29.11.15, 00:51
Beitrag 16 von 26
meine juristisch nicht fachmännische meinung: es geht deinen AG einen scheiß an, was du in deiner freizeit machst, solange du fit genug bist, den aufgaben entsprechend deines AV nachzukommen und diesen zu erfüllen. wenn du also bilder machst und entsprechend bearbeitest, dann ist das erst einmal eine ganz normale freizeitbeschäftigung. das hochladen bei einer agentur ist je nach agentur im aufwand unterschiedlich. es gibt agenturen, da läd man hoch, macht ne kurze beschreibung zum bild und das war es dann auch. im grunde auch nicht zeitaufwendiger, als z.b. in einem forum zu schreiben :-).
anders sieht die sache aus, wenn es z.b. einen wirtschaftlichen interessenskonflikt zwischen deinem AG und deiner nebentätigkeit gibt. du kannst z.b. nicht in einer autowerkstatt schrauben und in deiner freizeit ggf in deinem hof dies ebenfalls machen. das könnte ärger geben, weil man dir dann unterstellen könnte, du würdest deine position ausnutzen, kunden vom unternehmen abziehen und in deiner freizeit gegen entgelt diese bedienen. wer derartiges vor hat, sollte dies auf alle fälle beim AG zur anzeige bringen und sich dies auch schriftlich bestätigen lassen.
ebenfalls kritisch sind bilder, die man u.u. inhaltlich mit deiner firma in verbindung bringen kann. und: wie schon erwähnt sollte man die bilder weder am firmen-pc bearbeiten noch hochladen, auch nicht nach feierabend. auch wenn das hochladen von selbst abläuft - du nutzt firmeninfrastruktur! gemeinhin untersagen dies die AG. selbst wenn das in manchen firmen lax gehandhabt wird, würde ich mir das abzeichnen lassen, wenn man machen möchte (beweislast).
anders sieht die sache aus, wenn es z.b. einen wirtschaftlichen interessenskonflikt zwischen deinem AG und deiner nebentätigkeit gibt. du kannst z.b. nicht in einer autowerkstatt schrauben und in deiner freizeit ggf in deinem hof dies ebenfalls machen. das könnte ärger geben, weil man dir dann unterstellen könnte, du würdest deine position ausnutzen, kunden vom unternehmen abziehen und in deiner freizeit gegen entgelt diese bedienen. wer derartiges vor hat, sollte dies auf alle fälle beim AG zur anzeige bringen und sich dies auch schriftlich bestätigen lassen.
ebenfalls kritisch sind bilder, die man u.u. inhaltlich mit deiner firma in verbindung bringen kann. und: wie schon erwähnt sollte man die bilder weder am firmen-pc bearbeiten noch hochladen, auch nicht nach feierabend. auch wenn das hochladen von selbst abläuft - du nutzt firmeninfrastruktur! gemeinhin untersagen dies die AG. selbst wenn das in manchen firmen lax gehandhabt wird, würde ich mir das abzeichnen lassen, wenn man machen möchte (beweislast).
Zitat: Albrecht D 25.11.15, 21:34Zum zitierten Beitrag
Auf genau so eine Frage, habe ich bis dato keine EXAKTE Antwort gefunden.
Dass man quasi sagt: Nur SO und SO = Nebentätigkeit.
Bisheriges ist irgendwie zu abstrakt bis schwammig / dehnbar in der naja...so lala-Definition.
Sich bei einer Bildagentur anzumelden ist aber *meiner Meinung* nach kein Grund es dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Auf genau so eine Frage, habe ich bis dato keine EXAKTE Antwort gefunden.
Dass man quasi sagt: Nur SO und SO = Nebentätigkeit.
Bisheriges ist irgendwie zu abstrakt bis schwammig / dehnbar in der naja...so lala-Definition.
Sich bei einer Bildagentur anzumelden ist aber *meiner Meinung* nach kein Grund es dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Zitat: Lidofot 01.12.15, 11:39Zum zitierten Beitrag
Richtig.
