Street, wie macht ihr es?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 31 von 36
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Na ja, mehr als eine Unterlassungsaufforderung / ggf. folgend gebührenlastige Abmahnung wird hier erstmal nicht zu erwarten sein, wenn das Bild nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet wurde oder die abgebildete Person irgendwie diskreditiert / diffamiert wird.
Vor Gericht wäre dann immer der Einzelfall unter allen möglichen Gesichtspunkten abzuwägen (künstlerische Freiheit ./. verletzte Persönlichkeitsrecht etc.) - vielleicht empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung.
Auf der Straße würde ich keine Unterschrift leisten oder erfragen wollen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 32 von 36
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Zitat: Knips Omat 20.08.14, 14:02Zum zitierten BeitragAndersherum wird evtl. ein Schuh draus: Wenn die Person ein Entgelt dafür genommen hat, dann kann das im Streitfall ggf. als implizite Einwilligung gedeutet werden. Aber ob du dann noch nachweisen kannst, dass du der entsprechenden Person ein Eis als "Bezahlung" für das Veröffentlichen ausgebeben hast?
.


Thats it, so war es.
Zum Glück bin ich kein Jurist geworden ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 33 von 36
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Zitat: asterix5 19.08.14, 11:36Zum zitierten BeitragIch möchte die Mitglieder von fotocommunity auf Vivian Maier (1926-2009) aufmerksam machen. http://www.vivianmaier.com. Sie machte in ihrem Leben mindestens 100000 Photos, veröffentlichte davon aber kein einziges. John Maloof ersteigerte die Negative und auch Filme, die noch nicht entwickelt worden sind. Jetzt werden einige Photos auf Ausstellungen und durch Bücher veröffentlicht. Da fragt keiner, ist das eigentlich erlaubt. Mich interessiert mehr die künstlerische Qualität der Photos. Ich ärgere mich vor allem, dass man in einem Buch mit 130 Seiten (einige Seiten sind "aus künstlerischen Gründen" freigelassen worden) nur 110 oder 120 Photos zeigt. Wenn man pro Seite vier Photos zeigen würde, könnte man ungefähr 500 zeigen.

Ich habe mir auf deinen Tip hin das Buch auf deutsch gekauft. Ich finde das Buch gut gestaltet. Mehrerer Bilder auf einer Seite ist keine so gute Idee. Die Bildauswahl kommt so viel besser zu Geltung.

Ich habe den starken Braunton als störend empfunden. Würde mich interessieren ob das in der englischen Originalausgabe auch so gedruckt wurde. Auch der Glanzlack tut der Stimmung und den Fotos nicht gut.

Ich bekomme bald die DVD und freue mich schon auf den Film. Im Kino habe ich ihn wahrscheinlich verpasst.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 34 von 36
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Zitat: echolight 20.08.14, 15:37Zum zitierten Beitragvielleicht empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung.


... die das auch abdeckt.

Wie sind denn da die aktuellen Tarife?
(Und eh Du antwortest, egal wer Du bist, lies noch mal genau genau nach, ob solch ein Fall nicht doch tariflich ausgeschlossen ist.)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 35 von 36
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Gute Frage: - bin kein Versicherungsvertreter oder Jurist.
Solche Policen decken grundsätzlich keine vorsätzlich strafbaren Handlungen, können aber einen gewissen Schutz vor überzogenen Forderungen bieten (z. B. auch kostenfreie Erstberatung im Hinblick auf eine gütliche Einigung).
Die Preise und Leistungen der unterschiedlichen Anbieter variieren je nach Umfang erheblich, das Kleingedruckte ist in jedem Fall maßgebend, ein Selbstbeteiligungsvorbehalt senkt den Beitrag.
Habe vor einigen Jahren 'mal ein Minimalpaket abgeschlossen, bisher aber noch nicht benötigt. Daher kann ich über Qualität und Nutzen auch nichts sagen - die einschlägigen Foren lassen da tiefer blicken. (Vielfach kündigt die Versicherung nach erstmaliger Inanspruchnahme ...)
Als Student hätte ich dafür kein Geld übrig gehabt, jetzt verspreche ich mir davon eine etwas gelassenere Haltung gegenüber potenziellen Abzockern und Prozesshanseln.
Rechtsberatung und -beistand bieten aber auch diverse soziale Einrichtungen kostenfrei !
asterix5 asterix5 Beitrag 36 von 36
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Deutschlandfunk. Montag 8.9.14 Deutschlandradio Kultur: Streit um Nachlass der Straßenfotografin (Es gibt also doch Streit um den Nachlass. Da ich nicht weiß, wie lange der Artikel angeboten wird, solltet ihr euch das bald ansehen.) Allerdings geht es nicht um die Rechte der Abgebildeten.
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