Nummernschild verpixeln bei Carshows?

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Wolf M. Lagenstein Wolf M. Lagenstein Beitrag 16 von 31
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Sobald Deine OldtimerBilder in die Öffentlichkeit gelangen, also Du diese beispielsweise auf Deiner Homepage oder anderswo veröffentlichst, würde ich schon aus gebotener Rechtsunsicherheit heraus (denn die Rechtslage ist nicht eindeutig klar!) die Kennzeichen verpixeln bzw. unleserlich machen.
Ich mach´s jedenfalls so, bevor Bilder von mir öffentlich werden und umgehe damit (hoffentlich) jeglichen Ärger. Beispiel: (http://www.myheimat.de/wunstorf/freizei ... 31408.html)

Mittlerweile ist ja mehr als bekannt, wie die Menschen sich über den Schutz Ihrer Privatsphäre und darüber hinaus erregen können.
Beispiel: Jeder "verantwortungsbewusste" Daten-Ignorant lässt sein Hütte bei Google Street View rauspixeln. Nur bei Google Map und Google Earth bekommst du jede Art von Ansicht, sogar in die Gärten und Höfe, aus jeder gewünschten (Himmels-)richtung, und richtig schön vergrößert, dargeboten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 31
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Zitat: Wolf F.M. L 03.09.15, 12:08Zum zitierten Beitrag(denn die Rechtslage ist nicht eindeutig klar!)

kannst du das bitte etwas näher erläutern?
Wenn ich mir bei Google Fotos von Oldtimertreffen zeigen lasse, ist die überwiegende Anzahl mit Kennzeichen.
https://www.google.de/search?q=oldtimer ... saCh289Q05
Selbst der ADAC zum Beispiel sieht offensichtlich keine Notwendigkeit, die Kennzeichen zu retuschieren.
Beispiel: http://www.motorsport-saar.de/gallery.php?cid=88&id=44
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 18 von 31
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Und immer, wenn ich das hier das Bedenkenträgerforum nenne, werde ich geschimpft!


Die Rechtslage ist sowas von klar. Es ist nicht verboten. Ergo ist es erlaubt.
Wolf M. Lagenstein Wolf M. Lagenstein Beitrag 19 von 31
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Leute, es ist doch so was von einfach: mach doch jeder, wie er´s für richtig hält!
Ich sprach letztlich nur von einer RechtsUNsicherheit, mehr nicht.
Und wenn jemand das Risiko einer evtl. juristischen Auseinandersetzung eingehen möchte: bitteschön!
Ich denke - jedenfalls für mich - solchen evtl. Risiken mit minimalem Aufwand aus dem Wege zu gehen, und fertig.
Was der ADAC macht, ist mir piepegal. Mit dem Rückenwind seiner Reputation hat er vielleicht sein eigenes Gesetzesfeld (wie dieser Verein ja oft meint), oder, anders gesagt: niemand getraut es sich gegen solch einen Giganten anzustinken - jedem seine Sache. Es kann für mich auch nicht bindend sein, was andere machen oder nicht machen.

Ich gehe jedenfalls den sicheren Weg, und wenn andere meinen, die "Rechtslage ist sowas von klar": dann bitte.
Nochmals: mache eben ein Jeder, wie er es für richtig hält. Ich jedenfalls meine, diese Lage ist NICHT 100%ig klar, aber ich bin nun mal nicht so schlau wie manch andere hier, das ist mein Karma...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 20 von 31
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Zitat: Wolf F.M. L 03.09.15, 20:36Zum zitierten BeitragLeute, es ist doch so was von einfach: mach doch jeder, wie er´s für richtig hält!
Ich sprach letztlich nur von einer RechtsUNsicherheit, mehr nicht.
Und wenn jemand das Risiko einer evtl. juristischen Auseinandersetzung eingehen möchte: bitteschön!
Ich denke - jedenfalls für mich - solchen evtl. Risiken mit minimalem Aufwand aus dem Wege zu gehen, und fertig.
Was der ADAC macht, ist mir piepegal. Mit dem Rückenwind seiner Reputation hat er vielleicht sein eigenes Gesetzesfeld (wie dieser Verein ja oft meint), oder, anders gesagt: niemand getraut es sich gegen solch einen Giganten anzustinken - jedem seine Sache. Es kann für mich auch nicht bindend sein, was andere machen oder nicht machen.

Ich gehe jedenfalls den sicheren Weg, und wenn andere meinen, die "Rechtslage ist sowas von klar": dann bitte.
Nochmals: mache eben ein Jeder, wie er es für richtig hält. Ich jedenfalls meine, diese Lage ist NICHT 100%ig klar, aber ich bin nun mal nicht so schlau wie manch andere hier, das ist mein Karma...


Entschuldige bitte, dass ich dich angesprochen habe.
Katja B Katja B   Beitrag 21 von 31
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Zitat: Hermann Klecker 03.09.15, 10:19Zum zitierten BeitragZitat: RB-PHOTOGRAPHY 03.09.15, 07:05Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 03.09.15, 00:25Zum zitierten BeitragZitat: RB-PHOTOGRAPHY 02.09.15, 12:09Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten BeitragMan muss Nummernschilder NIE unkenntlich machen!

Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.


Nein!


Es geht hier um die Frage ob man grundsätzlich und ohne Ausnahme Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen darf, ...


Nein. Es geht um folgende Frage:
"Nummernschild verpixeln bei Carshows?"

Der Fall von Kassel ist bekannt und sicher nicht einschlägig. Dabei geht es darum, dass ein Nachbar angeprangert wurde, wobei ein Foto seines Autos nur Mittel zum Zweck war.

Es geht auch nicht um Fragen des BDSG, weil in der hier gestellten Frage keine elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet.


