Panormafreiheit im Ausland - Vorsicht!!!

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Christian Stalter Christian Stalter Beitrag 1 von 8
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Hallo Allerseits,

soeben bin ich auf folgendes Thema gestoßen.

Leute, die gerne fotografieren, tun dies gemeinhin fast immer und überall, besonders im Ausland und auf Reisen.
Was knipst man? Schöne Dinge, Bauwerke usw.
Nicht wenige hier dürften sich angesprochen fühlen!!!

Rechtlich heißt das Thema Panoramafreiheit, wenn urheberrechtliche geschützte Sachen fotografiert werden, die man von öffentlichen Verkehrswegen aus sehen kann.

Zitat aus Wikipedia:
"Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man laut deutschem Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz – UrhG), die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung."

Spannend wirds im Ausland: (Quelle aus wikipedia, hier scrollen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit)

Ich verstehe das so: In vielen Ländern ist es verboten, Fotos von Kunstwerke, zu denen ja auch Bauwerke, Brunnen usw. gehören zu veröffentlichen.
Dabei gehe ich davon aus, dass die Präsentation auf einer privaten Homepage ohne weiteres bereits in verbotenes Veröffentlichen darstellt.

Nur mal so zur Info, wenn es auch kaum wahrscheinlich ist, hier einmal belangt zu werden.

Grüße
Christian Stalter

P.S.: Soeben gefunden:
http://www.fotocommunity.de/info/Property_Release
Sofern im Hinblick darauf der Beitrag als überflüssig erscheint, kann er natürlich gelöscht werden.



Nachricht bearbeitet (18:10h)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 8
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danke,
wird wohl der grund sein warum man keinen beleuchteten eifelturm in der fc sehen darf.
Christian Stalter Christian Stalter Beitrag 3 von 8
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Hallo,

so genau habe ich die Bilder hier nicht im Kopf :-)

Aber schau mal da:
http://images.google.de/images?hl=de&q= ... uche&gbv=2

In der Praxis scheint es ja wohl so zu sein, dass sich niemand daran stört, oder hat schon mal jemand schlechte Erfahrungen gemacht?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 8
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nur auf den beleuchteten turm hat der künster ein urheberrecht angemeldet daher keine bilder des beleuchtete turmes in der fc.
Michael Bloch Michael Bloch Beitrag 5 von 8
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http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/do ... iffel.html

da Gustave Eiffel 1923 starb duerften inzwischen auch die Erben keine Urheberrechtsansprueche mehr haben, weil verjaehrt. Glaube ich jedenfalls, aber fragt das doch bitte noch einen spezialisierten Anwalt.
LG
Michael
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 8
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Christian Stalter schrieb:

Zitat:Rechtlich heißt das Thema Panoramafreiheit, wenn
urheberrechtliche geschützte Sachen fotografiert werden, die
man von öffentlichen Verkehrswegen aus sehen kann.


Panoramafreiheit basiert auf deutschen Gesetzen. Es ist allgemein bekannt, dass diese Gesetze in Deutschland und nicht in z.B. Timbuktu Anwendung finden, daher ist die Verbindung - Panoramafreiheit und Ausland schon nicht zulässig
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 7 von 8
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Michael Bloch schrieb:

Zitat:http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/do ... iffel.html

da Gustave Eiffel 1923 starb duerften inzwischen auch die Erben
keine Urheberrechtsansprueche mehr haben, weil verjaehrt.
Glaube ich jedenfalls, aber fragt das doch bitte noch einen
spezialisierten Anwalt.


Gustave Eiffel ist ja auch nicht der Urheber der (wahrscheinlich) wunderschönen Illumination seines Turms -;)
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 8 von 8
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urheber der wunderschönen illumination ist, wenn ich mich nicht irre, der stadt paris. gerichtlich wurde, da bitte selbst googlen, da der franz. sprache nicht mächtig, schon entschieden (in frankreich), dass fotos vom eifelturm bei nacht oder der pyramide dann okay sind, wenn sie nicht bildbeherrschend, ... . also mann nehme gutaussehende junge frau, mann, hund mit ..

lg

ralf



Nachricht bearbeitet (23:29h)
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