Hallo Belegschaft,
ich habe vor kurzem als offiziell bestellter Knipser ein paar Orte weiter eine Kommunion fotografiert und die Bilder dann auch an die Familien verkauft.
Dabei entstand auch dieses Foto:
[fc-foto:1370947]
Ein katholischer Verlag ist an mich herangetreten und möchte das Foto in einer Publikation verwenden.
Darf ich das Foto einfach so an den Verlag verkaufen oder muss ich irgendwas beachten? Muss ich alle auf dem Bild abgebildeten fragen? Oder nicht weil es eine Gruppe ist?
Danke für eure Hilfe.
Alex
ich habe vor kurzem als offiziell bestellter Knipser ein paar Orte weiter eine Kommunion fotografiert und die Bilder dann auch an die Familien verkauft.
Dabei entstand auch dieses Foto:
[fc-foto:1370947]
Ein katholischer Verlag ist an mich herangetreten und möchte das Foto in einer Publikation verwenden.
Darf ich das Foto einfach so an den Verlag verkaufen oder muss ich irgendwas beachten? Muss ich alle auf dem Bild abgebildeten fragen? Oder nicht weil es eine Gruppe ist?
Danke für eure Hilfe.
Alex
16.05.04, 16:52
Beitrag 2 von 115
meiner Meinung nach kannst du es bedenkenlos verkaufen.
ok
ok
Otmar Ke. schrieb:
Zitat:
Eigentlich denk eich das auch, bin mir aber nicht ganz sicher. Wenn das Foto zufällig Eltern von Abgebildeten in die Finger kriegen und Stunk machen? Auch ärglerlich.
Alex
Zitat:
Eigentlich denk eich das auch, bin mir aber nicht ganz sicher. Wenn das Foto zufällig Eltern von Abgebildeten in die Finger kriegen und Stunk machen? Auch ärglerlich.
Alex
Schon die vollzogene Veröffentlichung im Internet war illegal.
Wenn man sie dann noch an Dritte verkauft wird es fast schon kriminell. Ich kann keine Fotos im auftrag machen, und sie an dritte verkaufen, kommerziell verwerten.
Aber probier es mal und berichte uns dann.
Wenn man sie dann noch an Dritte verkauft wird es fast schon kriminell. Ich kann keine Fotos im auftrag machen, und sie an dritte verkaufen, kommerziell verwerten.
Aber probier es mal und berichte uns dann.
Die Zeremonie der Erstkommunion ist eine öffentliche Veranstaltung.
Ich gehe daher davon aus, daß Du keine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn Du das verkaufst.
Natürlich bin ich kein Jurist.
Den Teilnehmer einer Demonstration oder einer öffentlichen Sport- oder Tanzveranstaltung brauchst Du ja auch nicht zu fragen.
Gruß
Hermann
Ich gehe daher davon aus, daß Du keine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn Du das verkaufst.
Natürlich bin ich kein Jurist.
Den Teilnehmer einer Demonstration oder einer öffentlichen Sport- oder Tanzveranstaltung brauchst Du ja auch nicht zu fragen.
Gruß
Hermann
Den Pfarrer aber schon!
16.05.04, 17:06
Beitrag 7 von 115
also die Kinder selbst bzw. deren Eltern können hier keine Einwendungen bringen. Höchstens die Pfarrei, weil das Foto innerhalb der Kirche aufgenommen wurde.
Aber nachdem du ja die offizielle Erlaubnis hattest, sehe ich auch da keinen Grund.
ok
Aber nachdem du ja die offizielle Erlaubnis hattest, sehe ich auch da keinen Grund.
ok
16.05.04, 17:07
Beitrag 8 von 115
wieso den Pfarrer?
ok
ok
Bernhard Cuntz schrieb:
Zitat:
Wieso das?
Alex
Zitat:
Wieso das?
Alex
Ich will nicht die alte Diskussion um "das Recht am eigenen Bild" anfachen.
Bilder darf man eben nicht vermarkten, ohne die Betroffenen um Erlaubnis zu bitten.
Den Pfarrer als Hausherr, die Eltern als Erziehungsberechtigte.
Die Abgelichteten sind keine Personen der Öffentlichkeit oder Zeitgeschichte.
Bilder darf man eben nicht vermarkten, ohne die Betroffenen um Erlaubnis zu bitten.
Den Pfarrer als Hausherr, die Eltern als Erziehungsberechtigte.
Die Abgelichteten sind keine Personen der Öffentlichkeit oder Zeitgeschichte.
Bernhard Cuntz schrieb:
Zitat:
Aber eine Gruppe von Menschen bei einer öffentlichen Veranstaltung. Und Gruppen haben kein Recht am eigenen Bild, oder täusche ich mich?
Alex
Zitat:
Aber eine Gruppe von Menschen bei einer öffentlichen Veranstaltung. Und Gruppen haben kein Recht am eigenen Bild, oder täusche ich mich?
Alex
wenn du schon im auftrag fotografiert warum lässte dir dann nich gleich einen wisch unterschreiben in denen du hinter ein paar floskeln versteckt die rechte an den foto vorhehältst? würd ich allerdings nich bei aktaufnahmen amchen... aber bei sowas.. warum nich?!
Probiers doch und berichte uns!
Oder befrage einen Anwalt. Das Fotografenhonorar wird ausreichen!
Den kannst du dann auch auf Schadensersatz verklagen,falls ich Recht haben sollte.
Nachricht bearbeitet (16.05.2004 - 17:27h)
Oder befrage einen Anwalt. Das Fotografenhonorar wird ausreichen!
Den kannst du dann auch auf Schadensersatz verklagen,falls ich Recht haben sollte.
Nachricht bearbeitet (16.05.2004 - 17:27h)
Im Auftrag von wem?
Von den Abgelichteten?
So wie es aussieht von keinem.
Von den Abgelichteten?
So wie es aussieht von keinem.
vielleicht hilft dir dieser link
Dr. Kötz kannst du scheinbar zu diesem Thema befragen
http://foto.studio.de/magazin/tipps/recht
gruss
Dr. Kötz kannst du scheinbar zu diesem Thema befragen
http://foto.studio.de/magazin/tipps/recht
gruss