13.08.15, 15:37
Beitrag 16 von 19
Zitat: PixelJogi 13.08.15, 14:00Zum zitierten Beitrag
Das Problem ist der Tod. Er ist der einzige Weg, sein Urheberrcht verbindlich abzutreten.
Veräußern geht gar nicht.
Das Problem ist der Tod. Er ist der einzige Weg, sein Urheberrcht verbindlich abzutreten.
Veräußern geht gar nicht.
Zitat: Hermann Klecker 13.08.15, 18:19Zum zitierten Beitrag
Ist sicherlich eine sehr endgültige „Entscheidung“.
Grundsätzlich bin ich als Urheber aber frei, mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, inwieweit ich meine
Urheberrechte ausüben möchte.
Sprich: „Wenn Du mir Geld gibst, lasse ich Veränderungen an meinem Werk zu.“
Ist sicherlich eine sehr endgültige „Entscheidung“.
Grundsätzlich bin ich als Urheber aber frei, mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, inwieweit ich meine
Urheberrechte ausüben möchte.
Sprich: „Wenn Du mir Geld gibst, lasse ich Veränderungen an meinem Werk zu.“
Zitat: Flunra 14.08.15, 00:18Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 13.08.15, 18:19Zum zitierten Beitrag
Ist sicherlich eine sehr endgültige „Entscheidung“.
Grundsätzlich bin ich als Urheber aber frei, mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, inwieweit ich meine
Urheberrechte ausüben möchte.
Sprich: „Wenn Du mir Geld gibst, lasse ich Veränderungen an meinem Werk zu.“
Ja und der Urheber könnte noch viel weiter gehen.
Aber das Urheberrecht kann er nicht veräußern.
Und eh Du mit dem Vorschlag kommst, zu Lebzeiten eine Vereinbarung über das spätere Erbe zu treffen... bleib einfach beim Thema. Immer. OK?
Ist sicherlich eine sehr endgültige „Entscheidung“.
Grundsätzlich bin ich als Urheber aber frei, mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, inwieweit ich meine
Urheberrechte ausüben möchte.
Sprich: „Wenn Du mir Geld gibst, lasse ich Veränderungen an meinem Werk zu.“
Ja und der Urheber könnte noch viel weiter gehen.
Aber das Urheberrecht kann er nicht veräußern.
Und eh Du mit dem Vorschlag kommst, zu Lebzeiten eine Vereinbarung über das spätere Erbe zu treffen... bleib einfach beim Thema. Immer. OK?