Hallo zusammen,
wenn man Fotos (Hobby) bei Bildagenturen hochlädt und damit keinen wirklichen Umsatz macht, ist es dann ein gesetzliches Muss dies dem Arbeitgeber mitzuteilen ?
Es ist ein Hobby nach dem Motto: mal gucken, ob es funktioniert.
Also ist es keine Nebentätigkeit im Sinne von mtl. festem Einkommen, oder muss man es dem Arbeitgeber trotzdem mitteilen ?
wenn man Fotos (Hobby) bei Bildagenturen hochlädt und damit keinen wirklichen Umsatz macht, ist es dann ein gesetzliches Muss dies dem Arbeitgeber mitzuteilen ?
Es ist ein Hobby nach dem Motto: mal gucken, ob es funktioniert.
Also ist es keine Nebentätigkeit im Sinne von mtl. festem Einkommen, oder muss man es dem Arbeitgeber trotzdem mitteilen ?
Das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an, und auf Deinen Arbeitgeber.
LG Falko
LG Falko
"Nebentätigkeiten, die keine konkreten Interessen des Hauptarbeitgebers berühren, sind hingegen nicht nur genehmigungsfrei, sondern gehen vielmehr den Hauptarbeitgeber auch nichts an. Er hat keinen Anspruch darauf, über solche Nebentätigkeiten aufgeklärt zu werden."
http://www.akademie.de/wissen/nebentaet ... genpflicht
http://www.akademie.de/wissen/nebentaet ... genpflicht
23.11.15, 07:45
Beitrag 4 von 26
Zitat: Albrecht D 17.11.15, 21:06Zum zitierten Beitrag
Wenn dann richtig zitieren:
"Eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitsvertrag oder ein möglicherweise anwendbarer Tarifvertrag dies vorsieht. Hierbei sind auch Klauseln zulässig, die eine generelle Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten vorsehen."
Wenn dann richtig zitieren:
"Eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitsvertrag oder ein möglicherweise anwendbarer Tarifvertrag dies vorsieht. Hierbei sind auch Klauseln zulässig, die eine generelle Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten vorsehen."
23.11.15, 10:55
Beitrag 5 von 26
Bei Unsicherheit in dieser Frage ist das einzig Vernünftige, beim AG nachzufragen.
Zitat: o_ke 23.11.15, 10:55Zum zitierten BeitragIch würde unter diesen Umständen der Personalabteilung eine schriftliche Mitteilung machen, dass ich vorhandene Fotografien über eine Bildagentur zum Verkauf anbiete. Bei einem reinen Nachfragen könnte es im Streitfalle zu Beweisnöten kommen.
Was man auf keinen Falle machen darf ist, die Bilder während der Arbeitszeit und dazu noch über den Firmen-PC anzubieten.
Typische Nebentätigkeiten wären meines Erachtens, etwa nach Feierabend als Versicherungsmakler zu arbeiten, in einem Lokal zu bedienen oder an der Volkshochschule Kurse abzuhalten.
Die Tätigkeit im Presbyterium bzw. Pfarrgemeinderat oder das Singen im Kirchenchor, der Besuch eines Sportvereins für Freizeit- der Leistungsport ist keine Nebentätigkeit. Ebenso die Vermitung von vorhandenen Immobilien.
Was man auf keinen Falle machen darf ist, die Bilder während der Arbeitszeit und dazu noch über den Firmen-PC anzubieten.
Typische Nebentätigkeiten wären meines Erachtens, etwa nach Feierabend als Versicherungsmakler zu arbeiten, in einem Lokal zu bedienen oder an der Volkshochschule Kurse abzuhalten.
Die Tätigkeit im Presbyterium bzw. Pfarrgemeinderat oder das Singen im Kirchenchor, der Besuch eines Sportvereins für Freizeit- der Leistungsport ist keine Nebentätigkeit. Ebenso die Vermitung von vorhandenen Immobilien.
