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Privateigentum in der DDR: Garagen und Gärten

Privateigentum in der DDR: Garagen und Gärten

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Johannes Zakouril


Premium (Pro), Neu-Ulm

Privateigentum in der DDR: Garagen und Gärten

Sozialistisches Eigentum
Unter sozialistischem Eigentum verstand man in der DDR Volkseigentum, genossenschaftliches Eigentum in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen.
Als Privateigentum galt der Besitz von Einfamilienhäusern, Wochenendgrundstücken, Garagen und Gärten.
Privates Eigentum in der Wirtschaft gab es nur in geringem Maße. Der Anteil privater Betriebe am Nettoprodukt des Nationaleinkommens betrug 1980 lediglich 0,6 Prozent. In den 1970er und 1980er Jahren wurde die Wirtschaft immer stärker zentralisiert und kontrolliert. Viele Kleinbetriebe mit staatlicher Beteiligung wurden volkseigene Betriebe oder Teile von Kombinaten. Der Volksmund verstand unter VEB nicht volkseigener Betrieb, sondern „Vaters ehemaliger Betrieb“.
Da Volkseigentum nicht wirklich Eigentum des Volkes, sondern Staatseigentum war, entstand ein zentraler wirtschaftsleitender Apparat, der nach selbst aufgestellten strengen Regeln der Geld- und Materialplanung funktionierte.

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Objektiv iPhone 7 back camera 3.99mm f/1.8
Blende 1.8
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Brennweite 4.0 mm
ISO 20

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