"Durchgang / Übergang verboten".
Das Betreten an sich ist allgemeingültig geregelt (§ 62 EBO).
Das Motiv sieht interessant aus, eine landschaftlichs ehr ansprechende Strecke. Da denke ich an meinen letzten Besuch im Ahrtal. Was mir weniger zusagt, ist der sehr dunkle Vorder- bis Mittelgrund, aber dadurch kommt das angesprochene Schild mehr zur Geltung.
VG Thomas
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an.erni 12. August 2011, 9:08
Mir gefällt genau der dunkle Vorder- und Mittelgrund. Aber darüber zu streiten wäre müssig.Thomas Hoog 11. August 2011, 18:41
"Durchgang / Übergang verboten".Das Betreten an sich ist allgemeingültig geregelt (§ 62 EBO).
Das Motiv sieht interessant aus, eine landschaftlichs ehr ansprechende Strecke. Da denke ich an meinen letzten Besuch im Ahrtal. Was mir weniger zusagt, ist der sehr dunkle Vorder- bis Mittelgrund, aber dadurch kommt das angesprochene Schild mehr zur Geltung.
VG Thomas