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Jungbauern bei der Heuernte

Jungbauern bei der Heuernte

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Kommentare 1

  • Andreas Schaarschmidt 30. Juni 2013, 13:04

    gute Umsetzung des § 1619 BGB


    Bürgerliches Gesetzbuch
    Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
    Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)
    Titel 4 - Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen (§§ 1616 - 1625)
    § 1619
    Dienstleistungen in Haus und Geschäft

    Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Informationen

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Ordner Menschen
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Exif

Kamera DYNAX 7D
Objektiv Minolta AF 70-210mm F4.5-5.6 [II]
Blende 9.5
Belichtungszeit 1/200
Brennweite 70.0 mm
ISO 100