Liste lizenzrechtlich geschützter Gebäude

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Thomas-W. Thomas-W. Beitrag 16 von 29
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@Fra Diabolo

heißt das, ich könnte theoretisch auch gegen den Willen des Gebäudeeigners, so ich denn auf dem Gehsteig stehe, fotographieren?
Ich frage aus einem konkreten Grund: Erst letzte Woche wurde mir verboten ein schönes Firmengebäude von außen zu fotographieren - Da ich mich nicht unbedingt mit einem Weltkonzern anlegen wollte und es ja auch noch ausreichend andere Motive gibt habe ich es nicht darauf ankommen lassen, aber interessieren würde es mich schon...
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 17 von 29
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Solange du dich nicht auf eine Leiter stellst, um über den Zaun zu knipsen ...
Die Wachdienste spielen sich da gerne mal ein wenig auf, ohne die Rechtslage zu kennen. Leider gibt es in diesem Zusammenhang durchaus auch offizielle Ordnungshüter, die die Rechtslage nicht kennen und dann stressen. Im Endeffekt kann dir aber keiner was.
Jenny Block Jenny Block Beitrag 18 von 29
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Mir ging es mal genauso, mit dem Gesundbrunnen-Center in Berlin (ein Einkaufszentrum), von dem ich Fassadenaufnahmen gemacht habe (Details). Da kam der Wachmann und meinte, als würde ich wie die rasende Reporterin aussehen oder Paparazzi: "Darf ich fragen was sie da machen?" "Fotos" antwortete ich. Sodann hat er mir verboten, weiter Fotos zu machen, da ich mich auf Privatgelände befände. *grummel* Ich gehe ganz stark davon aus, dass Lichtjäger's Beschreibung auf diesen Typen zutraf.



Thomas Weingärtner schrieb:

Zitat:@Fra Diabolo

heißt das, ich könnte theoretisch auch gegen den Willen des
Gebäudeeigners, so ich denn auf dem Gehsteig stehe,
fotographieren?
Ich frage aus einem konkreten Grund: Erst letzte Woche wurde
mir verboten ein schönes Firmengebäude von außen zu
fotographieren - Da ich mich nicht unbedingt mit einem
Weltkonzern anlegen wollte und es ja auch noch ausreichend
andere Motive gibt habe ich es nicht darauf ankommen lassen,
aber interessieren würde es mich schon...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 19 von 29
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Jenny Block schrieb:

Zitat:Mir ging es mal genauso, mit dem Gesundbrunnen-Center in Berlin
(ein Einkaufszentrum), von dem ich Fassadenaufnahmen gemacht
habe (Details). Da kam der Wachmann und meinte, als würde ich
wie die rasende Reporterin aussehen oder Paparazzi: "Darf ich
fragen was sie da machen?" "Fotos" antwortete ich. Sodann hat
er mir verboten, weiter Fotos zu machen, da ich mich auf
Privatgelände befände. *grummel* Ich gehe ganz stark davon aus,
dass Lichtjäger's Beschreibung auf diesen Typen zutraf.


Nur, daß er, da ein Einkaufszentrum tatsächlich kein öffentlciher Raum ist, durchaus Recht haben kann.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 20 von 29
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Thomas Weingärtner schrieb:

Zitat:@Fra Diabolo

heißt das, ich könnte theoretisch auch gegen den Willen des
Gebäudeeigners, so ich denn auf dem Gehsteig stehe,
fotographieren?


Ja.

Zunächst mal: das Urheberrecht am Design des Gebäudes hat grundsätzlich der Architekt, nie der Gebäudeeigentümer.

Zitat:Ich frage aus einem konkreten Grund: Erst letzte Woche
wurde mir verboten ein schönes Firmengebäude von außen zu
fotographieren


Mit welcher Begründung? Eine rechtliche Begründung kann es dafür jedenfalls nicht geben.

Zitat:Da ich mich nicht unbedingt mit einem
Weltkonzern anlegen wollte


Auch für den gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Rechtsabteilung dürfte das übrigens im Unterschied zum Werkschutz auch wissen. Der Werkschutz darf auf öffentlicher Straße ohnehin nur das, was jeder Bürger darf: ggf. einen einer Straftat verdächtigen festhalten, bis die Polizei kommt. Mehr nicht.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 21 von 29
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Zitat:Nur, daß er, da ein Einkaufszentrum tatsächlich kein
öffentlciher Raum ist, durchaus Recht haben kann.


Was übrigens noch die Frage ist. Einkaufszentren, Kaufhäuser usw. sind in sofern "öffentlicher Verkehrsraum", als daß sie nicht willkürlich nach eigenem Ermessen Hausverbote aussprechen dürfen, sondern einen "schwerwiegenden Grund" haben müssen. (Gilt übrigens sogar für WWW-Chatrooms - dazu gab es nämlich mal ein entsprechendes Urteil...)
Thomas-W. Thomas-W. Beitrag 22 von 29
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Begründung gab es gar keine - nur ein recht rüdes "Was, Sie wollen hier fotographieren? Das geht auf keinen Fall!"

