Liste lizenzrechtlich geschützter Gebäude

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Robin Simon Robin Simon Beitrag 1 von 29
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Hallo Leuts,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich suche eine Übersicht/Liste der bekanntesten Gebäude (etc.) für die man ein Property Release benötigt, sollte man sie fotografieren und das Bild kommerziell einsetzen wollen. Beispiele sind Londoner Subway Zeichen, Eifelturm bei Nacht, Chicago Sears Tower etc. Leider kann ich nirgendswo eine Übersicht finden.

Vielen Dank!

Robin
Wolfgang Ha Wolfgang Ha Beitrag 2 von 29
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http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 35&t=63325

http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html



Nachricht bearbeitet (15:44h)
Thomas Weins Thomas Weins Beitrag 3 von 29
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Hallo Robin.


Ich hab da eine Seite die Dir vielleicht helfen wird:

http://www.istockphoto.com/tutorial_copyright_list.php

unter Category: (die Auswahl) Buildings, Monuments and Landmarks, wählen.

Gruss Tom aus der Schweiz
Robin Simon Robin Simon Beitrag 4 von 29
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Vielen Dank! Wenn ihr weitere Seiten findet könnt ihr sie mir gerne schicken.

Ich werd dann am Ende eine Zusammenstellung aller Gebäude machen und den Link hier bekanntgeben. Dann haben alle was davon...

Danke nochmal

Robin
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 29
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Vieleicht sehe ich das falsch aber ein Property Release ist für alle Gebäude notwendig. Findet sich das Haus vom Nachbarn auf einem Foto und er klagt, sieht es ohne Property Relase schlecht aus.

Robert
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 6 von 29
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Zitat:Findet sich das Haus vom Nachbarn auf
einem Foto und er klagt, sieht es ohne Property Relase schlecht
aus.


Nicht, wenn von einem öffentlichen Standpunkt aus ohne Hilfsmittel wie Leitern etc. fotografiert wurde. Zumindest hierzulande. Im Ausland siehts auch wieder anders aus.
Martin Peterdamm Martin Peterdamm Beitrag 7 von 29
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für internationalen scheiss brauch man das leider inzwischen immer. international meint oft, mit amerikanischen gesetzen konform.
Freemember 001 Freemember 001 Beitrag 8 von 29
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hä, was kümmern uns amerikanische gesetze. die sind auch in jedem bundesstaat anders.

es gilt doch immer das recht am ort der bildnutzung, also in dem fall deutsches recht.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 9 von 29
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Die Frage kann man auch so nicht beanworten.

Die Frage ist nämlich: WO willst Du veröffentlichen?

Veröffentlichst Du in Deutschland, gelten die Bestimmungen des deutschen UrhG, und nicht die anderer Länder.

In Deutschland gilt:

1. Gebäude, deren Architekt/Konstrukteur noch nicht 70 Jahre tot ist, gelten in Bezug auf ihr "Design" als urheberrechtlich geschütztes Werk. Dabei ist die nötige "Schöpfungshöhe" zu beachten, eine Fertiggarage wird diese nicht haben.

2. Werke (alle Werke, nicht nur Gebäude), die "dauerhaft an öffentlichen Plätzen oder Wegen" angebracht sind, dürfen beliebig mittels Lichtbild o.ä. vervielfältigt und diese Vervielfältigungen auch veröffentlicht werden. (Die Vervielfältigung darf nicht an einem Gebäude vorgenommen werden, sprich: nachbauen darf man nicht.)

3. Die in Punkt 2 beschriebene sog. "Panoramafreiheit" hat die Einschränkung, daß die Aufnahme von einem frei zugänglichen Ort aus gemacht werden muß - z.B. aus dem 5.Stock von einem Wohnungsfenster aus fotografieren, ist nicht zulässig. (Irgendwie absurd, aber BGH-Urteil.)

4. Auch öffentliche Parks etc., die abends verschlossen werden, fallen nach Ansicht von mir befragter Fach-Juristen unter die "Panoramafreiheit".

