TfP mit Verschwiegenheitserklärung

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 31 von 43
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Fotosimon schrieb:

Zitat:Wenn nun ein Vertrag vorsieht, dass ein Model an einer
bestimmten Location nicht mit anderen Fotografen arbeiten darf,
trifft das genau in Teilen den o.g. Sachverhalt.


Davon war doch nie die Rede, du unterstellst einen ganz anderen Sachverhalt.
Es geht um die Verschwiegenheit hinsichtlich der Existenz einer bestimmten Location, nicht um ein generelles Arbeitsvebot dort.
Wenn das Model von einem anderen Fotografen zu dieser Location geführt wird, weil er die selber kennt, darf sie matürlich dort shooten. Es geht doch nur darum, dass sie selber nicht aktiv sagen darf, dort ist eine tolle Location.

Siehe auch meinen Beitrag:
http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 617&t=4476
Fotosimon Fotosimon Beitrag 32 von 43
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@Reinhard Otto

"...Es geht um die Verschwiegenheit hinsichtlich der Existenz einer bestimmten Location, nicht um ein generelles Arbeitsvebot dort.
Wenn das Model von einem anderen Fotografen zu dieser Location geführt wird, weil er die selber kennt, darf sie matürlich dort shooten. Es geht doch nur darum, dass sie selber nicht aktiv sagen darf, dort ist eine tolle Location..."

Wie soll denn das im Zweifel bewiesen werden, also ist ein solcher Vetrag sowieso hinfällig, wirklich Bestand hätte er nur im Zusammenhang mit einem Shootingverbot an dieser Location und dann trifft genau das vom mir o.g. zu.

Irgendwie scheinst Du das nicht zu verstehen.

Grüße
Simon



Nachricht bearbeitet (10:24h)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 33 von 43
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Fotosimon schrieb:

Zitat:Wie soll denn das im Zweifel bewiesen werden, also ist ein
solcher Vetrag sowieso hinfällig,


Das ist Unsinn.
Die Frage der Beweisbarkeit von Sachverhalten hat nichts mit der Rechtswirksamkeit zu tun.

Zitat:wirklich Bestand hätte er nur
im Zusammenhang mit einem Shootingverbot an dieser Location und
dann trifft genau das vom mir o.g. zu.

Das ist genauso Unsinn.


Zitat:Irgendwie scheinst Du das nicht zu verstehen.



Nee klar, ich arbeite auch erst seit 26 Jahren als Rechtsanwalt, und was Vertragsrecht angeht, habe ich wirklich keinen Durchblick.
Mann mann mann
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 34 von 43
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fotosimon,

um die diskussion abzukürzen und ihr etwas die noch bevorstehenden spitzen zu nehmen, reinhard ist anwalt und weiss, wovon er redet und unter diesen forum nicht immer für alle gilt

lg

ralf
Fotosimon Fotosimon Beitrag 35 von 43
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@Reinhard Otto

"...Das ist Unsinn.
Die Frage der Beweisbarkeit von Sachverhalten hat nichts mit der Rechtswirksamkeit zu tun..."


Mit der (imaginären) Rechtswirksamkeit nicht, aber damit das Recht auch durchzusetzten, vielleicht solltest mal darüber nachdenken...


"...Nee klar, ich arbeite auch erst seit 26 Jahren als Rechtsanwalt, und was Vertragsrecht angeht, habe ich wirklich keinen Durchblick..."

Na dann, nochmal, Du glaubst also dass ein solcher Vertrag in Deinem Sinne im Zweifel vor einem Gericht in D. Bestand hätte - Meine These, spätestens vor einem Landgericht würde er auseinandergenommen...

Grüße
Simon



Nachricht bearbeitet (12:59h)
Fotosimon Fotosimon Beitrag 36 von 43
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@Ralf Scholze

Das schreibt er ja selbst, aber es steht mir dennoch frei anderer Meinung zu sein und ich glaube auch, dass er vielleicht gerade deshalb manches nicht verstehen will oder kann.

