Profilbild - nachfragen oder abmahnen?

<123>
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
T ST T ST Beitrag 31 von 36
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Michael B. Rehders 20.10.23, 10:23Zum zitierten BeitragWas hast Du denn jetzt unternommen?
Ich fürchte, das werden wir niemals erfahren. Meine Mutmaßung: Er hat nichts gemacht.

Grüße Thomas
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 32 von 36
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: sonnje 17.10.23, 19:48Zum zitierten Beitragschrieb viel ...

Ist doch nicht allzu wichtig. Ausschlaggebend ist letztenendes nationales Recht. Blöderweise im Zweifel das im Land des Inner-EU-Europäischen Sitzes des Dienstanbieters.

Darüber hinaus hilft es wenig, so selektiv zu zitieren. Das ist schnell mal sinnverfälschend.

Und nein, die Nutzer bzw. Uploader sind nicht aus der Sache raus. Nach aktueller deutscher Rechtslage, die diese Richtline, soweit mir bekannt, hinreichend umsetzt, sind die Diensteanbieter fein raus, sofern sie auf Meldungen angemessen zeitnah reagieren und Strafverfolgungsbehörden bzw. Mitgliedern der Rechtspflege, nicht aber jedem Nutzer/Uploader/Konsumenten, entsprechend Auskunft erteilen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 33 von 36
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Sören Spieckermann 19.10.23, 06:14Zum zitierten BeitragZitat: sonnje 18.10.23, 19:29Zum zitierten Beitrag... Hermann schreibt, dass nicht die Uploader in der Nachweispflicht einer Nutzungslizenz gegenüber den Rechteinhabern stehen, sondern die Diensteanbieter (Plattformen).

Das schreibt er nicht. Zumindest find ichndas da bei den Texten von ihm nicht. Kann es sein das du ihn nicht richtig verstanden hast?


Danke. "... nicht verstehen wolltest?" müsste es wohl eher heißen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 34 von 36
3 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: sonnje 18.10.23, 19:29Zum zitierten BeitragSo wie es von mir zitiert und kommentiert wurde, genau so ist es wie Hermann beschreibt. Hermann schreibt, dass nicht die Uploader in der Nachweispflicht einer Nutzungslizenz gegenüber den Rechteinhabern stehen, sondern die Diensteanbieter (Plattformen). So und nicht anders ist es in der EU-Regelung und zudem in der Umsetzung derselben in Deutschland. So wie Hermann es schreibt. Die Diensteanbieter, nicht die Uploader.

Sinnbegreifendes Lesen ist vielleicht doch nicht Deine Stärke.

Jedenfalls habe ich das genau nicht geschrieben. Und das in relativ klarem Deutsch. Ich weiß auch nicht, was man daran nicht verstehen kann, so dass ich annehmen muss, dass Du mich mit einiger Absicht mißverstehen wolltest.

Nur ist so etwas eben keine gute Gesprächsgrundlage.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 35 von 36
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: BuenosImagen 12.08.23, 19:37Zum zitierten BeitragUnd keine Sorge: Ich war und bin in einer Beziehung.
Die tut uns ja vielleicht auch leid ;-).

Aber im Ernst, wer ist denn überhaupt auf dem Bild abgebildet. Eine meiner Verwandten oder Bekannten benutzt für ihr Profilbild eine Sache. Ich glaub' ne Katze. Das wäre nicht so kompliziert. Aber bei Streitfällen über die Verwendung von Bildnissen (Personenfotos) kann vor Gericht auch der Fotograf (Urheber) überrascht werden. Die derzeitige Fassung des § 60 UrhG ist so vielleicht auch erst durch die Rechtsprechung entstanden:

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten ...
(2)...

https://www.rechtambild.de/2015/01/nutz ... te-person/

Eine Richterin könnte sich vielleicht an § 60 orientieren und seine Anwendung auf Bildnisse als Profilbilder in sozialen Netzwerken ausgedehnt wissen wollen. Aber vielleicht auch nicht. Vgl. hierzu das Fazit im o.a. Link und meinen (Schmunzelkunst) Kommentar vom 28. Januar 2015 um 18:23 Uhr bezgl. Vervielfältigung und Verbreitung (also nicht Internetpräsentation).

Vielleicht ein wenig viel vielleicht.
MfG Johannes
JüBro JüBro   Beitrag 36 von 36
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Ist uns auch schon mal passiert,

Urlaubsfotos mit Freunden ausgetauscht und zack waren wir im Internet. Auf meine Nachfrage kam nur Unverständnis zurück. Ich hab´s unter Lehrgeld verbucht.
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben