Geld vom ihm verlangen, dass er damit verdient hat.
Wichtig ist die Beweispflicht bei ihm zu lassen, dass der Betrag auch wirklich stimmt.
Dein Anwalt wird Dich dabei beraten.
Vor Gericht habe ich diesen Ansatz bereits gegen einen Raubkopierer erfolgreich umgesetzt.
Knut M. -Lordka- Knut M. -Lordka-   Beitrag 20 von 25
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Joachim O schrieb:

Zitat:0x FF schrieb:

Zitat:Ich würde mich über die außerordentliche Verdienstmöglichkeit
freuen. Und auch über die Verlinkung auf Pornoseiten. Wenn
Bilder dazu taugen, na das ist doch schon was .-)



wenn meine bilder auf porno seiten verlinkt würden, wüsste ich
das ich was falsch gemacht habe!



nunja, meine Bilder passen da auch garnicht mit rein, meine klassischen Akt Aufnahmen sind direkt zusammen auf einer Seite zusammen mit mädels die ihre Schamlippen weit auseinander ziehen oder die Beine breit machen... SOWAS habe ich garnicht in meinem Portfolio!
Gerald Kirschke Gerald Kirschke Beitrag 21 von 25
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@Walter

Es gibt "Maschinen" die Seiten zwischenspeichern ... und das für Jahre! Auch wenn die Fotos aus Platzgründen nicht merh enthalten sein sollten, so zumindest der Link. ;)
Die beinhalten aber nicht alle Internetseiten.

Schaust du :
http://archive.org -> "take me back" -> URL eintragen

Hier kannst du dann im Kalender genau sehen wann und wieoft eine Seite geändert wurde.

Gruß Gerald



Nachricht bearbeitet (10:21)
Michael Bloch Michael Bloch Beitrag 22 von 25
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Knut M. -Lordka- schrieb:

Zitat:mal ne Frage, was für einen Wert setze ich den bei sowas auf
der Rchnung für die Bilder an? insgesamt hat der Kollege 38
Bilder von mir verwendet. Im Normalfall verkaufe ich Bilder nur
als Leinwanddruck, bei einer größe von 60x90 dann für ca. 150
Euro


Ich meine, du kannst von ihm die Auskunft erzwingen wieviel er mit seinen Seiten in der Vergangenheit eingenommen hat, woraus sich dann deine Entschädigung ableiten lässt. Dein Anwalt weiss genaueres.
LG
Michael
xxx xxx Beitrag 23 von 25
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Zitat: Knut M. -Lordka- 19.05.11, 11:37Zum zitierten BeitragHallo,

ich habe festgestellt das von mir Bilder auf Pornoseiten bzw. Erotikseiten verwendet werden, die Vorgehensweise ist immer die selbe, es gibt eine Seite auf der meine Bilder per Direktlink von meiner Homepage angezeigt werden, diese Seite wird dann auf den verschiedensten Erotik und Pornoseiten die der Typ betreibt so verlinkt das es aussieht als gehören sie direkt zu der Seite...

die Bilder sind auf der Seite nicht direkt eingebaut sondern "nur" von meiner Seite direkt verlinkt... wobei das aber nicht wirklich erkennbar ist... darf der das? darf der mich, meinen Namen und meine Modelle mit diesem Porno und Erotik kontent so direkt in Verbindung bringen? zumal die Seiten auch sehr stümperhaft konzipiert sind!


Links setzen ist ges. zugelassen.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 24 von 25
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Zitat: Goschke 21.01.18, 11:47Zum zitierten BeitragLinks setzen ist ges. zugelassen.abgesehen davon, dass das Thema bald 7 Jahre alt ist, nein. Es ist genau das Hotlinken NICHT erlaubt!!! einen einfachen Textlink zu einer Seite/einem Bild kann dir niemand verbieten. Aber Bilder als echte Grafik in eine eigene Webseite einzubetten, nicht erlaubt, zumindest ist mir persönlich kein anders lautendes Urteil bekannt.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 25 von 25
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Zitat: Stefan F. (Lichtjäger) 19.05.11, 14:29Zum zitierten BeitragKnut M. -Lordka- schrieb:

Zitat:Die Abmahnung gegen den Verursacher ist schon auf den weg
gebracht!

Warum Abmahnung???
Rechnung für die bisherige Nutzung schreiben, dazu ein Schreiben, das die weitere Nutzung untersagt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die abzugeben ist. Gleichzeitig rechtliche Schritte ankündigen, falls nicht nach deinem Geschmack reagiert wird. An einer Abmahnung verdient nur einer - der Anwalt.

Ich würde keine "Rechnung" schreiben, sondern Schadensersatzansprüche geltend machen. Das ist allgemein üblich, weil ja kein Vertragsverhältnis besteht, sondern eine nicht gestattete Bildnutzung vorliegt.
Alles andere (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Nutzung untersagen) bleibt. Vielleicht noch auf das Auskunftsrecht bestehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Dir offenlegen muss, ob oder inwieweit die Bildwerke noch genutzt werden/wurden. Daran wird dann der Betrag für den Schadensersatz festgemacht.

Wenn es "schnell" gehen soll, einen Fachanwalt für Medienrecht beauftragen. Bei 38 unerlaubt genutzten Bildern erachte ich das als sinnvoll.
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