Ein Vertrag dessen Bruch durch eine Partei im Zweifel nicht belegbar ist, hat real keinen Wert, ganz unabhängig von irgendwelchen juristischen Spitzfindigkeiten.

Grüße
Simon
Torsten Brandt Torsten Brandt   Beitrag 37 von 43
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Ein viel zitiertes Wort lautet:" Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe" ... "Auf See und vor Gericht ist alles möglich"
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 38 von 43
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Leute, mal ganz ehrlich: Ist die Frage, ob und welche Verschwiegenheitsklausel vor Gericht Bestand hätte, denn wirklich so wichtig?

Ich meine gelesen zu haben, dass beispielsweise Softwareunternehmen in Lizenzverträge mitunter Dinge reinschreiben, die niemals durchsetzbar wären, auch Vermieter sind berüchtigt.

Rein praktisch erscheinen mir zwei Aspekte wichtiger:

1. Ist die Klausel insofern wirksam, dass das Model tatsächlich den Mund hält? Und

2. Wenn ich mich in die Situation des Models versetze: Meine Bereitschaft für ein TfP-Shooting würde abnehmen, je komplizierter und undurchschaubarer und bedrohlicher der TfP-Vertrag aussieht. Wenn ich allerdings anschließend mit dem Satz in meinem Profil 'Habe schon mit Fotograf zusammengearbeitet' überzeugend angeben könnte, wäre es möglicherweise wieder anders -;)
Fotosimon Fotosimon Beitrag 39 von 43
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@Torsten Brandt

Eben, und das interresiert halt einen RA der z.B. sein Honorar für die Vertragserstellung nach Mandantenwusch erhält erstmal wohl nur zweitrangig.

Grüße
Simon
Fotosimon Fotosimon Beitrag 40 von 43
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@Der TIEGER

Ich halte einen solchen Vertrag ganz persönlich und fernab aller rechtlicher Aspekte für total daneben, der Fotograf schadet sich damit in der Mehrzahl der Fälle wohl vor allem selbst.

Grüße
Simon
OldWineArts OldWineArts Beitrag 41 von 43
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Ralf Scholze schrieb:

Zitat:um die diskussion abzukürzen und ihr etwas die noch
bevorstehenden spitzen zu nehmen, reinhard ist anwalt und
weiss, wovon er redet und unter diesen forum nicht immer für
alle gilt


Ohne nun Benzin ins Feuer gissen zu wollen. In einen vertrag kann ich ja erst einmal alles reinschreiben. Reinhard ist Anwalt, okay, aber was passiert nun, wenn das ganze vor gericht geht. Dort treffen sich Fotograf A(der die Location gefunden hat), Model und Fotograf B(Der die Location später benutzt hat).

Reinhard schreibt ja selber, dass Fotograf B sie zur Location führen darf. Sie darf nur nichts davon verraten, wenn Fotograf B von der Location nichts weiss.

Ich denke mal das liegt nun im Ermessen des Richters wie er entscheidet, und irgendwie muss ich Fotosimon da nun ein wenig zustimmen: Wie will man beweisen, dass das Model die Location verraten hat?
Marsopolami Marsopolami Beitrag 42 von 43
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Ich denke mal nicht das du eine "Verschwiegensheitsklausel" für Objekte einfügen kannst die nicht dein eigentum sind.
schließlich kannst du bei entdecken und nutzer der location ja nicht dagegen vorgehen da du keinerlei EIgentumsrechte daran besitzt.
Fotosimon Fotosimon Beitrag 43 von 43
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@Wolf Toppazzini

Doch kannst Du schon, ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt, aber wohl wirksam nur in der Form, dass man reinschriebt, dass sich das Model verpflichtet für den Zeitraum x für Betrag x,xx keine weiteren Shootings an dieser Location durchzuführen.

Grüße
Simon
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