Vom Hobby in den Beruf

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Flakke Flakke Beitrag 1 von 3
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Hallo liebe Lichtliebhaber,
mir ist klar dass das Thema Selbstständigkeit schon eine Trilliarde mal durchgekaut wurde und es massenweise Websites zu dem Thema gibt.
Da ich mir aber sehr unsicher bin und keinen Ärger mit irgendwelchen Finanzämtern oder HWK will hoffe ich das ihr mir verzeiht wenn ich das Thema für meinen Fall nochmal neu aufrollen möchte.

Bisher bin ich Hobbyknipser und tatsächlich haben verschiedene Leute gefallen an meinen Bildern gefunden und würden diese gerne kaufen.
Soweit wäre ich also künstlerischer Freiberufler und alles wäre ganz easy.
(Angemeldet ist noch garnix)

Nun hat aber aber sowohl eine Arztpraxis als auch eine Anwaltskanzlei angefragt ob ich deren Räumlichkeiten und Teams nicht mal ablichten könnte - für das Internet und auch für Werbebroschüren und Zeitungsannoncen.

Und an der Stelle komme ich nicht mehr mit, denn ich habe gelesen:

Nach dem BSG und der Künstlersozialkasse (KSK) sind Fotografen, „ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder und den ihnen eingeräumten Gestaltungsspielraum als Künstler im Sinne des KSVG einzuordnen, wenn die Anfertigung der Fotografien Werbezwecken dient“

Bedeutet das für mich das ich mir die Anmeldung eines Gewerbes und die Mitgliedschaft bei der HWK sparen kann?
Und wenn das so ist wie gehe ich jetzt vor?
Ich melde mich beim FA als Kleinunternehmer (ist ja pflicht nehme ich an).
Ich erfrage beim Finanzamt meine SteuerNR und stelle dementsprechend eine Rechnung aus ?!

Eure Meinung würde mich sehr interessieren!
Vielen Dank im Vorraus
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 3
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Verwechsele nicht die Zugangsbestimmungen der KSK mit der Frage, ob solch ein Aufgrag eher gewerblich als freiberuflich sei. Für mich klingt das klar nach Gewerbe.

Für die anderen Fragen findest Du Antworten in den Trilliarden anderen Diskussionen, die Du ja schon entdeckt hast.
Petrosilius Krallemann Petrosilius Krallemann Beitrag 3 von 3
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Zitat: Flakke 06.11.14, 13:11Zum zitierten Beitragwenn die Anfertigung der Fotografien Werbezwecken dientIch nehme jetzt mal an, daß damit Werbung zu eigenen Zwecken gemeint ist. Also zum Zweck, um auf sich als Künstler aufmerksam zu machen.

Die Aufträge der Arzt- und RAPraxis würde ich auch ganz klar in Richtung Gewerbe schieben, also quasi handwerkliche Tätigkeit.
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