wiederum wurde eines meiner in die fc eingestellten Fotos geklaut (Musikerportrait; allein dieses Bild übrigens etliche Male von unterschiedlichen Nutzern). Diesmal von einer Werbeagentur, um auf der Facebook-Seite eines Veranstalters ein Event mit diesem Musiker zu bewerben. Der Veranstalter weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da er eine Werbeagentur mit der Pflege seiner Facebook-Seite beauftragt hat und diese verantwortlich wähnt.
Somit hat das Landgericht Hamburg nunmehr unter Az. 310 O 165/14 am 23.05.2014 im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, [...] die [...] "Fotografie öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie geschehen auf der Internetseite [facebook ]"
[...]
"Das aus der Anlage zu diesem Beschluss ersichtliche Foto ist urheberrechtlich geschützt. Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, dieses Foto selbst aufgenommen zu haben [...] Er ist somit Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich dieses Fotos."
[...] "Da diese Nutzung ohne das Einverständnis des Antragstellers geschah, war diese Nutzung rechtswidrig.
Die Antragsgegnerin ist für die rechtswidrige Nutzung verantwortlich. Sie ist ausweislich des vorgelegten Impressums die Betreiberin der vorgenannten Internetseite. Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme darauf verweist, dass die Facebook-Seite ausschließlich von einer damit beauftragten Werbeagentur bearbeitet werde, ändert das nicht an der urheberrechtlichen Verantwortung der Antragsgegnerin. Denn sie ist die Betreiberin der Facebook-Seite und hat sich den Inhalt dieser Seite jedenfalls zu eigen gemacht."
Somit hat das Landgericht Hamburg nunmehr unter Az. 310 O 165/14 am 23.05.2014 im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, [...] die [...] "Fotografie öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie geschehen auf der Internetseite [facebook ]"
[...]
"Das aus der Anlage zu diesem Beschluss ersichtliche Foto ist urheberrechtlich geschützt. Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, dieses Foto selbst aufgenommen zu haben [...] Er ist somit Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich dieses Fotos."
[...] "Da diese Nutzung ohne das Einverständnis des Antragstellers geschah, war diese Nutzung rechtswidrig.
Die Antragsgegnerin ist für die rechtswidrige Nutzung verantwortlich. Sie ist ausweislich des vorgelegten Impressums die Betreiberin der vorgenannten Internetseite. Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme darauf verweist, dass die Facebook-Seite ausschließlich von einer damit beauftragten Werbeagentur bearbeitet werde, ändert das nicht an der urheberrechtlichen Verantwortung der Antragsgegnerin. Denn sie ist die Betreiberin der Facebook-Seite und hat sich den Inhalt dieser Seite jedenfalls zu eigen gemacht."
28.05.14, 20:48
Beitrag 2 von 70
Schön, auch mal etwas Konkretes zu diesem Thema zu lesen. Danke. Den Fall an sich halte ich allerdings auch für wenig problematisch. Dieser Veranstalter hat offenbar keine Rechtsberatung.
ich wünsche dir beim weiteren Verlauf in dieser Sache viel Erfolg.
ich wünsche dir beim weiteren Verlauf in dieser Sache viel Erfolg.
Auch vielen Dank von mir. Auf welchen Betrag hat das Gericht den Streitwert festgesetzt?
Streitwert 7.500 Euro
Zitat: grenzgaenge 29.05.14, 11:17Zum zitierten Beitrag
Wurde der so festgesetzt, weil Ihr den so gefordert hat, oder hat das Gericht den irgendwie hergeleitet? Wenn ja, wie wurde der hergeleitet oder von Euch begründet?
Wurde der so festgesetzt, weil Ihr den so gefordert hat, oder hat das Gericht den irgendwie hergeleitet? Wenn ja, wie wurde der hergeleitet oder von Euch begründet?
"Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 I ZPO. Der Gegenstandswert ist nach §§ 53 I Nr. 1 GKG, 3 ZPO unter Berücksichtigung des in vergleichbaren Fällen von der Kammer zugrunde gelegten Streitwertgefüges geschätzt worden"
Besten Dank auch von mir - magst du verraten, welches deiner Bilder betroffen war, um den Streitwert in Relation zum Foto einzuschätzen?
29.05.14, 16:56
Beitrag 8 von 70
Zitat: flosse14 29.05.14, 14:59Zum zitierten Beitrag
Da kannst du meiner Meinung nach nichts abschätzen.
Da ist wohl die gesetzeswidrige Verwendung maßgeblicher für den Streitwert.
Da kannst du meiner Meinung nach nichts abschätzen.
Da ist wohl die gesetzeswidrige Verwendung maßgeblicher für den Streitwert.
Nach dem Streitwert bemessen sich sowohl die Gebühren der Anwälte als auch des Gerichts. Und die Kammer hält halt einen Streitwert von 7.500 Euro für die unerlaubte Verwendung fremder Fotos, um kostenpflichtige Events zu bewerben, für im Regelfall angemessen. Ohne daß es auf das konkrete Foto im Einzelfall und dessen hypothetischen Verkaufswert ankommt.
PaulHarris
PaulHarris
Zitat: paulharris 29.05.14, 19:15Zum zitierten Beitrag
Weshalb es auf das konkrete Foto und dessen subjektive Bewertung durch jemanden im Forum auch gar nicht ankommen kann.
