In Frankreich mit Stativ fotografieren?!?

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Photo Scout Photo Scout Beitrag 1 von 12
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Hallo
ich war letzte woche in Paris und hab ein sehr schönes bild (meiner meinung nach :) ) vom Eifelturm bei nacht gemacht und wollt es euch nett vorenthalten.
Ich hab aber erfahren das es verboten ist in Frankreich mit Stativ verboten is, aufnahmen von beleuchteten Gebäuden zu machen!?!?
Stimmt das wirklich?
Michl. Michl. Beitrag 2 von 12
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zitat wikimedia (http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Lizenzen)
...Der Architekt eines Bauwerks besitzt das Recht auf Abbildungen desselben, also etwa auf Fotografien, Zeichungen und Postkarten. So kann etwa der Architekt der Glaspyramide im Louvre gegen die Veröffentlichung von Abbildungen dieses Bauwerks klagen. In einem bekannten Fall ging dies sogar bis hin zum Recht an bestimmten Beleuchtungen: Die Firma, den Eiffelturm beleuchtet, fordert ihre Rechte an Bildern, die den beleuchteten Eiffelturm bei Nacht zeigen.

Jedoch wurde in diesem Urteil vom 15. März 2005 den Urhebern einzelner Kunstwerke, die auf einem öffentlichen Platz installiert wurden, das Recht an Fotografien abgesprochen, die den gesamten Platz zeigen:

uling #567 of March 15, 2005] of the Court of Cassation denied the right of producers of works of arts installed in a public plaza over photographs of the whole plaza:

"Das Gericht befindet, dass, wie auf den in Frage stehenden Bildern zu sehen ist, das Werk von Herrn X. und Z. mit dem architektonischen Kontext des Place des Terreaux verschmolzen ist, ein einfaches Element desselben bildet. Daraus schloss das Berufungsgericht korrekt, dass die Abbildung des strittigen Kunstwerks ein Nebenaspekt des abgebildeten (Bild-)Gegenstandes ist, welches die Abbildung des Platzes War; daher stellt das Bild keinen Versuch dar, das strittige Kunstwerk der Öffentlichkeit mitzuteilen."

Das Gericht unterschied zwischen der Abbildung eines Kunstwerks und der Abbildung einer Umgebung, von der das Kunstwerk nur ein Teil ist, und verweigerte dem Künstler das Recht an letzteren Abbildungen...

sowie aus wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bildagentur)
...Ein oft bemühtes Beispiel ist der Eiffelturm bei Nacht. Die Rechte an der bildlichen Reproduktion der nächtlichen Beleuchtung zu werblichen Zwecken werden von den Inhabern sehr restriktiv gehandhabt. Der Eiffelturm tagsüber ist übrigens in dieser Beziehung unproblematisch...
Photo Scout Photo Scout Beitrag 3 von 12
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Das bedeutet also das ich meine Nachtaufnahme vom Eifeltrum nicht bei der FC zeigen darf.
Schade eigentlich, is nämlich richtig schön geworden :-)
Michael Wilkens Michael Wilkens Beitrag 4 von 12
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Dazu hätte ich gleich auch noch ein paar Fragen:
Ist nur das Funkeln des Eifelturms zu jeder vollen Stunde geschützt oder auch die normale Beleuchtung?

Weiter ist finde ich zu klären, in wie weit man eigentlich haftbar gemacht werden kann?
Klar ist sicherlich, dass ich das Bild nicht kommerziell nutzen darf. Aber darf ich es persönlich auch nicht nutzen? Wenn ich ein solches Foto hier in die FC lade, ist das ja noch nicht kommerziell. Ich veröffentliche dieses Bild ja für eine Diskussion zu diesem Foto.
Wenn ich den Eifelturm nicht veröffentlichen darf, warum darf man dann Bilder vom Louvre, Sony Center, Reichstag veröffentlichen? Diese sind allesamt geschützt. Warum darf ich Bilder von Bahnhöfen oder vom ICE hier öffentlich darstellen? Auch solche Objektive - genauso wie sämtliche Markenzeichen sind geschützt.
Wie kann sich ein Künstler anmaßen ein nicht von ihm errichtetes Kunstwerk zu verändern und es damit der Öffentlichkeit fotografisch nur noch bedingt zugänglich zu machen, als wenn er selbst der Errichter des Kunstwerkes ist? Dabei hat er lediglich eine technische Einrichtung für ein Beleuchtungskonzept entworfen!
Ich könnte es nachvollziehen und auch für in Ordnung halten, wenn es eine zeitlich begrenzte Situation darstellt, wie die Verhüllung des Reichstages oder diese blauen Tore in HH. Aber hier scheint es ein zeitlich unabhängiger Prozess zu sein, der periodisch auftritt. Wäre daher nach deutschem Recht nicht verboten privat Bilder davon zu produzieren. Leider steht dieser aber nicht in Deutschland...
Sebastian S. Sebastian S. Beitrag 5 von 12
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http://blog.fotocommunity.net/de/2007/0 ... _louv.html

Finde ich persönlich auch etwas übertrieben die Aktion.
Soweit mir bekannt betrifft es auch nur französische Rechtssprechnung.
Heribert Stahl Heribert Stahl   Beitrag 6 von 12
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Die Franzosen sind ein bisschen eigen, wenn sie ein Stativ sehen. Man ist damit automatisch ein Professioneller.
Auf Bahnhoefen und Friedhoefen, auch in Kirchen...entweder verboten oder bezahlen...:-(

Gruss
Heribert
Der Mit Dem Licht Tanzt ... Der Mit Dem Licht Tanzt ... Beitrag 7 von 12
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Ich habe eigentlich immer mein kleines Stativ im Auto und fotografiere damit weil mir mal ein Profi gesagt hat: Mit Stativ fotografierst du, ohne knipst du.
Aber wo es verboten ist bin ich froh, dass ich ein IS-Objektiv habe. Da brauche ich auch das Stativ nicht mit rumschleppen.

