Nummernschild verpixeln bei Carshows?

<123>
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 31 von 31
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: o_ke 09.09.15, 11:28Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 22:58Zum zitierten BeitragDas passt noch besser zu dem, was ich sagen will ;-).


Diese Logik kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Einer von uns beiden missversteht da was.

Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten Beitrag Denn nach der Logik, wäre ja allein schon die Betrachtung eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit bloßem Auge unzulässig.


Ja, das war Polemik und die UND-Verkettung habe ich wahrscheinlich falsch interpretiert. Tu mir leid. Die Betrachtung eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit bloßem Auge ist natürlich nicht unzulässig.

Wenn nur die Veroeffentlichung von georeferenziert und systematisch bereit gestellten Bilddaten mit Kraftfahrzeugkennzeichen unzulaessig ist, hört sich die Sache für mich schon anders an. Aber auch das meinen die Aufsichtsbehörden vielleicht ja gar nicht. Es kann ja noch mehr unzulässig sein, als hier gesagt wird:

"Die obersten Aufsichtsbehoerden sind sich einig, dass
die Veroeffentlichung von georeferenziert und
systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulaessig
ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen
oder Hausnummern erkennbar sind."

Zu den Hausnummern teile ich die Ansicht von Herman. Inzwischen gibt es im Intenert viele georeferenzierte Lufbildkarten mit Straßennamen und Hausnummern. Und bei den Gesichtern muss das Recht am Bild selbst dann beachtet werden, wenn die Bilder nicht georeferenziert und systematisch bereit gestellt werden.

MfG
Johannes
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben