Wie SingleShot schon schrieb,
für einmalige oder gelegentliche Bilderverkäufe muss man kein Gewerbe anmelden.
Und solange
a)die Umsätze die Werbungskosten für diese Einkommensart nicht übersteigen und
b) eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht nicht unterstellt wird bzw. werden kann,
würde ich persönlich diese Umsätze auch nicht in der Steuererklärung angeben; da diese meines Erachtens unter private Erlöse (wie z. B. Verkauf des privaten Autos) fällt.
LG Manfred
Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
Diskussion
Letzter Beitrag
Beiträge / Klicks