Weil es sich innert kürzester Zeit in 99,5 von 100 Fällen eh von selbst erledigt...
Richtig.
Weil es sich innert kürzester Zeit in 99,5 von 100 Fällen eh von selbst erledigt...
Zitat: Petrosilius Krallemann 01.12.15, 23:24Zum zitierten BeitragZitat: Lidofot 01.12.15, 11:39Zum zitierten Beitrag
Richtig.
Weil es sich innert kürzester Zeit in 99,5 von 100 Fällen eh von selbst erledigt...
99,5 - 100 halte ich zwar für sehr übertrieben, aber gut.
Richtig.
Weil es sich innert kürzester Zeit in 99,5 von 100 Fällen eh von selbst erledigt...
99,5 - 100 halte ich zwar für sehr übertrieben, aber gut.
Zitat: Lidofot 17.11.15, 19:36Zum zitierten Beitrag
Nö. Wenn dem so wäre, dann gäbe es - jedenfalls gegenüber dem Fiskus - kein Unternehmertum mehr. Jede vernünftige Bildagentur legt Wert darauf, es mit ernsthaften Lieferanten zu tun zu haben. Du hast dort einen Fotografenvertrag unterschrieben, in dem neben Deinen Pflichten auch Deine Bezahlung geregelt ist. Also kannst Du nicht hergehn und behaupten, Du wolltest kein Geld haben.
Darüber hinaus ist Deine Herangehensweise schlichtweg eine selbsterfüllende Prophezeiung. Bildagenturen sind beileibe keine Goldesel. Bilder laufen nicht von alleine weg. Dort verdient nur etwas, wer das Geschäft wirklich professionell betreibt. Das betrifft sowohl die Bildqualität, als auch die Verschlagwortung und den Fokus auf die Bedürfnisse der Kunden (die dort nachgefragten Bilder sind ganz andere als die, die in der fc bejubelt werden) und nicht zuletzt ein Mindestmaß an regelmäßig anzulieferndem Material, um in dem trüben Haifischbecken noch gesehen zu werden.
Das wird man vielleicht nicht wie Yuri Arcurs mit eigenen Fotostudios und Dutzenden von Angestellten betreiben müssen - aber mit einer Handvoll Bilder, die eben das zeigen, was Dir beim Sonntagsspaziergang so über den Weg läuft, war schon vor zehn Jahren kein Blumentopf zu gewinnen.
Zitat: Lidofot 17.11.15, 19:36Zum zitierten Beitrag
Du hast nicht verstanden, weshalb Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen.
Zum einen stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit mit dem Selbstverständnis des Arbeitgebers vereinbar ist. So hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2002 geurteilt, daß es bei Patienten Irritationen hervorrufen könne, wenn ein Krankenpfleger nebenher als Bestatter arbeite (6 AZR 357/01). Sie "könnten den Eindruck gewinnen, von einem solchen Krankenpfleger nicht in der gebotenen Weise, (...) im Sinne der Erhaltung von Leben und Gesundheit, behandelt zu werden." Zum anderen kann es eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber unmöglich machen, gesetzliche Vorgaben sicher einzuhalten. Wenn der Arbeitgeber nicht wissen kann, ob sein Angestellter nicht die ganze Nacht Taxi gefahren ist, kann er ihn frühmorgens nicht auf den Linienbus lassen.
Die Gelegenheiten, da ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen darf, sind zwar ausgesprochen seltene Ausnahmen, aber er hat das Recht informert zu werden und entscheiden zukönnen, ob eine Ausnahme in dem konkreten Fall tatsächlich zutrifft. Hängst Du Du dann auf Arbeit durch wie eine Bogenlampe, weil Du grade noch in der "Nachtschicht" Bilder bearbeitet hast, dann wirst Du Dich irgendwann mal zwischen den beiden Jobs entscheiden müssen.