Man muß keine Probleme künstlich herbei reden, wo keine sind!!!


Danke
Wolf M. Lagenstein Wolf M. Lagenstein Beitrag 22 von 31
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Zitat: o_ke 03.09.15, 20:53Zum zitierten BeitragZitat: Wolf F.M. L 03.09.15, 20:36Zum zitierten BeitragLeute, es ist doch so was von einfach: ...

Entschuldige bitte, dass ich dich angesprochen habe.



...und ich denke, ich hatte Dir unter #16/19 zumindest einen paar praktikable Tipps gegeben.
Wenn Du Dich dann durch weiterführende Kommentare auf den Schlips getreten fühlst - bitte, Deine Sache.

Ansonsten dreht sich hier doch alles im Kreis und es wird eine Nonsens-Diskussion.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 23 von 31
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Im Anhang (Seite 192) zum nordrhein-westfaelischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2009 heisst es:

"Die obersten Aufsichtsbehoerden sind sich einig, dass
die Veroeffentlichung von georeferenziert und
systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulaessig
ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen
oder Hausnummern erkennbar sind."
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service ... B_2009.pdf

Das ist m. E. übertrieben. Denn nach der Logik, wäre ja allein schon die Betrachtung eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit bloßem Auge unzulässig. Selber weiß man ja, wo man steht, wenn man irgendetwas betrachtet. Anders ausgedrückt, wenn Kraftfahrzeugkennzeichen wirklich datenschutzrechtlich ein so großes Problem wären, dürfte man nicht verlangen, dass Privatleute sie vorn und hinten groß an ihren Autos anbringen. Nein die sind doch schon ausreichend anonymisiert, oder?

Vielleicht hilft ja diese Seite weiter:

http://www.rechtambild.de/2014/09/fotog ... t-erlaubt/

Aber ich glaub, wohl eher nicht.

MfG
Johannes

MfG
Johannes
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 24 von 31
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Sind das die gleichen nordrheinwästfälsichsozialdemokratischen Aufsichtsbehörden, die davon überzeugt sind, man könne in der Schweiz illegal erworbenes Datenmaterial hehlen und anschließend als Beweismaterial verwerten?

Ein Hoch dem Datenschutz in NRW.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 25 von 31
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Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten Beitrag... systematisch bereit gestellten Bilddaten ...

Gibt es dazu eine Definition?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 26 von 31
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Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten Beitrag"Die obersten Aufsichtsbehoerden sind sich einig, dass
die Veroeffentlichung von georeferenziert und
systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulaessig
ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen
oder Hausnummern erkennbar sind."


Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten BeitragDenn nach der Logik, wäre ja allein schon die Betrachtung eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit bloßem Auge unzulässig.

Ich kann deiner Logik nicht folgen. Da steht doch "georeferenziert und systematisch" und "Veröffentlichung von Fotos"
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 27 von 31
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Wie bescheuert das ist, ergibt sich allein schon aus dem Zusammenhang von "georeferenziert" und "Hausnummern". Darüber kann man nicht zwei Sekunden lang ununterbrochen nachdenken, ohne sich vor Lachen zu verkrampfen, auf dem Fußboden rollend sozusagen.

Natürlich nur, wenn man von dem Erguß dieser sozialdemokratisch zersetzten Landesbehörde nicht ohnehin schon einen Schreikrampf bekommt.

Ich finde, wir sollten von diesem Exkurs ins Abstruse zurück zum Thema kommen.



Einmal "MfG Johannes" müssen wir dennoch abziehen. Das war doppelt.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 28 von 31
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Zitat: o_ke 08.09.15, 22:04Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten Beitrag"Die obersten Aufsichtsbehoerden sind sich einig, dass
die Veroeffentlichung von georeferenziert und
systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulaessig
ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen
oder Hausnummern erkennbar sind."


Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten BeitragDenn nach der Logik, wäre ja allein schon die Betrachtung eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit bloßem Auge unzulässig.

Ich kann deiner Logik nicht folgen. Da steht doch "georeferenziert und systematisch" und "Veröffentlichung von Fotos"


Ja, das ist ein wichtiger Einwand. Ich habe das so gelesen, als stände da "georeferenziert oder systematisch".

Aus "georeferenziert und systematisch" lässt sich schließen, dass eine Veröffentlichung von Bilddaten mit Autokennzeichen, die nicht gleichzeitig georeferenziert und auch systematisch bereit gestellt werden, grundsätzlich zulässig ist.

Das passt noch besser zu dem, was ich sagen will ;-).

MfG
Johannes
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 29 von 31
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Ich denke, man kann das sogar lesen, das es nach ihrer Auffasstung - die ich ansonsten ebenso wenig teile wie Du - zulässig wäre, wenn die Fotos zwar georeferenziert wären aber nicht systematisch veröffentlicht würden oder systematisch veröffentlicht würden aber nicht georeferenziert wären.

Aber dass Hausnummern nicht systematisch georeferenziert veröffentlicht werden dürfen, dürfte nicht nur die Deutsche Post (die mit GIS-Daten ein lukratives Nebengeschäft betreibt) sondern so ziemlich jeden Navigationssystemhersteller oder Kartematerial oder -datenhersteller inklusive der Landesämter interessieren, die diese topografischen Karten seit über 100 Jahren veröffentlichen, wo u.a. Hausnummern deutlich georeferenziert amtlicht veröffentlicht werden.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 30 von 31
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Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 22:58Zum zitierten BeitragDas passt noch besser zu dem, was ich sagen will ;-).


Diese Logik kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Einer von uns beiden missversteht da was.

Zitat: Johannes Röhnelt 08.09.15, 20:10Zum zitierten Beitrag Denn nach der Logik, wäre ja allein schon die Betrachtung eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit bloßem Auge unzulässig.
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