Aufpassen muß man in Bezug auf "dauerhaft angebracht". Christos Reichstagverpackung war es nicht, weil ein Enddatum schon bei der Installation feststand. Die Eiffelturm-Beleuchtung, die nach französischem Recht geschützt ist, ist es nach deutschem nicht, weil sie als dauerhaft angebracht angesehen würde, da sie nicht für einen klar begrenzten Zeitraum installiert ist.

(Anderenfalls könnte man auch bei jedem Haus sagen, es sei nicht dauerhaft angebracht, da es nach spätestens ca. 150 Jahren meistens wieder abgerissen wird.)

Wie gesagt: die Frage, wo wie was verwendet werden kann, hängt davon ab, wo verwendet wird. Denn wenn Du ein Foto von einem deutschen Gebäude in Frankreich veröffentlichst, wird das französische Urheberrecht gelten.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 10 von 29
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Das siehst Du falsch. Siehe weiter unten.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 11 von 29
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Thomas Kolesnyk schrieb:

Zitat:hä, was kümmern uns amerikanische gesetze. die sind auch in
jedem bundesstaat anders.


Das US-Urheberrecht ist Bundesrecht. Mir ist aus dem Stegreif nicht bekannt, daß die Abbildung von Gebäuden nach US-Urheberrecht unzulässig wäre, beschwören will ich das aber nicht. Anders als z.B. das Stichwort "Frankreich" ist es jedenfalls in den mir bekannten Informationen zum Thema noch nie aufgetaucht.

Aber da könnte eine etwas aufwendigere Google-Recherche vermutlich weiterhelfen.

Richtig ist aber: für eine Veröffentlichung in Deutschland wäre US-Urheberrecht irrelevant.
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 12 von 29
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Ein nicht unwichtiger Nachtrag zum Thema "Öffentliche Parks" - das kann grenzwertig werden. Wenn eine z.B. Schloßanlage nur eingeschränkt zugänglich ist (z.B. Eintrittsgeld) und der Besitzer selber Fotos von diesem Schloß vermarktet, dann kann es wettbewerbsrechtlich problematisch werden, auch Fotos von diesem Schloß zu vermarkten, ohne die Einwilligung des Besitzers zu haben. (Stichwort: "Tegeler Schloß")

Das wird im Einzelfall u.U. zu einer Abwägungsfrage, die nur noch versierte Juristen auseinanderpulen können.
Robin Simon Robin Simon Beitrag 13 von 29
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Hier eine erste Liste mit bekannten Gebäuden und Objekten. Leider konnte ich aus Deutschland nicht viel finden...

DEUTSCHLAND/SCHWEIZ

Hagenbeck Tierpark, Hamburg (Weitere Zoos: http://dccwiki.dc.funpic.de/Wiki/cwiki. ... e=HomePage)
KölnTurm
Mannesmann Verwaltungsgebäude
Radsporthalle + Schwimmsporthalle, Berlin

EUROPA, ASIEN, AUSTRALIEN:

Eiffelturm (beleuchtet)
London Eye (Millenium Wheel)
Louvre, Paris
Japanische Highspeed-Trains
TGV, Französischer Hochgeschwindigkeitszug
Sydney Opera House
Europarat, Straßburg
Europäisches Parlament, Straßburg
Bauten und Werke von Paul Andreu, Roger Taillibert und Le Corbusier, auch in Deutschland, näheres hier.
Flughafen Charles de Gaulle
Atomium in Brüssel, Belgien
Atatürk Sation, Istanbul
CN Tower in Toronto/Kanada
Flughafen Shanghai-Pudong
Guggenheim Museum, Bilbao
London Eye - London (Millennium Wheel)
Olympia ( Athleten, Logo, Fackel etc.)
Oper in Peking
Olympiastadion + Olympiaturm, Montreal

AMERIKA:

