Halteverbot
Halten ist nach VwV-StVO zu § 12 Abs. 1 „eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist."
Halteverbot
Halten ist nach VwV-StVO zu § 12 Abs. 1 „eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist."
der ONKEL 1 6. März 2021, 9:03
GUT !!! l.g. wernerBodo.K 16. Juni 2019, 21:33
TOPFrederick Mann 25. Mai 2019, 12:31
excellent- Andre - 25. Mai 2019, 10:17
Er hat das Schild wohl übersehen ;-)rootc 25. Mai 2019, 9:51
"Ich darf das - Ich habe eine Sondergenehmigung."Norbert Borowy 24. Mai 2019, 16:57
Bravo