Brautpaar will Schadensersatz fordern

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 16 von 226
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Ja klar, neues Bild, keine Fotos und so.
Ist so wie mit dem Spinat und dem Blubb.
Vergiss den Kram, das ist der übliche Forenblödsinn!

Wer legt denn fest, ab wann ein Bild unkenntlich ist?
Wenn einer sagt "ich bin das, weil ..." und sie oder er hat Recht, hat sie am Ende die Arschkarte!
Und wenn es nur der Dreck unter dem rechten Fingernagel oder der Pickel am A.sch ist!
"Pornobalken" hat ja auch nichts wirklich mit unkenntlich machen zu tun! Übrigens auch nicht, wenn man schon länger ein Account hat!
Punkt!

Recht am eigenen Bild und haste nicht gesehen!

Beurteilungsgurus sind das!

NIE UND NIMMER HIER ODER WO AUCH IMMER WAS HOCHLADEN!!!

Lichtmaler, erklär mal, wie Du ein Bild rechtssicher nicht-erkennbar machst!
Wie gesagt: rechtssicher!

Bin gespannt!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 226
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Zitat: Sarah Weinert 27.11.16, 18:32Zum zitierten Beitragja,schwierig das jetzt hier hochzuladen :/
nein,also wirklich...schlechte Bilder würden aj heißen unscharf,zu dunkel...usw.
Die Bilder sind scharf, korrekt belichtet....

Das zb eine Person bei 50 Gästen nicht mit auf dem Bild ist, das müsste man doch zb auch verzeichen können,oder?

Also für das Hochladen hier,bin ich jetzt in der Situation nicht dafür.
Mich würde interessieren, ob die beiden überhaupt ein Recht hätten, gehen wir davon mal aus, alle Bilder sind inordnung! ?


Hier geht es doch nicht darum, dass die Bilder rein technisch in Ordnung sind, was man ja mangels Beispiel nicht beurteilen kann, sondern darum, ob die Fotos dem Auftraggeber gefallen. Und dazwischen kann ein riesiger Unterschied liegen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 18 von 226
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Zitat: Le Clochard 27.11.16, 19:51Zum zitierten BeitragLichtmaler, erklär mal, wie Du ein Bild rechtssicher nicht-erkennbar machst!
Wie gesagt: rechtssicher!


ich würde es halten wie lichtmaler: sind mir die leute lieb und teuer, dann geld zurück und keine weiteren geräusche. und wenn nicht, dann drauf geschissen. es gibt wichtigeres im leben, als sich um geld zu verkrachen.

unkenntlich machen: man braucht doch nur das pinselwerkzeug in PS nutzen, 100% deckkraft und die gesamte person ausfüllen. habe ich schon gemacht und nutze das bild für vorträge. die betreffende person wollte da zwar gegen mich vorgehen, hat es dann aber nach konsultation mit einem anwalt gelassen. rechtlich ist mir nichts vorzuwerfen.

TOin:

das sollte dir ne lehre sein. wenn ich solche aufträge annehme, dann ist das voher alles haarklein vertraglich geregelt. auch die weiterverbreitung, z.b. hier in der FC. wichtig: lass dir das model release von allen schriftlich geben. zum glück muss ich die meisten meiner modells nicht fragen, wäre auch sinnlos :-).
Lichtmaler Köln Lichtmaler Köln Beitrag 19 von 226
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Wenn der Auftraggeber behauptet die Bilder könnten nicht gedruckt werden, bedeutet das, das Bild ist technisch nicht in Ordnung! Und wie will man das beurteilen ohne jemals ein Bild gesehen zu haben?

Bleibt wohl nur Rechtsanwalt nehmen und dem die Bilder zeigen... damit wären die Einnahmen dann auch gleich wieder futsch.

Grüße vom Lichtmaler aus Köln.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 20 von 226
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Zitat: Photonenbändiger 27.11.16, 20:08Zum zitierten BeitragZitat: Le Clochard 27.11.16, 19:51Zum zitierten BeitragLichtmaler, erklär mal, wie Du ein Bild rechtssicher nicht-erkennbar machst!
Wie gesagt: rechtssicher!


unkenntlich machen: man braucht doch nur das pinselwerkzeug in PS nutzen, 100% deckkraft und die gesamte person ausfüllen. habe ich schon gemacht und nutze das bild für vorträge. die betreffende person wollte da zwar gegen mich vorgehen, hat es dann aber nach konsultation mit einem anwalt gelassen. rechtlich ist mir nichts vorzuwerfen.


Jo, alle Personen zu 100 (!) Prozent raus!
Geil, was dann noch als Beurteilungsgrundlage übrigbleibt!
Ihr seid echt die Geilsten!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 21 von 226
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Zitat: Lichtmaler Köln 27.11.16, 20:09Zum zitierten BeitragWenn der Auftraggeber behauptet die Bilder könnten nicht gedruckt werden, bedeutet das, das Bild ist technisch nicht in Ordnung! Und wie will man das beurteilen ohne jemals ein Bild gesehen zu haben?