Zitat: Lidofot 09.12.15, 10:41Zum zitierten BeitragZitat: Petrosilius Krallemann 01.12.15, 23:24Zum zitierten BeitragZitat: Lidofot 01.12.15, 11:39Zum zitierten Beitrag
Richtig.
Weil es sich innert kürzester Zeit in 99,5 von 100 Fällen eh von selbst erledigt...
99,5 - 100 halte ich zwar für sehr übertrieben, aber gut.
Es sind mindestens 99,999%. Das bezüglich der Bildagentur herauszufinden, hätte zur Vorbereitung der Selbstständigkeit gehört. Wenn man denn nicht bloß ein bißchen rumdaddeln, sondern die Voraussetzungen schaffen will, daß es überhaupt laufen kann.
Früher hättest Du darüber noch massenhaft Material bei Robert Kneschke gefunden - daß dessen Seiten inzwischen offline sind, dürfte wohl ein sicheres Anzeichen dafür sein, daß in der Branche niemand mehr etwas zu verschenken hat.
Nö. Wenn dem so wäre, dann gäbe es - jedenfalls gegenüber dem Fiskus - kein Unternehmertum mehr. Jede vernünftige Bildagentur legt Wert darauf, es mit ernsthaften Lieferanten zu tun zu haben. Du hast dort einen Fotografenvertrag unterschrieben, in dem neben Deinen Pflichten auch Deine Bezahlung geregelt ist. Also kannst Du nicht hergehn und behaupten, Du wolltest kein Geld haben.
Darüber hinaus ist Deine Herangehensweise schlichtweg eine selbsterfüllende Prophezeiung. Bildagenturen sind beileibe keine Goldesel. Bilder laufen nicht von alleine weg. Dort verdient nur etwas, wer das Geschäft wirklich professionell betreibt. Das betrifft sowohl die Bildqualität, als auch die Verschlagwortung und den Fokus auf die Bedürfnisse der Kunden (die dort nachgefragten Bilder sind ganz andere als die, die in der fc bejubelt werden) und nicht zuletzt ein Mindestmaß an regelmäßig anzulieferndem Material, um in dem trüben Haifischbecken noch gesehen zu werden.
Das wird man vielleicht nicht wie Yuri Arcurs mit eigenen Fotostudios und Dutzenden von Angestellten betreiben müssen - aber mit einer Handvoll Bilder, die eben das zeigen, was Dir beim Sonntagsspaziergang so über den Weg läuft, war schon vor zehn Jahren kein Blumentopf zu gewinnen.
Zitat: Lidofot 17.11.15, 19:36Zum zitierten Beitrag
Du hast nicht verstanden, weshalb Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen.
Zum einen stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit mit dem Selbstverständnis des Arbeitgebers vereinbar ist. So hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2002 geurteilt, daß es bei Patienten Irritationen hervorrufen könne, wenn ein Krankenpfleger nebenher als Bestatter arbeite (6 AZR 357/01). Sie "könnten den Eindruck gewinnen, von einem solchen Krankenpfleger nicht in der gebotenen Weise, (...) im Sinne der Erhaltung von Leben und Gesundheit, behandelt zu werden." Zum anderen kann es eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber unmöglich machen, gesetzliche Vorgaben sicher einzuhalten. Wenn der Arbeitgeber nicht wissen kann, ob sein Angestellter nicht die ganze Nacht Taxi gefahren ist, kann er ihn frühmorgens nicht auf den Linienbus lassen.
Die Gelegenheiten, da ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen darf, sind zwar ausgesprochen seltene Ausnahmen, aber er hat das Recht informert zu werden und entscheiden zukönnen, ob eine Ausnahme in dem konkreten Fall tatsächlich zutrifft. Hängst Du Du dann auf Arbeit durch wie eine Bogenlampe, weil Du grade noch in der "Nachtschicht" Bilder bearbeitet hast, dann wirst Du Dich irgendwann mal zwischen den beiden Jobs entscheiden müssen.
