Detlef, falls Du als Herausgeber auftrittst (Betreiber im Sinne des TMG), dann sieh Dir Martins Hinweis noch einmal genau an. Du könntest die einschlägigen Passagen der Nutzungsbedingungen der fotocommunity entsprechend anpassen und im Impressum und der Gestaltung der Seite klar abgrenzen, was die Inhalte des Betreibers sind und was die Inhalte der jeweiligen Mitglieder sind.
Auf Beschwerden solltest Du - bzw der Betreiber - zügig reagieren, um nicht in eine Mitstörerhaftung genommen werden zu können. Sofern bekannt müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen (s. auch aktuelle Version des UrhG) sogar die Personalien der Mitglieder herausgegeben werden. Um nicht in die Falle zu treten, entscheiden zu müssen, ob Du das darfst oder gar mußt, solltest Du Dir auch das von den ausstellenden Mitgliedern schriftlich erlauben lassen.
Auf Beschwerden solltest Du - bzw der Betreiber - zügig reagieren, um nicht in eine Mitstörerhaftung genommen werden zu können. Sofern bekannt müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen (s. auch aktuelle Version des UrhG) sogar die Personalien der Mitglieder herausgegeben werden. Um nicht in die Falle zu treten, entscheiden zu müssen, ob Du das darfst oder gar mußt, solltest Du Dir auch das von den ausstellenden Mitgliedern schriftlich erlauben lassen.
Zitat: Hermann Klecker 30.03.15, 10:53Zum zitierten Beitrag
Solange kein Gewinn erwirtschaftet wird ist die mögliche steuerliche Betrachtung (GbR) ja nicht so bedeutend, es geht ja eher um die Haftung.
Im übrigen habe ich ja auf das Impressum Bezug genommen und ebenfalls zu den Haftungsrisiken. Ja er nennt sich ja als verantwortlich im Impressum - siehe oben.
Solange kein Gewinn erwirtschaftet wird ist die mögliche steuerliche Betrachtung (GbR) ja nicht so bedeutend, es geht ja eher um die Haftung.
Im übrigen habe ich ja auf das Impressum Bezug genommen und ebenfalls zu den Haftungsrisiken. Ja er nennt sich ja als verantwortlich im Impressum - siehe oben.
"Richtig ist, wenn ein Verein für etwas haftet, dann haftet der geschäftsführende Vorstand mit seinem Privatvermögen für den Verein."
Das ist für mich neu und sicher auch für viele Vereinsvorstände.
War bisher der Meinung dass der Verein haftet in Höhe des Vereinsvermögens.
Das ist für mich neu und sicher auch für viele Vereinsvorstände.
War bisher der Meinung dass der Verein haftet in Höhe des Vereinsvermögens.