Das Sevesounglück war ein Chemieunfall, der sich am 10. Juli 1976 in der chemischen Fabrik Icmesa im italienischen Meda, 20 Kilometer nördlich von Mailand, ereignete. Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter von Roche war. Das Firmengelände berührte das Gebiet von vier Gemeinden, unter ihnen Seveso, das Namensgeber des Unglücks wurde. Dabei wurde eine unbekannte Menge[1] des hochgiftigen Dioxins TCDD freigesetzt, das umgangssprachlich auch Dioxin oder Sevesogift genannt wird. Das Unglück führte zusammen mit ähnlich gelagerten Unfällen zur heutigen Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie).
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Warum laufen die Verbrecher noch frei rum?
Nur ma für zum so und vielen Dank Murat fürs zeigen!
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VerschlussSache 17. Januar 2011, 16:39
!!!g-lücks-momente 17. Januar 2011, 12:12
hammer gut!lg
andrea
shakeapic 14. Januar 2011, 16:53
stark !!!Matthias Renk 13. Januar 2011, 17:15
Das Sevesounglück war ein Chemieunfall, der sich am 10. Juli 1976 in der chemischen Fabrik Icmesa im italienischen Meda, 20 Kilometer nördlich von Mailand, ereignete. Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter von Roche war. Das Firmengelände berührte das Gebiet von vier Gemeinden, unter ihnen Seveso, das Namensgeber des Unglücks wurde. Dabei wurde eine unbekannte Menge[1] des hochgiftigen Dioxins TCDD freigesetzt, das umgangssprachlich auch Dioxin oder Sevesogift genannt wird. Das Unglück führte zusammen mit ähnlich gelagerten Unfällen zur heutigen Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie).http://de.wikipedia.org/wiki/Sevesoungl%C3%BCck
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Warum laufen die Verbrecher noch frei rum?
Nur ma für zum so und vielen Dank Murat fürs zeigen!
matthias
Bea Dietrich-Gromotka 13. Januar 2011, 16:14
..sehr gute,aktuelle Doku...du hast nicht nur dein i-phone im griff;-)