Liebe Fotocommunity,
ich habe am Wochenende auf einem öffentlichen Oldtimertreffen fotografiert und mich gefragt: Muss ich auch in einem solchen Fall das Nummernschild verpixeln?
Ich komme aus dem Pressebereich und kenne die Grundregeln des Bildrechts was Personen betrifft. Hier war ich mir aber nicht mehr so sicher.
Meiner Meinung nach muss man das Nummernschild in einem solchen Fall nicht verpixeln, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der die Autos ganz bewusst gezeigt werden.
Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe und sorry für die etwas banale Frage! XD
ich habe am Wochenende auf einem öffentlichen Oldtimertreffen fotografiert und mich gefragt: Muss ich auch in einem solchen Fall das Nummernschild verpixeln?
Ich komme aus dem Pressebereich und kenne die Grundregeln des Bildrechts was Personen betrifft. Hier war ich mir aber nicht mehr so sicher.
Meiner Meinung nach muss man das Nummernschild in einem solchen Fall nicht verpixeln, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der die Autos ganz bewusst gezeigt werden.
Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe und sorry für die etwas banale Frage! XD
01.09.15, 20:55
Beitrag 2 von 31
Zitat: malefiz312 01.09.15, 18:59Zum zitierten Beitrag
Was heißt "auch in ..."?
In welchen Fällen ist es denn vorgeschrieben?
Meines Wissens ist das grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Was heißt "auch in ..."?
In welchen Fällen ist es denn vorgeschrieben?
Meines Wissens ist das grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Man muss Nummernschilder NIE unkenntlich machen!
Danke euch!
Zitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten Beitrag
Müssen tut man es nicht, aber wenn man zufällig ein Fahrzeug bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln aufnimmt, gebietet es einem der journalistische Anstand, das Kennzeichen unkenntlich zu machen. Schließlich arbeitet man ja nicht für die Polizei und fertigt für sie Beweisfotos.
Müssen tut man es nicht, aber wenn man zufällig ein Fahrzeug bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln aufnimmt, gebietet es einem der journalistische Anstand, das Kennzeichen unkenntlich zu machen. Schließlich arbeitet man ja nicht für die Polizei und fertigt für sie Beweisfotos.
Zitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten Beitrag
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Zitat: RB-PHOTOGRAPHY 02.09.15, 12:09Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten Beitrag
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein, auch dann muß nicht das Nummernschild verpixelt werden. Der anderweitig hergestellte Zusammenhang zu einer bestimmten Person ist dann das Problem, nicht das Nicht-Verpixeln!
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein, auch dann muß nicht das Nummernschild verpixelt werden. Der anderweitig hergestellte Zusammenhang zu einer bestimmten Person ist dann das Problem, nicht das Nicht-Verpixeln!
Hier werden Sachen fotofrafiert und für die gibt es keinen Schutz ausser dem Urheberrecht. Wenn ich Dein Haus vom öffentlichen Raum aus fotofrafiere kannst Du auch nichts dagegen tun.
Zitat: Gerhard Wolf 02.09.15, 22:04Zum zitierten Beitrag
Ausser natürlich, wenn Google das macht. Dann regt sich der Michel auf.
Ausser natürlich, wenn Google das macht. Dann regt sich der Michel auf.
Hermann ich gebe Dir recht. Allerdings hat Google einen Aufbau auf dem Auto, das ist dann schon ein Hilfsmittel lt. Rechtssprechung
Zitat: Gerhard Wolf 02.09.15, 23:52Zum zitierten Beitrag
Und welche Rolle könnte dieses Hilfsmittel spielen?
Und komm mir jetzt nicht mit der Panoramafreiheit, wo es tatsächlich eine Rolle spielt. Die Panoramafreiheit ist nichts - und wirklich gar nichts - ausser einer Beschränkung des Urheberrechts. Sie kann in diesem Beispiel nur dann eine Rolle spielen, wenn das fotografierte Haus ein Kunstwer im Sinne des UrhG wäre (also das Gesezt, in dem die Panoramafreiheit definiert ist) und der Künstler, der das Haus geschaffen hat - nicht also der Eigentümer oder Besitzer/Mieter - etwas dagegen haben könnte.
Ausserdem betrachte ich den Dachaufbau des Google-Street-Autos nicht als Hilfsmittel, weil das selbe Foto auch ein erwachsener Mensch aufnehmen könnte, der die Kamera mit seinen Händen in die Höhe streckt.
Aber selbst wenn ... es ist für diese Fragestellung völlig egal.
Und welche Rolle könnte dieses Hilfsmittel spielen?
Und komm mir jetzt nicht mit der Panoramafreiheit, wo es tatsächlich eine Rolle spielt. Die Panoramafreiheit ist nichts - und wirklich gar nichts - ausser einer Beschränkung des Urheberrechts. Sie kann in diesem Beispiel nur dann eine Rolle spielen, wenn das fotografierte Haus ein Kunstwer im Sinne des UrhG wäre (also das Gesezt, in dem die Panoramafreiheit definiert ist) und der Künstler, der das Haus geschaffen hat - nicht also der Eigentümer oder Besitzer/Mieter - etwas dagegen haben könnte.
Ausserdem betrachte ich den Dachaufbau des Google-Street-Autos nicht als Hilfsmittel, weil das selbe Foto auch ein erwachsener Mensch aufnehmen könnte, der die Kamera mit seinen Händen in die Höhe streckt.
Aber selbst wenn ... es ist für diese Fragestellung völlig egal.
Zitat: Gerhard Wolf 02.09.15, 23:52Zum zitierten Beitrag
Achso, ... welche Rechtssprechung zitierst Du da genau?