Chrysler Building in New York City
CN Tower in Toronto
Disneyland, incl. Figuren
Empire State Building in New York
Flatiron Building in New York City
Las Vegas, diverse Hotels (generelles Fotografierverbot!)
Veranstaltungen der Major League
NASCAR Rennen und Autos
OSCAR Preisverleihung und Trophäe
Emmy und Grammy Trophäen
Rockefeller Center, Skulpturen und alle angeschlossenen Gebäude
San Diego Zoo
Sea World, Florida und Kalifornien
Sears Tower
Tupperware Tower
Universal Studios
diverse Nationalparks
Beverly Hills-Logo
Biltmore (Virginia house), Asheville, NC
Busch Gardens, Tampa FL
Cadillac Ranch, Amarillo
Coca Cola World, Atlanta
Dartmouth College, Hanover, NH
Disneyworld und Epcot-Center
San Simeon Estate, San Simeon
Grand Ole Opry (Radiosender, Nashville, Tennessee)
Hollywood-Schriftzug, LA
Hollywood Walk of Stars, Chinese Theater, LA
Interiors of New York Stock Exchange, genauso andere Börsen wie The Pacific Exchange, The mercantile Exchange, Commodities Exchange and Chicago Board of Trade
The Lone Cypress tree at Pebble Beach, CA
Indy 500 - Autorennen
Major League - Sport Aufnahmen
Mystic Marine Museum, Williamsburg, sowie Schauspieler
Newport Mansions, Rhode Island
The New Orleans Superdome
The Mississippi, Delta Queen and Natchez Raddampfer
Professionelle Sport-Teams, sowie Logos
Rock & Roll - Hall of Fame, Cleveland
Schwanenboote im "Boston Public Garden"

LOGOS & Diverses:

Adidas, Streifen und Schriftzug
Barbiepuppen, Produkte und Schriftzug
Chevrolet, Logo
Coca Cola, alles
Ferrari, alles
Maserati, alles
McDonald's, alles (incl. dem M)
Ford Mustang, alles
NIKE, Logo
Olympiade, alles (Sportler, Veranstaltungen, Logos)
Porsche, alles
Rolls Royce, alles
Disney-Figuren
Thunderbird Logo
Japanischer "Bullet Train" Hochgeschwindigkeitszug
Britische Concorde - Flugzeug
TGV (franz. Hochgeschwindigkeitszug)
Emmy und/oder Grammy Award Trophäen
Lamborghini (Autos)
ICE
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 14 von 29
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Robert Breuer schrieb:

Zitat:Vieleicht sehe ich das falsch aber ein Property Release ist für
alle Gebäude notwendig. Findet sich das Haus vom Nachbarn auf
einem Foto und er klagt, sieht es ohne Property Relase schlecht
aus.

Robert


Das glaube ich kaum. Das Haus meines Nachbarn steht in Deutschland.

Wo Deine Nachbarn wohnen weiß ich natürlich nicht. Vielleicht kennt das dortige Rechtssystem soetwas wie ein "Property Release".

Gruß
Hermann



Nachricht bearbeitet (12:22h)
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 15 von 29
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Und was soll die Liste uns sagen?

IN Hagenbecks Tierpark kannst Du nicht so einfach gewerblich fotografieren, weil Hagenbeck selber seinen Zoo auch mittels Fotos vermarktet.

Hagenbecks Tierpark von AUSSEN kannst Du fotografieren, so lange Du magst, und auch veröffentlichen, wie immer Du magst. (Einschränkungen der "Panorama-Freiheit" in Bezug auf den Aufnahmestandort beachten!)

Den KölnTurm kannst Du von AUSSEN fotografieren und veröffentlichen, wie immer Du möchtest, auch für den gilt die "Panorama-Freiheit" ohne Einschränkung.

Für das Mannesmann Verwaltungsgebäude und die Radsporthalle + Schwimmsporthalle Berlin gilt exakt dasselbe. Von frei zugänglichem öffentlichen Grund aus: kein Problem. (Solange nicht einer ein "temporäres Kunstwerk" draußen anhängt. Dann ist es wieder was anderes.)
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