Neugeborenenfotos Wochenbett

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 31 von 52
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Zitat: Falko Sieker 09.01.15, 18:23Zum zitierten Beitrag
Ist das jetzt deutlich geworden?

Gruß Falko

Ja, deutlich, dass du nicht weißt, wovon du schreibst. Der Dienstleister ist im Haus, die Leistung wird im Haus angeboten und nicht von den Eltern von aussen bestellt. Er erscheint ganz offiziell auf der Website des Klinikums.
xxx xxx Beitrag 32 von 52
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Zitat: Walter K. Schebesta 09.01.15, 18:41Zum zitierten BeitragZitat: Falko Sieker 09.01.15, 18:23Zum zitierten Beitrag
Ist das jetzt deutlich geworden?

Gruß Falko

Ja, deutlich, dass du nicht weißt, wovon du schreibst. Der Dienstleister ist im Haus, die Leistung wird im Haus angeboten und nicht von den Eltern von aussen bestellt. Er erscheint ganz offiziell auf der Website des Klinikums.


Wo steht denn genau, dass das Klinikum dieses als Dienstleistung anbietet.
Ich sehe da nur einen Link, der auf ein wohltätiges Projekt aufmerksam macht, das von einem Dienstleister koordiniert wird. Das ist für mich kein Angebot, das das Klinikum an die Eltern macht.

Für mich soll es das aber gewesen sein.

Gruß Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 33 von 52
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Zitat: Falko Sieker 09.01.15, 18:23Zum zitierten BeitragWarum soll ich diesen Antrag stellen, nur weil Du nicht in der Lage bist vernünftig zu zitieren?
Löschen kannst Du doch auch eigenständig innerhalb meiner Aussagen. Da ist der Rest doch auch machbar. Oder ist das so schwer?


hör auf, hör einfach auf mit dem Stuss!!!

Bei einem Zitat brauche ich nichts zu löschen und tue das auch nicht. Falls das für dich nun auch wieder eine Neuheit ist: Text markieren, auf <Zitieren> Klicken. Gell, schön? Und so einfach.

Ein Zitat ist dann vernünftig, wenn der Sinn des Geschriebenen klar erkennbar ist. Das ist zwar nicht immer so bei deinen Sätzen, in diesem Falle aber schon.

Zitat: Falko Sieker 09.01.15, 16:00Zum zitierten BeitragAls "Behörde" hat das Klinikum da eine gewisse Neutralität zu waren.
Oder weißt das Klinikum aktiv auf einen Dienstleister für Babyfotografie hin?


Bei diesen Sätzen z. B. kann mancher unsicher werden. Warum? Weil "waren" etwas anderes bedeutet als "wahren" und "weißt (von 'wissen')" und "hinweisen" auch eine ganz verschiedene Bedeutung haben.

Nun schließe ich den Dialog mit dir.
xxx xxx Beitrag 34 von 52
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Und vergiss nicht.... Am Satzanfang schreibt man in Deutschland einen Großbuchstaben, sofern man den Satz auch mit einem "." oder einem anderen satzabschließenden Zeichen beendet!

Gruß Falko

Falls Du noch mehr Rechtschreibfähler von mir findest, darfst Du sie behalten, ich schänke sie Dir!
Das ist doch großzügig von mir, oder?

Gruß Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 35 von 52
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Zitat: Falko Sieker 09.01.15, 18:57Zum zitierten Beitrag
Für mich soll es das aber gewesen sein.

Gruß Falko

Für mich auch.
Mit fränkischem Gruß
bentiya bentiya   Beitrag 36 von 52
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Also in Gelnhausen z.B. war in der alten Baby-Galerie ganz klar Baby-Smile als Service-Anbieter angegeben ( http://www.babygalerie24.de/babygalerie ... p?ref=1026 ), in der neuen findet das keine Erwähnung mehr ( http://www.mkkliniken.de/de/babygalerie/ ).
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 37 von 52
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Es gibt da keinerlei Verbot, mit bestimmten Dienstleistern zu kooperieren oder ihnen gar Flächen zu vermieten. Das passiert ja bei Kiosken, Cafés und sogar Handelsgeschäften in größeren Einrichtungen genau so. Warum nicht auch mit Blumenläden oder einen Fotografen. Das gleiche gilt für eine Präsenz auf der Webseite.

Nur ergibt sich daraus kein Verbot für unbeteiligte Dritte. Und DAS und nichts anderes war die Frage des TO.
bentiya bentiya   Beitrag 38 von 52
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Mir im Grunde auch egal wer da was darf oder nicht. Wichtig für mich war nur dass die da keine Art Monopolstellung haben oder so. Aber das hat sich ja geklärt.
Schattenboxer Schattenboxer Beitrag 39 von 52
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Zitat: Hermann Klecker 05.01.15, 22:04Zum zitierten BeitragDas kann Dir sicher niemand verbieten, schon mal gar nicht im Auftrag der Eltern.
Das wäre ja noch schöner!


Nun ja .... wie bei Konzerten gilt sicherlich auch bei Krankenhäusern das Hausrecht.
Wenn das Krankenhaus es verbieten würde, dann wäre solch ein Verbot bestimmt legitim.

Ich würde die Sachlage zur Sicherheit mit dem Krankenhaus vorab abklären.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 40 von 52
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Der Thread hätte so kurz sein können ...

Zitat: Hermann Klecker 05.01.15, 22:04Zum zitierten BeitragEinfach machen.
xxx xxx Beitrag 41 von 52
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Zitat: Hermann Klecker 10.01.15, 15:16Zum zitierten BeitragEs gibt da keinerlei Verbot, mit bestimmten Dienstleistern zu kooperieren oder ihnen gar Flächen zu vermieten. ...

Und wie würdest Du das finden, wenn Du in Eurem Rathaus ein großes Plakat von Nikon sehen würdest?

Gruß Falko
Digitalist Digitalist   Beitrag 42 von 52
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Zitat: Falko Sieker 11.01.15, 10:31Zum zitierten BeitragUnd wie würdest Du das finden, wenn Du in Eurem Rathaus ein großes Plakat von Nikon sehen würdest?

Hier regiert Nikon, was nah an der Wahrheit wäre...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 43 von 52
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Zitat: Falko Sieker 11.01.15, 10:31Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 10.01.15, 15:16Zum zitierten BeitragEs gibt da keinerlei Verbot, mit bestimmten Dienstleistern zu kooperieren oder ihnen gar Flächen zu vermieten. ...

Und wie würdest Du das finden, wenn Du in Eurem Rathaus ein großes Plakat von Nikon sehen würdest?

Gruß Falko


Meine Meinung ist hier nicht gefragt. Wenn die Stadt sich entscheidet, Werbeflächen am Rathaus zu vermieten, dann hätte ich da sicher eine starke Meinung dazu. Nur könnte man es kaum verbieten.

Nur ist nicht alles, was hinkt, auch gleich ein Vergleich. Kommunale Krankenhäuser sind in aller Regel GmbHs und müssen wirtschaftlich kostendeckend operieren. (Daneben gibts noch privat geführte Kliniken.) Auf Rathäuser trifft das nicht zu.
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 44 von 52
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Hi,
eventuell lesenswert
http://www.rechtsanwalt-pieconka.de/etw ... enhausern/
LG

Ralf
xxx xxx Beitrag 45 von 52
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Danke Ralf:

Wichtig ist wohl der folgende Satz aus dem von Dir angegebenen Artikel: "...
Ob dies insbesondere bei Kliniken mit öffentlichem Träger überhaupt zulässig ist, wäre noch eine andere Problematik
... "

Gruß Falko
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