Ich hatte nur gefragt, weil die Anwälte beider Seiten so gar nichts gegen einen möglichst hohen Streitwert einzuwenden haben. Der Richter selbst dürfte da weniger an einem hohen Streitwert interessiert sein. Die Gebühren seiner Kammer gehen an die Landeskasse. Gerichte müssen sich nicht re-finanzieren.
Wenn er als Bezugsgröße Urteile in vergleichbaren Fällen heranziehen konnte, dann wird das vermutlich ok sein.
Im Vergleich zu den wenigen mir bekannten tatsächlich gezahlten Lizenzgebühren, auch mit Aufschlägen für unautorisierte Nutzung und fehlenden Urhebervermerk erschien mir das jedenfalls recht hoch.
Paul, werden die zu erwartenden Kosten des Rechtsstreits, soweit der unterlegene sie tragen muss, dem Streitwert zugerechnet?
Weshalb es auf das konkrete Foto und dessen subjektive Bewertung durch jemanden im Forum auch gar nicht ankommen kann.
Ich hatte nur gefragt, weil die Anwälte beider Seiten so gar nichts gegen einen möglichst hohen Streitwert einzuwenden haben. Der Richter selbst dürfte da weniger an einem hohen Streitwert interessiert sein. Die Gebühren seiner Kammer gehen an die Landeskasse. Gerichte müssen sich nicht re-finanzieren.
Wenn er als Bezugsgröße Urteile in vergleichbaren Fällen heranziehen konnte, dann wird das vermutlich ok sein.
Im Vergleich zu den wenigen mir bekannten tatsächlich gezahlten Lizenzgebühren, auch mit Aufschlägen für unautorisierte Nutzung und fehlenden Urhebervermerk erschien mir das jedenfalls recht hoch.
Paul, werden die zu erwartenden Kosten des Rechtsstreits, soweit der unterlegene sie tragen muss, dem Streitwert zugerechnet?
hierbei ist relevant, dass es sich um eine einstweilige Verfügung zum schnellen Rechtsschutz handelt wegen der Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben (s.o.).
Alles andere regelt sich auf anderem Wege, hier wird der Streitwert auch geringer sein.
Alles andere regelt sich auf anderem Wege, hier wird der Streitwert auch geringer sein.
Zitat: Hermann Klecker 29.05.14, 21:54Zum zitierten Beitrag
Die für Zuwiderhandlungen in einer Unterlassungserklärung festgesetzten Strafen fangen meist so bei 1.000 Euro an und können auch mal fünf- und sechsstellig werden. Je nachdem, was sich derjenige eben grad geleistet hat.
Bei Leuten, deren Geschäftsmodell zu wesentlichen Teilen auf Urheberrechtsverletzungen beruht, hat es mithin keinen Wert, die nur zur Zahlung von Lizenzgebühren zu verdonnern. So etwas ist bei denen im Budget mit eingeplant.
Zitat: Hermann Klecker 29.05.14, 21:54Zum zitierten Beitrag
Nein. Anderenfalls müßte der allein wegen der Dauer des Verfahrens und der Anzahl durchlaufener Instanzen stetig höher werden.
Die für Zuwiderhandlungen in einer Unterlassungserklärung festgesetzten Strafen fangen meist so bei 1.000 Euro an und können auch mal fünf- und sechsstellig werden. Je nachdem, was sich derjenige eben grad geleistet hat.
Bei Leuten, deren Geschäftsmodell zu wesentlichen Teilen auf Urheberrechtsverletzungen beruht, hat es mithin keinen Wert, die nur zur Zahlung von Lizenzgebühren zu verdonnern. So etwas ist bei denen im Budget mit eingeplant.
Zitat: Hermann Klecker 29.05.14, 21:54Zum zitierten Beitrag
Nein. Anderenfalls müßte der allein wegen der Dauer des Verfahrens und der Anzahl durchlaufener Instanzen stetig höher werden.
Ich stell mir das Ganze generell schwer vor, denn man muss ersteinmal herausfinden dass sein Bild irgendwo genutz wird. Ich mein wie hast du davon erfahren? Ich nehme mal an es war Zufall. Wer weiß wie groß die Dunkelziffer ist? Wie viele Bilder geklaut ihre Wege gehen und der Eigentümer hat da keinen blassen Schimmer von.
Es gibt da einen schönen Kontrollmechanismus!
Die anderen Benutzer der FC, die einen auf so etwas aufmerksam machen.
LG Falko
Die anderen Benutzer der FC, die einen auf so etwas aufmerksam machen.
LG Falko
ich nutze dafür die bildersuchfunktion von google, allerdings nur für bestimmte bilder aber das regelmäßig, weile einige bilder regelmäßig geklaut werden ..... z.b. für fc-bilder in google mit deinem fc-namen und dem fc-bildtitel suchen (z.b. "grenzgaenge fotocommunity steve morse"), dann oben bei google auf den schalttext bilder klicken. taucht dein foto auf, greifst du es mit der linken maustaste und ziehst es in das google-eingabefeld. that's all ! gibts kopien davon im web zeigt google das an. das funktioniert nicht grenzenlos, aber immerhin.... wobei mich eh nicht interessiert wenns für private zwecke gezogen wird, aber bei kommerzieller nutzung werde ich "verbindlich".
bei obigem foto lg hamburg übrigens letzte woche wieder das gleiche in grün: dasselbe foto aus der fc für die bewerbung einer diskothekenveranstaltung gezogen - web, pdf und print......
bei obigem foto lg hamburg übrigens letzte woche wieder das gleiche in grün: dasselbe foto aus der fc für die bewerbung einer diskothekenveranstaltung gezogen - web, pdf und print......