Bleibt wohl nur Rechtsanwalt nehmen und dem die Bilder zeigen... damit wären die Einnahmen dann auch gleich wieder futsch.

Grüße vom Lichtmaler aus Köln.


Erstmal locker bleiben!
Abwarten, was kommt!

Wenn was kommt: ab zum RA!

Ich sag doch: wichtig ist was nachweislich abgesprochen ist!
Was ist daran so unverständlich?

Ich habe alle wichtigen Stichworte gegeben!

Dienst- oder Werkvertragsrecht? Jetzt will ich aber Antworten!
Lichtmaler Köln Lichtmaler Köln Beitrag 22 von 226
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Zitat: Le Clochard 27.11.16, 20:24Zum zitierten BeitragJo, alle Personen zu 100 (!) Prozent raus!
Geil, was dann noch als Beurteilungsgrundlage übrigbleibt!
Ihr seid echt die Geilsten!


Wie wärs zur Abwechslung mal mit Nachdenken und lesen was die TO geschrieben hat! Die TO schrieb z.B.
vom hellen Himmel, von Wolken und eben auch von der Behauptung, das die Bilder laut Auftraggeber angeblich nicht "gedruckt" werden könnten, da deren Qualität dies angeblich nicht hergeben würde!

Klar kann man solche Dinge durchaus auch ohne die Personen darauf zu sehen beurteilen.

Grüße vom Lichtmaler aus Köln.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 23 von 226
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Zitat: Lichtmaler Köln 27.11.16, 20:27Zum zitierten BeitragZitat: Le Clochard 27.11.16, 20:24Zum zitierten BeitragJo, alle Personen zu 100 (!) Prozent raus!
Geil, was dann noch als Beurteilungsgrundlage übrigbleibt!
Ihr seid echt die Geilsten!


Wie wärs zur Abwechslung mal mit Nachdenken und lesen was die TO geschrieben hat! Die TO schrieb z.B.
vom hellen Himmel, von Wolken und eben auch von der Behauptung, das die Bilder laut Auftraggeber angeblich nicht "gedruckt" werden könnten, da deren Qualität dies angeblich nicht hergeben würde!

Klar kann man solche Dinge durchaus auch ohne die Personen darauf zu sehen beurteilen.

Grüße vom Lichtmaler aus Köln.


Wie wäre es zur Abwechselung nicht nur mit lesen, sondern auch mit verstehen (!) all dessen, was ich geschrieben habe?

Los:
- was ist vertraglich geregelt?
- bei welcher Art des Vertragsschlusses?
- was davon ist rechtssicher nachweisbar?
- Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Aber Fakten bitte! Keinen Sülz!
Lichtmaler Köln Lichtmaler Köln Beitrag 24 von 226
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Zitat: Le Clochard 27.11.16, 20:31Zum zitierten BeitragWie wäre es zur Abwechselung nicht nur mit lesen, sondern auch verstehen (!), was ich geschrieben habe?

Los:
- was ist vertraglich geregelt?
- was davon ist rechtssicher nachweisbar?
- Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Aber Fakten bitte! Keinen Sülz!


Wie wärs wenn Du die TO bitteschön erst einmal entscheiden lässt, ob sie den ganzen rechtlichen Spökes überhaupt betreiben will!

Denn wenn es z.B. gute Bekannte Ihrer Eltern oder sonstige Verwandschaft oder gar Arbeitskollegen von Verwandschaft ist, sollte man einen Teufel tuen hier einen unsinnigen Rechtsstreit zu veranstalten. Der Ärger der nachfolgt dürfte hier den Profit der Einnahmen um längern übersteigen!
Na, wer hat nun nachgedacht und verstanden?

Außerdem ist das der Thread der TO und nicht Deiner, insofern sehe ich mich eigentlich nicht im geringsten genötigt Deinem Befehlston, welchen Du hier an den Tag legst auch nur 1mm zu folgen.

Grüße vom Lichtmaler aus Köln.
Cairbre Cairbre Beitrag 25 von 226
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Die TO hat doch schon geschrieben, dass sie lieber keine Bilder hochladen möchte.

Aus meiner Sicht absolut verständlich. Wenn die Situation ohnehin schon angespannt ist, muss man das nicht dadurch verschärfen, dass das Brautpaar seine Bilder im Netz findet, egal wie unkenntlich die Personen gemacht wurden.

Ansonsten wie Lichtmaler und Photonenbändiger.