Aber ist denn das hobbymäßige Anbieten von Stockfotografien überhaupt eine Nebentätigkeit? Ich frage ja beispielsweise meinen Arbeitgeber auch nicht, ob ich etwas bei Ebay verkaufen darf.
Zitat: Britfot 24.11.15, 20:10Zum zitierten BeitragDas ist ein gutes Argument. Ich melde meinem Arbeitgeber auch nicht, wenn ich eine Immobilie vermiete.
Erstaunlich und auch irgendwie verwunderlich, dass man dazu im Internet keine klare Antwort findet.
Zitat: Albrecht D 25.11.15, 09:28Zum zitierten Beitrag
Das Vermieten einer Immobilie ist aber etwas anderes. Monatlich xxx,-€ zu bekommen ist quasi *eine* Art von festem Neben-/Einkommen.
Zitat: Albrecht D 25.11.15, 09:28Zum zitierten Beitrag
Das Vermieten einer Immobilie ist aber etwas anderes. Monatlich xxx,-€ zu bekommen ist quasi *eine* Art von festem Neben-/Einkommen.
Zitat: Lidofot 25.11.15, 15:59Zum zitierten BeitragZitat: Albrecht D 25.11.15, 09:28Zum zitierten Beitrag
Das Vermieten einer Immobilie ist aber etwas anderes. Monatlich xxx,-€ zu bekommen ist quasi *eine* Art von festem Neben-/Einkommen.
Das verstehe ich nicht. Worin liegt der Unterschied?
Eine Immobilie muß auch bewirtschaftet werden. Das "beschäftigt" den Vermieter durchaus.
Das Vermieten einer Immobilie ist aber etwas anderes. Monatlich xxx,-€ zu bekommen ist quasi *eine* Art von festem Neben-/Einkommen.
Das verstehe ich nicht. Worin liegt der Unterschied?
Eine Immobilie muß auch bewirtschaftet werden. Das "beschäftigt" den Vermieter durchaus.
Beamte müssen jede Nebentätigkeit anmelden, andere Arbeitnehmer nur je nach Einzelfall. Aber bei gelegentlich verkauften Hobbyfotos dürfte man auch kaum von einer Nebentätigkeit reden.
PaulHarris
PaulHarris
Zitat: paulharris 25.11.15, 18:42Zum zitierten BeitragFrage an die Juristin: Wo ist denn geregelt, was überhaupt Nebentätigkeiten sind?
Nebentätigkeit ist jede berufliche Tätigkeit = Arbeitstätigkeit = Beschäftigung gegen Entgelt, welche neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird
Siehe für die juristische Definition bspw. http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/N ... 64839.html oder aber auch https://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit
Mehr kann ich dazu auch nicht beisteuern, denn ich bin kein Jurist.
Siehe für die juristische Definition bspw. http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/N ... 64839.html oder aber auch https://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit
Mehr kann ich dazu auch nicht beisteuern, denn ich bin kein Jurist.
26.11.15, 00:03
Beitrag 14 von 26
naja, der wichtigste Gesichtspunkt dabei wird wohl sein, inwieweit die Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Und diesen Punkt können wir nicht allgemeingültig ausdiskutieren und bestimmen. Der AG wird das in der Regel anders sehen als der AN, die Gewerkschaft anders als Rechtsanwälte des AG.
Im dargestellten Fall wird es den AG nicht interessieren. Aber wie oben bereits geschrieben, ganz einfach in der Personalabteilung nachfragen.
Im dargestellten Fall wird es den AG nicht interessieren. Aber wie oben bereits geschrieben, ganz einfach in der Personalabteilung nachfragen.
