Dies ist eine Bezahl-Funktion
Premium-Nutzer können schon ab 4 € im Monat alle Funktionen der fotocommunity nutzen.
  • In allen Foren lesen und schreiben
  • Aktbilder hochladen und anschauen
  • Am Galerie-Voting teilnehmen
  • Bis zu 30 Fotos pro Woche hochladen
> Jetzt Premium-Mitglied werden
 
 
 
 

Property Release

Fotorecht - Modelrelease - Panoramafreiheit - Bildrechte - Royalty Free - Abmahnung - Gesetze, Verträge, Agenturen-Forum


Wenn du auf nicht-öffentlichen Plätzen oder im Ausland Sehenswürdigkeiten fotografierst, empfiehlt es sich, das "Property Release" - d.h. eine Freigabeerklärung zur Veröffentlichung - vom Eigentümer / Rechteinhaber einzuholen. Ein "Property Release" ist wegen den Eigentumsrechten erforderlich - der Eigentümer bestimmt alleine, was mit dem Eigentum geschehen darf - eben auch, ob sein Eigentum fotografiert werden darf. Das ist ähnlich wie beim "Model Release", das durch die Persönlichkeitsrechte notwendig ist. Eine Person bestimmt, ob sie fotografiert werden darf oder nicht und was mit den Personenbildern geschehen darf. Im Model Release gestattet die Person die Aufnahmen und regelt die Verwertungsmöglichkeiten, z.B. Veröffentlichung (auch nicht kommerzielle) oder gewerblicher Vermarktung. Im "Property Release" erlaubt der Eigentümer die Fotografie und regelt deren Verwertung, etwa die gewerbliche Vermarktung von Bildmaterial in oder auf nicht-öffentlichen Gebäuden, Plätzen oder Grundstücken.

Eine Property-Release-Erklärung wird z.B. benötigt, wenn du Aufnahmen in geschlossenen Räumen machst (da du dann ja nicht mehr draußen in der Öffentlichkeit bist, sondern in einem Gebäude, das irgendwem gehört) oder sich Gegenstände auf dem Bild befinden, die urheberrechtlich geschützt sind (z. B. Gemälde). An dieser Stelle gibt es einen für Laien schwer durchschaubaren Graubereich in der Rechtsprechung, so dass eine absolute Regeldefinition schwierig ist. Besser ist es da immer, mit dem jeweiligen Eigentümer schriftliche Vereinbarungen über die mögliche Bildnutzung zu treffen.

Aufnahmen von Gebäuden sind im Regelfalle aus dem öffentlichen Raum heraus zulässig. Aber zum öffentlichen Raum gehören nicht Parkplätze, Zoos, Bahnhöfe, Flughäfen, Firmengelände, etc. Weitere Ausnahmen sind, wenn das Gebäude z.B. durch eine vorübergehende Lichtinstallation oder Verpackung zu einem Kunstwerk wird (Pariser Eiffelturm, Berliner Reichstag...) oder bereits von einem Künstler ist (Hundertwasserhaus in Wien oder Hundertwasserbahnhof in Uelzen).

Beispiel: Du fotografierst in einem Bahnhof in Deutschland. Das darfst du. Das Fotografieren an sich (für private Zwecke) ist (meistens) nicht verboten (ausdrückliche Verbote gibt es z.B. meist auf großen Werksgeländen oder in Kaufhäusern o.ä.). Machst du dort aber Bilder, die später gewerblich vermarktet oder auch nur im Internet veröffentlicht werden sollen, so benötigst du eine Genehmigung der Deutschen Bahn AG, da du auf dem Eigentum (Grundstück) der Bahn AG fotografiert hast.

Zum Thema Bahnhof gibt es ein aktuelles Statement der Bahn vom 11.11.2006:

In Deutschland dürfen Sie jeden Bahnhof fotografieren. Auch im Bauwerk gibt es so gut wie keine Einschränkungen. Nur im Sicherheitsbereich, also den Aufenthaltsort der Transportpolizei, ist die Aufnahme von Bildern nicht gestattet.

Mit freundlichen Grüßen

DB Fernverkehr AG Ihr Kundendialog i.A. Jan Bagge

**** Hotline: 01805 194195 (12 ct/Min.)


Es ist so, dass viele Aufnahmen prinzipiell eine solche Erklärung bräuchten, aber in der Praxis daraus im seltensten Falle ein Problem erwächst, z. B. bei Fotografien in Kirchen. In Fällen, in denen du das nicht abschätzen kannst und niemanden vor Ort fragen und um ein Property Release bitten kannst, solltest du von einer Veröffentlichung oder gar einem Lizenzverkauf dieses Bildes absehen.

Achtung! Im Ausland herrschen teils strengere oder andere rechtliche Vorschriften, insbesondere in Frankreich und den USA. In der USA gab es Abmahnwellen bezüglich mancher Objekte in Bildagenturen. Auf Pitopia.de (http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/info/info.php?subpage=propertyrelease) gibt es eine Liste mit kritischen Objekten und eine Vorlage für diesen Vertrag.

Weblinks


  Letzte Änderung: 21:23, 29. Jun 2015 von Lars Ihring . Basiert auf dem Text von Antje V. und Fragend Blickend Blickend(Michael Decker) und anderen. - Aufrufe: 41940
Der Textinhalt dieser Seite steht unter der Creative Commons License. Alle Fotos und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt, wenn nicht anders angegeben. Der Text spiegelt nicht unbedingt die Meinung der fotocommunity wider.