Entweder darauf berufen, dass die Bilder wie per Mail vereinbart geliefert wurden oder Entgegenkommen zeigen und ggf. anteilig Geld erstatten bzw. die Bilder nachbessern falls möglich. Z.B. für den Druck in höherer Auflösung zur Verfügung stellen oder im Falle des vermeintlich fehlenden Zooms zuschneiden.

@Sarah: Weise das Brautpaar aber auf jeden Fall mal darauf hin, dass sie Dir bei Erstattung des Geldes dann auch den Stick mit den Bildern zurückgeben müssen, die Bilder nicht weiterverwenden dürfen und alle privaten Kopien und Drucke vernichten müssen. Möglicherweise hat sich das Problem dann auch schon erledigt.

Und wenn Du eine Einschätzung der Bildqualität haben möchtest, erklärt sich hier ja vielleicht jemand bereit, das außerhalb des Forums zu tun.
xxx xxx Beitrag 26 von 226
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Zitat: Sarah Weinert 27.11.16, 17:50Zum zitierten BeitragNun weiß ich gar nicht, was ich darauf sagen soll?

Ja ich auch nicht. Was soll ich denn zu diesem Vorwurf sagen, wenn ich die Bilder nicht sehen kann?? Das ist ja grotesk!
Bilder können übrigens auch schlecht sein, wenn sie korrekt blichtet sind und die korrekte Dateigröße haben. Und wie Du zu Ausgabegrößen zwischen 4 MB und 10 Mb kommst, ist auch rätselhaft.Hast Du den Rest abgeschnitten?
Dass Du keinen schriftlichen Vertrag hast, hilft auch nicht viel Auch eine mündliche Abmachung ist ein Vertrag und wenn die andere Seite Zeugen hat siehts mies aus. Gehts vor Gericht sucht der Richter einen Vergleich, und wenn der nicht zustande kommt, wird er ein Profi als Gutachter bestellen. Das wirst Du wohl kaum wollen, also rate ich schon jetzt zu einem außergerichtlichen Vergleich.

Und künftig wirst Du Dich weniger darauf verlassen, dass "normale Leute" keine Ahnung haben von der Knipserei. Mag schon sein, aber deshalb nehmen sie nicht jeden Müll ab. Teile der professionellen Hochzeitsfotografie sind inzwischen schon so weit, dass die Kunden nur abnehmen müssen, was sie mögen. Notfalls auch gar nichts.

Du zeigst hier nichts von Deinen Arbeiten, das ist für mich kein gutes Zeichen.

PS.
Den französischen Penner kanst Du nach Hause schicken! Der hat keine Ahnung aber eine große Klappe.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 27 von 226
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Zitat: Frank Wittler 27.11.16, 20:54Zum zitierten BeitragDu zeigst hier nichts von Deinen Arbeiten, das ist für mich kein gutes Zeichen.

Leider kompett falsch!
Das beste, was sie tun kann!



Zitat: Frank Wittler 27.11.16, 20:54Zum zitierten BeitragPS.
Den französischen Penner kanst Du nach Hause schicken! Der hat keine Ahnung aber eine große Klappe.


Auf die entsprechenden Belege des aufrichtigen Korrektbürgers bin ich gespannt!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 28 von 226
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Zitat: Lichtmaler Köln 27.11.16, 20:36Zum zitierten BeitragWie wärs wenn Du die TO bitteschön erst einmal entscheiden lässt, ob sie den ganzen rechtlichen Spökes überhaupt betreiben will!

Dumm nur, dass genau diesen Spökes im Zweifelsfall das Hochzeitspaar entscheidet, dem das Geld fehlt!
Ich schrieb aber bereits: locker bleiben!

Bologna ist Dein Freund: Leseverständnis!
Lichtmaler Köln Lichtmaler Köln Beitrag 29 von 226
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Zitat: Le Clochard 27.11.16, 21:06Zum zitierten BeitragZitat: Frank Wittler 27.11.16, 20:54Zum zitierten BeitragDu zeigst hier nichts von Deinen Arbeiten, das ist für mich kein gutes Zeichen.

Leider kompett falsch!
Das beste, was sie tun kann!



Zitat: Frank Wittler 27.11.16, 20:54Zum zitierten BeitragPS.
Den französischen Penner kanst Du nach Hause schicken! Der hat keine Ahnung aber eine große Klappe.


Auf die entsprechenden Belege des aufrichtigen Korrektbürgers bin ich gespannt!


Es geht um Bilder im Profil der TO! Du hast auch den Sinn einer Fotocommunity noch nicht wirklich verstanden oder?

Grüße vom Lichtmaler aus Köln.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 30 von 226
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Ist toll, wie die Uraltkonten mit Myriaden an Bildern zielgerichtet rechtsicheren Beistand leisten können!
Klar, dass der Neubruder von unter der Brücke doof wie Brot sein muss!

Ich hätte Richter werden sollen!

GOIL!
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