Zitat: o_ke 26.11.15, 00:03Zum zitierten Beitrag
Ich hatte schon den Fall, dass eine Nebentätigkeit durchaus das Potenzial hatte, Interessenskonflikte mit dem Arbeitgeber zu generieren. Trotzdem sah der Arbeitgeber "das ist mir doch egal" und ich bat um kein kurzes schriftliches Statement. Bekam ich dann auch, war ja eh egal.
(Bis dann der Personalchef danach fragte, ob ich das überhaupt dürfe.)
Also so kann es auch gehen.
Egal war es tatsächlich nicht, weil die Nebentätigkeit schon vor der Anstellung begann und durchaus einen positiven Einfluß auf meine Einstellung hatte.
Wenn ich jetzt gelegentlich Bilder verkaufen würde, dann würde ich das - bei MEINEM Arbeitsvertrag und -verhältnis - nicht angeben, im Einzelfall aber durchaus damit prahlen.
Vermietung wurde mir auch nicht genehmigt. Ist zwar auch kein Geheimnis und spielte im Bewerbungsgespräch aus organisatorischen Gründen eine Rolle. "Was machen Sie denn dann mit der Immobilie, wenn sie zu uns hin umziehen?" Die Frage hielt ich damals für berechtigt um zu erfahren, wie ernstgemeint und langfristig ausgelegt die Bewerbung wirklich war.
Insgesamt glaube ich, dass da vieles nicht so heiß gegessen wird, wie es oft gekocht wird. Selbst Beamte haben - glaube ich zu wissen - sogar einen Anspruch darauf, dass ihnen Nebentätigkeiten genehmigt werden, wenn sie erkennbar tatsächlich der Pflichterfüllung nicht im Wege stehen. Stockfotografie bei der man die Fotos macht, wenn man Zeit hat, und bearbeitet und in die Portale einfplegt (ein Aufwand, den man nicht unterschätzen sollte), stehen sicher keinerlei Pflichterfüllung im Wege. Wenn es hart auf hart kommt bleibt einfach keine Zeit für Fotos oder Computerheimarbeit.
Ich hatte schon den Fall, dass eine Nebentätigkeit durchaus das Potenzial hatte, Interessenskonflikte mit dem Arbeitgeber zu generieren. Trotzdem sah der Arbeitgeber "das ist mir doch egal" und ich bat um kein kurzes schriftliches Statement. Bekam ich dann auch, war ja eh egal.
(Bis dann der Personalchef danach fragte, ob ich das überhaupt dürfe.)
Also so kann es auch gehen.
Egal war es tatsächlich nicht, weil die Nebentätigkeit schon vor der Anstellung begann und durchaus einen positiven Einfluß auf meine Einstellung hatte.
Wenn ich jetzt gelegentlich Bilder verkaufen würde, dann würde ich das - bei MEINEM Arbeitsvertrag und -verhältnis - nicht angeben, im Einzelfall aber durchaus damit prahlen.
Vermietung wurde mir auch nicht genehmigt. Ist zwar auch kein Geheimnis und spielte im Bewerbungsgespräch aus organisatorischen Gründen eine Rolle. "Was machen Sie denn dann mit der Immobilie, wenn sie zu uns hin umziehen?" Die Frage hielt ich damals für berechtigt um zu erfahren, wie ernstgemeint und langfristig ausgelegt die Bewerbung wirklich war.
Insgesamt glaube ich, dass da vieles nicht so heiß gegessen wird, wie es oft gekocht wird. Selbst Beamte haben - glaube ich zu wissen - sogar einen Anspruch darauf, dass ihnen Nebentätigkeiten genehmigt werden, wenn sie erkennbar tatsächlich der Pflichterfüllung nicht im Wege stehen. Stockfotografie bei der man die Fotos macht, wenn man Zeit hat, und bearbeitet und in die Portale einfplegt (ein Aufwand, den man nicht unterschätzen sollte), stehen sicher keinerlei Pflichterfüllung im Wege. Wenn es hart auf hart kommt bleibt einfach keine Zeit für Fotos oder Computerheimarbeit.