Und wie gesagt, ich wollte mich, schon allein wegen eigener Unkenntnis der Rechtslange, dann auch gar nicht lange rumstreiten. Mal sehen, vielleicht frage ich, mit den hier beschriebenen Grundlagen, einfach mal bei der Öffentlichkeitsabteilung freundlich an warum man mich weggeschickt hat und ob es nicht doch eine Möglichkeit gäbe. Kostet nichts und vermeidet Ärger.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 23 von 29
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Thomas Weingärtner schrieb:

Zitat:Begründung gab es gar keine - nur ein recht rüdes "Was, Sie
wollen hier fotographieren? Das geht auf keinen Fall!"


Und dann kommt auch auch noch wieder dazu:

*Fotografieren* an sich darfst Du unter urheberrechtlichen wie auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten sowieso immer.

Selbst wenn das "Vervielfältigen", "Verbreiten" und "Veröffentlichen" eines Fotos von einem Gebäude aus urheberrechtlichen Gründen unzulässig sein sollte, darfst Du natürlich immer noch ein Foto als "Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken" machen.

Und *wettbewerbsrechtliche Gründe*, die eine o.a. Nutzung eventuell verhindern, gelten dem Privatmenschen gegebenüber, der zum privaten Vergnügen Fotos macht, sowieso nicht.
(Aber Achtung: ein Zeigen eines Fotos in der FC ist immer eine *Veröffentlichung*!)
Ingo H. Ingo H. Beitrag 24 von 29
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Fra Diabolo hat doch alles bestens erklärt.
In der letzten "ProfiFoto" kann man ausserdem einen Beitrag lesen, in dem es um das Fotografieren im öffetnlichen Raum geht. U.a. ging es da auch um das Hundertwasserhaus, welches von einer Wohnung aus fotografiert und dann vermarktet wurde
(Thema Panoramafreiheit)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 25 von 29
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Fra Diabolo schrieb:

Zitat:Zitat:Nur, daß er, da ein Einkaufszentrum tatsächlich kein
öffentlciher Raum ist, durchaus Recht haben kann.


Was übrigens noch die Frage ist. Einkaufszentren, Kaufhäuser
usw. sind in sofern "öffentlicher Verkehrsraum", als daß sie
nicht willkürlich nach eigenem Ermessen Hausverbote aussprechen
dürfen, sondern einen "schwerwiegenden Grund" haben müssen.
(Gilt übrigens sogar für WWW-Chatrooms - dazu gab es nämlich
mal ein entsprechendes Urteil...)


Bei einem klassischen Kaufhaus bin ich mir da nicht so sicher. Bei einem Einkaufszentrum stimmt in jedem Fall, was Du da schreibst. Ein Betreiber eines Einkaufszentrums kann das Hausrecht praktisch nur in dem Rahmen ausüben, in dem auch ein Vermieter das kann. Das gilt auch für ein Kaufhaus, wenn es Flächen vermietet (z.B. an den Lottoladen im Tiefgeschoß, Mr. Minit etc.).



Nachricht bearbeitet (11:25h)
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 26 von 29
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Müsste man recherchieren. Ich meine zu erinnern, daß das auch für "klassische Kaufhäuser" so gesehen wird. Die Grenzen sind ohnehin fliessend.
Thomas Schlier Thomas Schlier Beitrag 27 von 29
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Fra Diabolo schrieb:


Zitat:
In Deutschland gilt:

1. Gebäude, deren Architekt/Konstrukteur noch nicht 70 Jahre
tot ist, gelten in Bezug auf ihr "Design" als urheberrechtlich
geschütztes Werk. Dabei ist die nötige "Schöpfungshöhe" zu
beachten, eine Fertiggarage wird diese nicht haben.

2. Werke (alle Werke, nicht nur Gebäude), die "dauerhaft an
öffentlichen Plätzen oder Wegen" angebracht sind, dürfen
beliebig mittels Lichtbild o.ä. vervielfältigt und diese
Vervielfältigungen auch veröffentlicht werden. (Die
Vervielfältigung darf nicht an einem Gebäude vorgenommen
werden, sprich: nachbauen darf man nicht.)



Gilt 2. dann nur für Gebäude, deren Architekt schon mehr als 70 Jahre tot ist?
Fotos von neueren Gebäude dürfen nicht vervielfältigt/ veröffentlicht werden?
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 28 von 29
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Zitat:Gilt 2. dann nur für Gebäude, deren Architekt schon mehr als 70
Jahre tot ist?
Fotos von neueren Gebäude dürfen nicht vervielfältigt/
veröffentlicht werden?

Wie Fra schon weiter oben geschrieben hat, gilt das für alle Gebäude, vorausgesetzt sie werden unter dem Gesichtspunkt der Panoramafreiheit abgelichtet.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 29 von 29
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Die Aussage ist doch eigentlich völlig klar, oder?

Ich könnte nicht mehr tun als sie wortwörtlich noch mal so hinzuschreiben...

Vielleicht einfach noch mal genau, gründlich und sorgfältig lesen.
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