Zitat: Lidofot 09.12.15, 10:41Zum zitierten BeitragZitat: Petrosilius Krallemann 01.12.15, 23:24Zum zitierten BeitragZitat: Lidofot 01.12.15, 11:39Zum zitierten Beitrag
Richtig.
Weil es sich innert kürzester Zeit in 99,5 von 100 Fällen eh von selbst erledigt...
99,5 - 100 halte ich zwar für sehr übertrieben, aber gut.
Es sind mindestens 99,999%. Das bezüglich der Bildagentur herauszufinden, hätte zur Vorbereitung der Selbstständigkeit gehört. Wenn man denn nicht bloß ein bißchen rumdaddeln, sondern die Voraussetzungen schaffen will, daß es überhaupt laufen kann.
Früher hättest Du darüber noch massenhaft Material bei Robert Kneschke gefunden - daß dessen Seiten inzwischen offline sind, dürfte wohl ein sicheres Anzeichen dafür sein, daß in der Branche niemand mehr etwas zu verschenken hat.
Zitat: Peter I. 22.12.15, 11:20Zum zitierten Beitrag
Hier wäre tatsächlich eine Interessenkollision zu bejahen, was aber für das Foto-Hobby nicht zutrifft.
UndZitat: Peter I. 22.12.15, 11:20Zum zitierten Beitrag
SowieZitat: Peter I. 22.12.15, 11:20Zum zitierten Beitrag
Dass man ausgeruht zur Arbeit erscheint gehört zu den allgemeinen Pflichten eines Arbeitnehmers. Das Hochladen einiger Fotos wird wohl kaum Einfluss auf die Ruhezeit haben.
Hier wäre tatsächlich eine Interessenkollision zu bejahen, was aber für das Foto-Hobby nicht zutrifft.
UndZitat: Peter I. 22.12.15, 11:20Zum zitierten Beitrag
SowieZitat: Peter I. 22.12.15, 11:20Zum zitierten Beitrag
Dass man ausgeruht zur Arbeit erscheint gehört zu den allgemeinen Pflichten eines Arbeitnehmers. Das Hochladen einiger Fotos wird wohl kaum Einfluss auf die Ruhezeit haben.
"Hier wäre tatsächlich eine Interessenkollision zu bejahen, was aber für das Foto-Hobby nicht zutrifft."
Das ist egal. Der Arbeitgeber hat das Recht, diese Entscheidung zu treffen - auch wenn er nur in Ausnahmefällen zu dem Schluß kommen dürfte, daß dem Arbeitnehmer die Tätigkeit zu untersagen sei.
Bei dem Berufskraftfahrer übersiehst Du, daß nach VO (EG) Nr. 561/2006 und dem darauf basierenden Fahrpersonalgesetz für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitregelungen auch Unternehmer, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen in die Verantwortung eingebunden werden, insbesondere dürfen sie bei der Erstellung der Beförderungspläne keine Rechtsverstöße vorsehen. Eine Nebenpflicht des Unternehmers ist es daher, Fahrerkartendaten auszulesen und festzustellen, ob sich darauf beispielsweise Datensätze vo Fremdfahrzeugen befinden, die auf unbekannte Nebentätigkeiten des Fahrers schließen lassen. Wenn eine Nebentätigkeit den Arbeitgeber außerstande setzt, seine gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, wird er diese verbieten müssen.
https://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen ... sen/682642
"Dass man ausgeruht zur Arbeit erscheint gehört zu den allgemeinen Pflichten eines Arbeitnehmers. Das Hochladen einiger Fotos wird wohl kaum Einfluss auf die Ruhezeit haben."
