Fall Eichhöfer?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 40
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Das ist wohl der Fall Eichhöfer?
https://chrismon.evangelisch.de/nachric ... usstellung
Das endgültige Ende der Streetfotografie. Wie weit ist es noch, dass überhaupt noch Menschen ohne Vertrag auf Fotos gezeigt werden dürfen?
felixfoto01 felixfoto01 Beitrag 2 von 40
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Ich hätte niemals erwartet, von einer evangelischen Website zuerst vom Scheitern Espen Eichhöfers zu hören.

Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts im Volltext:

http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsche ... 11215.html

Schlussatz: "Damit hat das Kammergericht die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung, welche strukturtypisch für die Straßenfotografie ist (vgl. Hildebrand, ZUM 2016, S. 305 <309, 311 f.>), nicht generell unmöglich gemacht."
Alex Mull Alex Mull Beitrag 3 von 40
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Dieter Geßler Dieter Geßler   Beitrag 4 von 40
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LZ
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 40
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Aus dem Urteil:
"Sie sei zwar in der Öffentlichkeit, aber bei einem rein privaten Vorgang fotografiert worden, der in ihre Privatsphäre falle. Ihr Bildnis sei über Wochen überlebensgroß an einer vielbefahrenen Straße der Öffentlichkeit präsentiert und sie so aus ihrer Anonymität gerissen worden. "

Das ZDf (?) fing schon mal an, in ganz gewöhnlichen Reportagen die Gesichter von Menschen unkenntlich zu machen. Ich glaube, mittlerweile haben sie diesen Irrsinn sein lassen.
Matthias von Schramm Matthias von Schramm   Beitrag 6 von 40
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Verpixelte Grüße
garudawalk garudawalk Beitrag 7 von 40
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Zitat: Matthias von Schramm 24.03.18, 14:11Zum zitierten BeitragVerpixelte Grüße
(( Jetzt reichts mir aber langsam: schließlich habe ich mir diesen Tique mühselig als Alleinstellungsmerkmal und Titelmelodie quasi erarbeitet ... und nun hat er sich viral verbreitet und ist eingesickert in diese Kommunität, wodurch er für mich natürlich an Wert verliert, ich aber andererseits in Folge meiner über die Jahre zunehmend starrer gewordenen geistigen Beweglichkeit nicht mehr instande bin, mir einen neuen Tique einfallen zu lassen, sodass ich quasi als Plagiator meiner selbst erscheine ... Schweinerei das...))
B. Betancourt B. Betancourt Beitrag 8 von 40
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Langsam wirds Zeit auszuwandern...
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 9 von 40
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Irgendwie hat sich durch diese Entscheidung gar nichts zu vorher geändert.
Es muss weiterhin, wie früher auch, im Einzelfall bewertet werden ob im konkreten Fall das Persönlichkeitsrecht höher oder niedriger wiegt als das der Kunstfreiheit. (Güterabwägung)
Es war bei vielen lediglich ein Trugschluss/Fehlneinung das die Kunstfreiheit generell immer höher zu werten ist.

Also nix neues in Deutschland.

Gruß
Sören
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 40
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Sören, hast du ein ähnliches Beispiel von früher?
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 6ad803.pdf
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 11 von 40
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Zitat: Siggiknipst 25.03.18, 07:39Zum zitierten BeitragSören, hast du ein ähnliches Beispiel von früher?
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 6ad803.pdf


Einfach mal den Text des Gerihts lesen :-)

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungs-beschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verhältnis von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 67, 213 <228>; 75, 369 <379 f.>; 119, 1 <26 f.>; vgl. auch zur Pressefreiheit und der Veröffentlichung von Fotos aus dem Alltagsleben BVerfGE 101, 361 <380 ff.>; 120, 180 <188 f.>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 2006 - 1 BvR 2606/04 u.a. -, NJW 2006, S. 3406; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2008 - 1 BvR 17/08 -, juris, Rn. 17).
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 12 von 40
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Hier noch mal etwas konkreter
http://esolde.uni-bayreuth.de/entscheid ... ischer-zug

Zitat:
Hingegen kann auch die Kunstfreiheit Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung finden, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen. Dies gilt namentlich für das durch Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG geschützte Persönlichkeitsrecht. Allerdings zieht die Kunstfreiheit ihrerseits dem Persönlichkeitsrecht Grenzen. Um diese im konkreten Fall zu bestimmen, genügt es mithin im gerichtlichen Verfahren nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts – hier in der Form einer Beleidigung – festzustellen: Es bedarf der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat; eine geringfügige Beeinträchtigung oder die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung reichen hierzu angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus. Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden.
Matthias von Schramm Matthias von Schramm   Beitrag 13 von 40
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Zitat: garudawalk 24.03.18, 15:11Zum zitierten Beitragund nun hat er sich viral verbreitet und ist eingesickert in diese Kommunität, wodurch er für mich natürlich an Wert verliert,

Dies ist die Absicht ... dass an diesen Unsinn der Reiz verloren geht ... glaube ich jedenfalls.

Absichtsvolle Verehrung!
paulharris paulharris Beitrag 14 von 40
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Was soll die Aufregung?
Da wurde jemandem auf die Finger geklopft, der eine Ablichtung einer völlig fremden Person ohne zu fragen großformatig an einer Straßemkreuzung aufgestellt hat. In der Entscheidung wurde völlig zu Recht darauf hingewiesen daß es etwas völlig anderes ist, ob so ein Plakat von jedem Passanten wahrgenommen wird oder etwa von Interessierten im Rahmen einer Ausstellung. Offenbar ist der Fotograf davon ausgegangen, daß er im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen mit Füßen treten kann. Kann er eben nicht, wie er auf die harte Tour lernen mußte. Dabei mußte er nur die Anwaltskosten zahlen und keine Schadensersatzansprüche wie gefordert.

PaulHarris
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 15 von 40
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Zitat: Siggiknipst 23.03.18, 22:55Zum zitierten BeitragDas endgültige Ende der Streetfotografie ...
... wurde inzwischen schon hundertmal besungen, aber es werden trotzdem jeden Tag hunderttausend Streetfotos gemacht und gezeigt.

Zitat: felixfoto01 24.03.18, 00:23Zum zitierten BeitragIch hätte niemals erwartet, von einer evangelischen Website zuerst vom Scheitern Espen Eichhöfers zu hören.

Mich erinnert die EKD immer an die SPD. Die Suche nach einem Thema, "aber bitte nirgendwo anecken".

Zitat: B. Betancourt 25.03.18, 00:00Zum zitierten BeitragLangsam wirds Zeit auszuwandern...

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