Meines Wissens ist Google in Deutschland durch völlig unnötiges frühzeitiges Nachgeben - um des lieben Friedens und der öffentlichen Darstellung wegen - einer Rechtssprechung wirksam aus dem Wege gegangen.
Bin gespannt ...
Achso, ... welche Rechtssprechung zitierst Du da genau?
Meines Wissens ist Google in Deutschland durch völlig unnötiges frühzeitiges Nachgeben - um des lieben Friedens und der öffentlichen Darstellung wegen - einer Rechtssprechung wirksam aus dem Wege gegangen.
Bin gespannt ...
Zitat: RB-PHOTOGRAPHY 02.09.15, 12:09Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten Beitrag
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein!
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein!
Zitat: Ka Zi 03.09.15, 00:25Zum zitierten BeitragZitat: RB-PHOTOGRAPHY 02.09.15, 12:09Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten Beitrag
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein!
Es geht hier um die Frage ob man grundsätzlich und ohne Ausnahme Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen darf,
ja natürlich darf ich während einer Veranstaltung Oldtimer fotografieren und muss das Kennzeichen nicht verpixeln,
das selbe darf ich jedoch nicht wenn ich dazu eine Datenbank anlege,
eine fest installierte Anlage habe,
den Kennzeichen Namen, Ort und Zeit zuordne, die Bilder archiviere,
und dieses regelmäßig. (Kamera GPS, Software zur Bildverwaltung)
Ebenso darf ich nicht ein Kennzeichen fotografieren,
den Halter benennen und dazu aufrufen diesen zu schädigen oder die Absicht verfolgen ihm mit dem Bild zu schädigen.
Weiterhin darf ich es nicht wenn ich von einer Person, deren persönliche Daten nicht öffentlich zugänglich sind,
Informationen einstelle wie,
hier parkt Herr X, am Tag X, Uhrzeit X, bei Adresse X.
Zu diesem Thema gibt es ein Urteil des Amtsgericht Kassel,
bitte einmal genau lesen,
aber nicht nur das was man lesen möchte,
sondern auch das was zwischen den Zeilen steht,
weil darin das Amtsgericht Kassel sehr wohl Grenzen mit nicht sensiblen Daten setzt.
Beschluss v. 02.04.2007 - Az.: 413 C 1751/07
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen,
es ist im normalen Umgang mit der Fotografie kein Problem Kennzeichen zu fotografieren und muss diese auch nicht verpixeln,
aber die Aussage "NIE" ist grundsätzlich falsch.
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein!
Es geht hier um die Frage ob man grundsätzlich und ohne Ausnahme Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen darf,
ja natürlich darf ich während einer Veranstaltung Oldtimer fotografieren und muss das Kennzeichen nicht verpixeln,
das selbe darf ich jedoch nicht wenn ich dazu eine Datenbank anlege,
eine fest installierte Anlage habe,
den Kennzeichen Namen, Ort und Zeit zuordne, die Bilder archiviere,
und dieses regelmäßig. (Kamera GPS, Software zur Bildverwaltung)
Ebenso darf ich nicht ein Kennzeichen fotografieren,
den Halter benennen und dazu aufrufen diesen zu schädigen oder die Absicht verfolgen ihm mit dem Bild zu schädigen.
Weiterhin darf ich es nicht wenn ich von einer Person, deren persönliche Daten nicht öffentlich zugänglich sind,
Informationen einstelle wie,
hier parkt Herr X, am Tag X, Uhrzeit X, bei Adresse X.
Zu diesem Thema gibt es ein Urteil des Amtsgericht Kassel,
bitte einmal genau lesen,
aber nicht nur das was man lesen möchte,
sondern auch das was zwischen den Zeilen steht,
weil darin das Amtsgericht Kassel sehr wohl Grenzen mit nicht sensiblen Daten setzt.
Beschluss v. 02.04.2007 - Az.: 413 C 1751/07
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen,
es ist im normalen Umgang mit der Fotografie kein Problem Kennzeichen zu fotografieren und muss diese auch nicht verpixeln,
aber die Aussage "NIE" ist grundsätzlich falsch.
Zitat: RB-PHOTOGRAPHY 03.09.15, 07:05Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 03.09.15, 00:25Zum zitierten BeitragZitat: RB-PHOTOGRAPHY 02.09.15, 12:09Zum zitierten BeitragZitat: Ka Zi 01.09.15, 21:51Zum zitierten Beitrag
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein!
Es geht hier um die Frage ob man grundsätzlich und ohne Ausnahme Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen darf, ...
Nein. Es geht um folgende Frage:
"Nummernschild verpixeln bei Carshows?"
Der Fall von Kassel ist bekannt und sicher nicht einschlägig. Dabei geht es darum, dass ein Nachbar angeprangert wurde, wobei ein Foto seines Autos nur Mittel zum Zweck war.
Es geht auch nicht um Fragen des BDSG, weil in der hier gestellten Frage keine elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet.
Man muß keine Probleme künstlich herbei reden, wo keine sind!!!
Das ist so grundsätzlich falsch,
wenn du das Kennzeichen direkt in zeitlichen Zusammenhang und einer Tätigkeit mit einer bestimmten Person bringst verstößt das durchaus gegen geltendes Recht.
Nein!
Es geht hier um die Frage ob man grundsätzlich und ohne Ausnahme Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen darf, ...
Nein. Es geht um folgende Frage:
"Nummernschild verpixeln bei Carshows?"
Der Fall von Kassel ist bekannt und sicher nicht einschlägig. Dabei geht es darum, dass ein Nachbar angeprangert wurde, wobei ein Foto seines Autos nur Mittel zum Zweck war.
Es geht auch nicht um Fragen des BDSG, weil in der hier gestellten Frage keine elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet.
Man muß keine Probleme künstlich herbei reden, wo keine sind!!!