Du hast Dich mit der Materie offenbar nicht beschäftigt. Im Stockgeschäft verdient man Geld (wenn überhaupt) nicht nur durch Klasse, sondern auch durch Masse. Manche Agenturen haben ganz klare Vorstellungen davon, wieviel verkäufliche Bilder monatlich geliefert werden sollen, damit sich eine Zusammenarbeit für sie rechnet. Und zur Bildbearbeitung gehört es auch, die Fotos mit einer ansehnlichen Menge individueller Schlagwörter so treffend zu beschreiben, daß sie von den Kunden im Portfolio der Agentur gefunden werden. Und das bitte nicht nur in Deutsch, sondern meist parallel auch in Englisch.
Das ist egal. Der Arbeitgeber hat das Recht, diese Entscheidung zu treffen - auch wenn er nur in Ausnahmefällen zu dem Schluß kommen dürfte, daß dem Arbeitnehmer die Tätigkeit zu untersagen sei.
Bei dem Berufskraftfahrer übersiehst Du, daß nach VO (EG) Nr. 561/2006 und dem darauf basierenden Fahrpersonalgesetz für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitregelungen auch Unternehmer, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen in die Verantwortung eingebunden werden, insbesondere dürfen sie bei der Erstellung der Beförderungspläne keine Rechtsverstöße vorsehen. Eine Nebenpflicht des Unternehmers ist es daher, Fahrerkartendaten auszulesen und festzustellen, ob sich darauf beispielsweise Datensätze vo Fremdfahrzeugen befinden, die auf unbekannte Nebentätigkeiten des Fahrers schließen lassen. Wenn eine Nebentätigkeit den Arbeitgeber außerstande setzt, seine gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, wird er diese verbieten müssen.
https://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen ... sen/682642
"Dass man ausgeruht zur Arbeit erscheint gehört zu den allgemeinen Pflichten eines Arbeitnehmers. Das Hochladen einiger Fotos wird wohl kaum Einfluss auf die Ruhezeit haben."
Du hast Dich mit der Materie offenbar nicht beschäftigt. Im Stockgeschäft verdient man Geld (wenn überhaupt) nicht nur durch Klasse, sondern auch durch Masse. Manche Agenturen haben ganz klare Vorstellungen davon, wieviel verkäufliche Bilder monatlich geliefert werden sollen, damit sich eine Zusammenarbeit für sie rechnet. Und zur Bildbearbeitung gehört es auch, die Fotos mit einer ansehnlichen Menge individueller Schlagwörter so treffend zu beschreiben, daß sie von den Kunden im Portfolio der Agentur gefunden werden. Und das bitte nicht nur in Deutsch, sondern meist parallel auch in Englisch.
Meinen Beitrag vom 22.12.2015 muß ich insofern korrigieren, als die Seite
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/
von Robert Kneschke nur zeitweise nicht erreichbar war.
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/
von Robert Kneschke nur zeitweise nicht erreichbar war.
Mit dem Blogbeitrag
http://www.alltageinesfotoproduzenten.d ... fahrungen/
führt Robert Kneschke die Idee ad absurdum, daß man mit Stockfotografie Geld im Schlaf verdiene. Damit sind die Antworten von Hermann und mir auch noch einmal von dritter Seite unterlegt worden.
http://www.alltageinesfotoproduzenten.d ... fahrungen/
führt Robert Kneschke die Idee ad absurdum, daß man mit Stockfotografie Geld im Schlaf verdiene. Damit sind die Antworten von Hermann und mir auch noch einmal von dritter Seite unterlegt worden.
26.12.15, 23:13
Beitrag 25 von 26
hunderttausende Stockfotografen sind euch zu Dank verpflichtet.
Zitat: Lidofot 17.11.15, 19:36Zum zitierten BeitragZitat: Peter I. 26.12.15, 21:39Zum zitierten BeitragHier prallen also zwei verschiedenen Vorstellungen aufeinander:
Lidofot sprach ausdrücklich von Hobby, Peter von einen "Stockgeschäft", bei dem man verdienen möchte.
Lidofot sprach ausdrücklich von Hobby, Peter von einen "Stockgeschäft", bei dem man verdienen möchte.