Kommerzielle Bildnutzung-Was kann ich verlangen?

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antjeschley antjeschley Beitrag 1 von 6
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Hallo zusammen

Ich wende mich an euch, weil ich mit meinen Recherchen nicht wirklich zu einem Ergebnis komme und ich leider gerade auch kein aktuelles Bildhonorare Exemplar habe. Eine schwedische Brand hat mich bzgl. Bildnutzung angeschrieben. Sie möchten mein Motiv für Print sowie online nutzen um ihr Produkt damit zu bewerben. Mir wurden auch Entwürfe der Kampagne mit meinem Motiv geschickt und der Kontakt sowie die Kommunikation mit der CMO der Brand sind sehr gut. Angefragt wird eine exklusive und unlimitierte Nutzung für Social Media und Print bis zu 700x1000 cm, etwa 20 Plakate pro Land in der Grösse in Schweden und 5 weiteren Ländern der EU. Hat jemand von euch einen Tipp für mich wie ich an die Preisgestaltung rangehen kann? Und was haltet ihr davon Bildmaterial exklusiv und unlimitiert an Käufer abzutreten? Ich danke euch herzlich für euer Feedback. :)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 6
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Moin Antje,
eine gute Quelle meiner Meinung nach ist die mfm-Liste (https://bvpa.org/shop/vorbestellung-bil ... rint-2023/).
Ich würde im ersten Schritt nachfragen, was die schwedische Brand für die Nutzungsrechte Deines Bildes bereit ist zu zahlen. Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du damit einverstanden bist oder Deine Preisvorstellung mitteilen.
Aber vielleicht hat hier ja jemand die aktuelle mfm-Liste und kann Dir mitteilen, was für ein Honorar nach dieser Liste zu zahlen wäre.
LG Manfred
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 3 von 6
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Zitat: antjeschley 27.09.23, 09:13Zum zitierten BeitragAngefragt wird eine exklusive (...) Nutzung
Bei einer derartigen Einräumung der Nutzungsrechte, sollte Dir klar sein, dass Du (!) das Bild anschließend NICHT mehr verwenden darfst, weil ausschließlich die "schwedische Brand" es online und für Printprodukte nutzen darf, laut eurer Vereinbarung.

Wenn Dir das Bild nicht wichtig ist - oder das Honorar hoch genug ist - kann man das natürlich machen. Hier sprechen wir dann aber von mehreren 1.000 Euro.
Wenn du schon das "ausschließliche Nutzungsrecht" einräumst, dann unbedingt zeitlich limitieren (z. B. auf 2 Jahre), damit DU das Bild anschließend weiter nutzen kannst. Verlängern kann das "schwedische Brand" anschließend immer noch den Vertrag mit Dir.
sonnje sonnje Beitrag 4 von 6
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Zitat: antjeschley 27.09.23, 09:13Zum zitierten Beitrageine exklusive und unlimitierte Nutzung für Social Media und Print
"exklusiv" bedeutet das worauf sich Michael B. Rehders mit "anschließend NICHT mehr verwenden" sowie "ausschließliche Nutzungsrecht" bezieht. "exklusiv" heißt, der Lizenznehmer will nicht, dass das Foto anderweitig verwendet wird. Er will es für sich ganz alleine. Du kannst es behalten, in deinem Privatarchiv. Private Weitergabe nach Urhebergesetz.

Die rechtliche Lage ist schwierig zu erklären, auch weil hier laut Gesetz keine Rechtsberatung gegeben werden darf. Es geht unter anderem auch um die Rechtevergabe, ob der Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben darf, und vieles mehr. Es gibt da unendlich viel zu beachten. Zum Beispiel, wenn die Firma von einer anderen Firma aufgekauft wird, und vieles weitere mehr. Selbst mir ist zwar vieles, aber nicht alles bekannt, was zu beachten ist. Also entweder auf Risiko selbst eine Lizenz aufsetzen, oder einen Anwalt nehmen, der das übernimmt. Oder es ist einem wegen der Höhe des Preises egal was anschließend rechtlich mit dem Foto passiert.

Das erwähnte Buch gibts hier: https://bvpa.org/produkt-schlagwort/2023/
Die Kosten sollte der Fotoverkauf locker decken.

Wenn keine Preisvorstellungen bestehen, dann dem Interessenten folgendes mitteilen. So wird es bei Domainverkauf gehandhabt:
Interessenten sollen Preisangebote einsenden. Wenn zu niedrig: Keine Antwort.

Zitat: Michael B. Rehders 30.09.23, 11:18Zum zitierten BeitragWenn du schon das "ausschließliche Nutzungsrecht" einräumst, dann unbedingt zeitlich limitieren
Da gäbe es eine Frage dazu. "exklusiv" kann also zeitlich limitiert werden? Rein theoretisch sicherlich, aber praktisch? Es soll dem Lizenznehmer ja eher vorgegaukelt werden, dass das Foto bei "exklusiv" verbrannte Erde ist, damit ihm der hohe Preis plausibel erscheint. ;) Zeitlich limitiert "exklusiv" ist mir neu.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 5 von 6
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Zitat: sonnje 30.09.23, 18:56Zum zitierten BeitragDa gäbe es eine Frage dazu. "exklusiv" kann also zeitlich limitiert werden?
Ja, das mache ich öfter mal. Zum Beispiel "exklusiv für 1 Monat" für das Erstnutzungsrecht mit Datumsangabe, weil ich es danach im Rahmen der Zweitverwertung weiter verkaufen werde.

Bisher hatte ich damit keine Probleme und das wird von allen meinen Auftraggebern so akzeptiert.
Wenn ich einen Testartikel für die Audiovision verfasse oder Prad, dann kann ich keine ausschließlichen Nutzungsrechte vergeben, wenn ich später mit den Fotos, Messdiagrammen und dem Artikel noch Geld verdienen möchte.

In aller Regel geben Verlage "Standardverträge" heraus, in denen das so aufgeführt ist mit dem "exklusiven" oder "ausschließlichem" Nutzungsrecht. Ich lasse das dann ändern. Mit einer kurzen Erklärung dazu, warum ich das geändert haben möchte, geben sich alle (bislang) zufrieden. Es geht den Verlagen in der Regel darum, dass derselbe Artikel nicht früher oder gleichzeitig in anderen Medien erscheint.
sonnje sonnje Beitrag 6 von 6
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Vielen Dank Michael B. Rehders für deine Antwort.
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