Gruss
Lichttänzer
Andreas Lettow Andreas Lettow   Beitrag 8 von 12
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Heribert Stahl schrieb:

Zitat:Die Franzosen sind ein bisschen eigen, wenn sie ein Stativ
sehen. Man ist damit automatisch ein Professioneller.
Auf Bahnhoefen und Friedhoefen, auch in Kirchen...entweder
verboten oder bezahlen...:-(

Gruss
Heribert


...ist mir in den letzten 15 Jahren noch nicht aufgefallen, daß "die Franzosen" da anders sind als die Leutchen in anderen Ländern;.) und das photographieren auf Friedhöfen ist in Frankreich ohnehin meist ausdrücklich untersagt.
Gruß
Andreas
Klaus Ramus Klaus Ramus Beitrag 9 von 12
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In Deutschland haben wir ein anderes Recht bzgl. Fotos von Gebäuden, die öffentlich sichtbar sind.
Mit Stativ in F zu fotografieren ist wohl nicht verboten, aber wenn man nicht schnell genug ist, wird man von der Security behindert.
Gruß, K. - also Speed
Wolfgang F.K. Schlick Wolfgang F.K. Schlick Beitrag 10 von 12
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Anmerkung 1:
Wikipedia.org als eine in den USA im Bundesstaat Florida registrierte Seite interpretiert französisches Recht vor dem Hintergund geltenden US-Rechtes bzw. des Rechtes des Staates Florida; im Klartext: insbes. hinsichtlich der potentiellen Regressansprüche. Dessen ungeachtet war die fr.WP mit etlichen Bildern z.B. des Eifelturms präsent, als in F noch die allegmeine Beschränkung der Gemeinfreiheit öffentlicher Gebäude und künstlerisch besonders gestalteter Bebauung galt.

Anmerkung 2:
Die letzten französischen Urteile zu Abbildungen des Eiffel-Turms auch bei nächtlicher Beleuchtung (geschützt ist die Installation der Beleuchtung, nicht der Turm an sich) beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung zu "werblichen und gewerblichen Zwecken".

Anmerkung 3:
Warum die fc den "Zores" in Anlehnung an die Wiki mit teilweise wortgleichen Formulierungen mitmacht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Anmerkung 4:
All dessen ungeachtet, sollte man sich einmal die einschlägigen Hinweise auf der offiziellen website des Eiffel-Turms anschauen. Die ist da mittlerweile hinsichtlich des Machens und Veröffentlichens von Amateuraufnahmen deutlich jenseits des Standes der Wiki-Verlautbarungen ... zumindest war sie es zum zuletzt gecheckten Zeitpunkt September 2006. Ansonsten: No risk ... no fun ... und spätestens vor dem EUGh würden die "Franzmänner" in die Knie gehen.

Hilft aktuell nicht weiter ... aber trotzdem ... :-)

Gruß Wolfgang
Torsten Fenner Torsten Fenner Beitrag 11 von 12
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Hallo,

ich ahbe diverse Bilder vom Eiffelturm bei Nacht welche ich vom Tourparnasse in Montparnasse geschossen habe. Dachterrasse auf einem Hochhaus. Die dortige Security hatte überhaupt nichts gegen mein 3-bein-stativ gesagt. Ca. eine Stunde dort Bilder geschossen.

Mein Bild vom Eiffelturm wurde hier von der FC gesperrt mit der Aussage, wie oben schon geschreiben, Angst vor Schadeneratzklagen. Es zeigte keine blinkende Beleuchtung, wie es zu jeder vollen Stunde zu sehen ist, sondern die Standardbeleuchtung. Ich hatte mit Ute Allendörfer diesbezüglich ein nettes Gespräch, denn ich kann nicht verstehen, dass hier noch diverse solcher Bilder existieren, wenn meins gesperrt wurde.

Aber im Sinne der FC: Wenn so sein soll, dann ist es so.

Sicherlich sollte man sich die Fragen stellen, welche sich Michael Wilkens hinsichtlich Markennamen/Bauwerken macht.

Gruß Torsten
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 12
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lt. www.fotorecht.de dürfen bilder aus anderen (eu-)staaten in deutschland veröffentlicht und auch kommerziell vermarktet werden, soweit sie nach deutschem fotorecht zulässig sind. dies gilt auch für den illuminierten eiffelturm, soweit er von öffentlichem platz !!! aus fotografiert wurde. insofern verstehe ich die haltung der fc nicht...auch die pyramide im louvre kann von öffentlichem platz aus fotografiert werden...

lt. wickipedia (panoramafreiheit) gilt für frankreich, dass die ausnahme des verbotes da besteht, wo ein geschütztes objekt nicht das zentrale Bildmotiv darstellt, es kann frei abgebildet werden. bedeutet wenn ich meinen blinden sohn vor der louvre-pyramide aufnehme, ist dies sowohl nach deutschem wie nach französischem recht in jeder form unproblematisch.
deshalb steht im fc-blog ja auch "Diese Regelung betrifft nur Fotos, auf denen die Pyramide als Hauptmotiv dargestellt ist."

Zitat:Wenn ich ein solches Foto hier in die FC lade, ist das ja >noch nicht kommerziell


nicht für den fotografen aber für fc ;-) ausserdem ist und bleibt es eine veröffentlichung...
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