"ich habe vor kurzem als offiziell bestellter Knipser "
16.05.04, 17:35
Beitrag 17 von 115
vielleicht hilf dir dieser link weiter http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_main.cfm
lg gerhard
lg gerhard
16.05.04, 17:35
Beitrag 18 von 115
...hast du schon mal eltern gesehen, die nicht vor stolz platzen, wenn ihre gören in irgendeiner publikation auftauchen?
würde ich mir an deiner stelle keinen kopf machen - sonst müsste jeder pressefotograf, der auf dem münchner oktoberfest ein paar shots macht, ca. 23.500 people um erlaubnis fragen, ob er das foto in einer tageszeitung veröffentlichen darf...
kk
würde ich mir an deiner stelle keinen kopf machen - sonst müsste jeder pressefotograf, der auf dem münchner oktoberfest ein paar shots macht, ca. 23.500 people um erlaubnis fragen, ob er das foto in einer tageszeitung veröffentlichen darf...
kk
16.05.04, 17:37
Beitrag 19 von 115
Bernhard: nur so einfach, wie du es denkst, ist das nicht. So kann man die Beteiligten hier sehr wohl als relative Personen der Zeitgeschichte betrachten, die nämlich während einer begrenzten Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen aufgrund eines relevanten Ereignisses.
ok
ok
16.05.04, 17:40
Beitrag 20 von 115
du bist ein komischer Typ, Bernhard. Du beteiligst dich an einer Diskussion, vertrittst eine Meinung, willst aber nicht darüber diskutieren. Dass hier keiner eine verbindliche Rechtsberatung macht, sollte ja jedem klar sein. Aber wenn du etwas behauptest, diskutier auch konstruktiv.
ok
ok
Bernhard schrieb:
"Schon die vollzogene Veröffentlichung im Internet war illegal. Wenn man sie dann noch an Dritte verkauft wird es fast schon kriminell. Ich kann keine Fotos im auftrag machen, und sie an dritte verkaufen, kommerziell verwerten"
Das ist so, schlichtweg falsch!
Da die veröffendlichten Personen in diesem Bild als "Beiwerk" einer religiösen, öffendlichen Handlung (der Kommunion) angesehen werden können, greift das "Recht am eigenen Bild" IMHO hier nicht.
Der Fotograf hat als Urheber erstmal ALLE Rechte, seine Bilder auch zu veröffendlichen oder zu vermarkten! Es gibt natürlich Ausnahmen, daber die Treffen hier nicht zu, deshalb geh ich auch nicht weiter auf sie ein.
@Silberkorn: Du "verkaufst" nicht das Bild, sondern überlässt dem Verlag (gegen Honorar) die Veröffendlichungs- und Verbreitungsrechte für eine gewisse Zeit! Normalerweise ein Jahr.
Die Honorare richten sich nach Medium, abgedruckter Bildgrösse, Auflage, Verbreitungegebiet (zb national, europaweit, weltweit) und Veröffendlichungszeitraum.
Nachricht bearbeitet (16.05.2004 - 17:46h)
"Schon die vollzogene Veröffentlichung im Internet war illegal. Wenn man sie dann noch an Dritte verkauft wird es fast schon kriminell. Ich kann keine Fotos im auftrag machen, und sie an dritte verkaufen, kommerziell verwerten"
Das ist so, schlichtweg falsch!
Da die veröffendlichten Personen in diesem Bild als "Beiwerk" einer religiösen, öffendlichen Handlung (der Kommunion) angesehen werden können, greift das "Recht am eigenen Bild" IMHO hier nicht.
Der Fotograf hat als Urheber erstmal ALLE Rechte, seine Bilder auch zu veröffendlichen oder zu vermarkten! Es gibt natürlich Ausnahmen, daber die Treffen hier nicht zu, deshalb geh ich auch nicht weiter auf sie ein.
@Silberkorn: Du "verkaufst" nicht das Bild, sondern überlässt dem Verlag (gegen Honorar) die Veröffendlichungs- und Verbreitungsrechte für eine gewisse Zeit! Normalerweise ein Jahr.
Die Honorare richten sich nach Medium, abgedruckter Bildgrösse, Auflage, Verbreitungegebiet (zb national, europaweit, weltweit) und Veröffendlichungszeitraum.
Nachricht bearbeitet (16.05.2004 - 17:46h)
Hier was zum "Recht am eigenen Bild"
http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html
http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html
16.05.04, 18:02
Beitrag 23 von 115
sehr viele "Rechtslinks" unter
[fc-foto:1053067]
in der Anmerkung 24.2.2004 um 10:38 Uhr
ok
[fc-foto:1053067]
in der Anmerkung 24.2.2004 um 10:38 Uhr
ok
ich denke der Pfarrer ist der Hausherr!
Zitat:
Was soll den der Sch....
Was soll den der Sch....
Zitat:
Wer sagt, dass ich nicht diskutieren will?
Wer sagt, dass ich nicht diskutieren will?
Marc hat recht. Und wenn Dir das hilft, Silberkorn: Ich hatte auch mal eine Anfrage von einem katholischen Blättchen. :-) Da ging's um das Foto einer Fronleichnamsprozession. Kein Problem.
Das einzige, was m.E. auf dich zukommen könnte ist Ärger mit dem Finanzamt. Wenn Du solche Honorare bei Deiner nächsten Steuererklärung unter den Tisch fallen lässt.
Gruß,
Kai.
Das einzige, was m.E. auf dich zukommen könnte ist Ärger mit dem Finanzamt. Wenn Du solche Honorare bei Deiner nächsten Steuererklärung unter den Tisch fallen lässt.
Gruß,
Kai.
16.05.04, 19:24
Beitrag 28 von 115
na, mit dir zu diskutieren, ist wirklich schwer.
"Was soll den der Sch...."
Nein, eigentlich unmöglich.
ok
"Was soll den der Sch...."
Nein, eigentlich unmöglich.
ok
Um etwas Spannung aus der Diskussion zu nehmen:
Von mir aus kann jeder machen was er will.
Fragt jemand muss er Antworten hinnehmen.
Was er daraus macht ist seine Sache.
Andere beleidigen weil, sie anderer Ansicht sind ist infantil. (Trifft hier nicht den Fragesteller!!!!)
Der Fotograf hat nur das Copyright, das heißt alle Abzüge werden von ihm angefertigt und abgerechnet. Ob die Bilder ins Schaufenster oder die Zeitung kommen, entscheiden die Auftrageber nach Genehmigung der Abgelichteten, und nicht der Fotograf.
Und jetzt macht was ihr wollt.
Von mir aus kann jeder machen was er will.
Fragt jemand muss er Antworten hinnehmen.
Was er daraus macht ist seine Sache.
Andere beleidigen weil, sie anderer Ansicht sind ist infantil. (Trifft hier nicht den Fragesteller!!!!)
Der Fotograf hat nur das Copyright, das heißt alle Abzüge werden von ihm angefertigt und abgerechnet. Ob die Bilder ins Schaufenster oder die Zeitung kommen, entscheiden die Auftrageber nach Genehmigung der Abgelichteten, und nicht der Fotograf.
Und jetzt macht was ihr wollt.
@ OK
Ich denke das bringt uns endlich weiter!
Danke
Ich denke das bringt uns endlich weiter!
Danke