bin ja gespannt, was da alles noch draus entsteht.
wenn protraits samt photoshop dem Datenschutzgesetzt unterliegen, macht man sich der illegalen datenfälschung schuldig, wenn man falten und pickel in dem portrait verschönert und retuschiert?
wehe, wenn du den belichtungsmesser oder den fokus unkorrekt eingestellt hast und auf diese art und weise wesentliche falten verunschärft werden... das erfüllt den Tatbestand der optischen personenVerstümmelung. :-)
wenn protraits samt photoshop dem Datenschutzgesetzt unterliegen, macht man sich der illegalen datenfälschung schuldig, wenn man falten und pickel in dem portrait verschönert und retuschiert?
wehe, wenn du den belichtungsmesser oder den fokus unkorrekt eingestellt hast und auf diese art und weise wesentliche falten verunschärft werden... das erfüllt den Tatbestand der optischen personenVerstümmelung. :-)
Zitat: N. Nescio 31.03.18, 13:44Zum zitierten Beitrag
Wenn man Dir Vorsatz nachweisen kann gilt das laut NetzDG als Fakenews und Hassvergehen. Dann kommt der Exekutor im Maasanzug und löscht Dich.
Wenn man Dir Vorsatz nachweisen kann gilt das laut NetzDG als Fakenews und Hassvergehen. Dann kommt der Exekutor im Maasanzug und löscht Dich.
Ich bitte darum meine Petion zu zeichnen und zu teilen, denn dieses Gesetz bricht das geltende Recht. https://www.openpetition.de/petition/on ... nst-presse
Gefunden auf facebook. Man kann es also auch anders interpretieren. ;)
Zitat:
und hier:
https://www.startnext.com/streetphotogr ... 76541.html
Zitat:
und hier:
https://www.startnext.com/streetphotogr ... 76541.html
Zitat: lenmos 05.04.18, 13:49Zum zitierten Beitrag
und hier:
https://www.startnext.com/streetphotogr ... 76541.html[/quote]
Und zudem war hier (wie oft) der Kern der Sache untergegangen, es hatte nicht ein in einer Gruppe befindlicher geklagt, sondern ein einzeln abgebildeter Mensch der sich zur Schau
gestellt fühlte.
und hier:
https://www.startnext.com/streetphotogr ... 76541.html[/quote]
Und zudem war hier (wie oft) der Kern der Sache untergegangen, es hatte nicht ein in einer Gruppe befindlicher geklagt, sondern ein einzeln abgebildeter Mensch der sich zur Schau
gestellt fühlte.
05.04.18, 16:16
Beitrag 36 von 40
Zitat: Karpfen 05.04.18, 14:38Zum zitierten Beitrag
Keineswegs. Den Fall gibt es nun schon lange genug, so dass jedem, der sich für Streetfotografie interessiert, die Sachlage bekannt war.
Und welche "zusätzlichen Belastungselemente" sind das?
Dass er ein Bild aus seiner Ausstellung als Werbung außerhalb verwendet?
Darf er es in einem Buch abdrucken?
Müssen jetzt alle am Eingang der Ausstellung unterschreiben, dass sie nicht behaupten Frau sowieso auf dem Foto erkannt zu haben?
Keineswegs. Den Fall gibt es nun schon lange genug, so dass jedem, der sich für Streetfotografie interessiert, die Sachlage bekannt war.
Und welche "zusätzlichen Belastungselemente" sind das?
Dass er ein Bild aus seiner Ausstellung als Werbung außerhalb verwendet?
Darf er es in einem Buch abdrucken?
Müssen jetzt alle am Eingang der Ausstellung unterschreiben, dass sie nicht behaupten Frau sowieso auf dem Foto erkannt zu haben?
Zitat: Siggiknipst 05.04.18, 16:16Zum zitierten BeitragZitat: Karpfen 05.04.18, 14:38Zum zitierten Beitrag
Keineswegs. Den Fall gibt es nun schon lange genug, so dass jedem, der sich für Streetfotografie interessiert, die Sachlage bekannt war.
Und welche "zusätzlichen Belastungselemente" sind das?
Dass er ein Bild aus seiner Ausstellung als Werbung außerhalb verwendet?
Darf er es in einem Buch abdrucken?
Müssen jetzt alle am Eingang der Ausstellung unterschreiben, dass sie nicht behaupten Frau sowieso auf dem Foto erkannt zu haben?
Na es ist wohl schon ein Unterschied ob ein Porträt als Plakat auf der Strasse oder in einem öffentlichen Raum hängt.
Aber hier wird die Angelegenheit sowieso nicht gelöst werden können.
Vielleicht hilft der Pressi.
Keineswegs. Den Fall gibt es nun schon lange genug, so dass jedem, der sich für Streetfotografie interessiert, die Sachlage bekannt war.
Und welche "zusätzlichen Belastungselemente" sind das?
Dass er ein Bild aus seiner Ausstellung als Werbung außerhalb verwendet?
Darf er es in einem Buch abdrucken?
Müssen jetzt alle am Eingang der Ausstellung unterschreiben, dass sie nicht behaupten Frau sowieso auf dem Foto erkannt zu haben?
Na es ist wohl schon ein Unterschied ob ein Porträt als Plakat auf der Strasse oder in einem öffentlichen Raum hängt.
Aber hier wird die Angelegenheit sowieso nicht gelöst werden können.
Vielleicht hilft der Pressi.
Zitat: Siggiknipst 05.04.18, 16:16Zum zitierten Beitrag
wenn man die ablehnungsbegründung aufmerksam liest, kann man die fragen beantworten.
das plakat auf der strasse führt die frau vor. das bild im buch oder in der ausstellung nicht.
wenn man die ablehnungsbegründung aufmerksam liest, kann man die fragen beantworten.
das plakat auf der strasse führt die frau vor. das bild im buch oder in der ausstellung nicht.
In 50 Jahren ist es zeitgenössische Dokumentation.
Ein Kunde von mir sagte mal: Kein Problem ist so groß, als daß es sich nicht durch genügend langes Warten von selbst erledigt :-)
Gruß, Klaus
Ein Kunde von mir sagte mal: Kein Problem ist so groß, als daß es sich nicht durch genügend langes Warten von selbst erledigt :-)
Gruß, Klaus
05.04.18, 19:56
Beitrag 40 von 40
Zitat: felixfoto01 05.04.18, 19:25Zum zitierten Beitrag
..ist die Meinung des Gerichts.
Ich habe bisher geschätzte 1 Mio Menschen auf der Straße gesehen, bei denen ich nicht das Gefühl hatte , das mir da irgendwer "vorgeführt" wird. ... Jaaaa, aber beim Foto ist das was ganz anderes!
Jeder der auf der Straße läuft, kann sich nicht ausssuchen, nur von ausgewählten Personen gesehen zu werden.
..ist die Meinung des Gerichts.
Ich habe bisher geschätzte 1 Mio Menschen auf der Straße gesehen, bei denen ich nicht das Gefühl hatte , das mir da irgendwer "vorgeführt" wird. ... Jaaaa, aber beim Foto ist das was ganz anderes!
Jeder der auf der Straße läuft, kann sich nicht ausssuchen, nur von ausgewählten Personen gesehen zu werden.