HP für Foto-Club

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Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 16 von 18
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Detlef, falls Du als Herausgeber auftrittst (Betreiber im Sinne des TMG), dann sieh Dir Martins Hinweis noch einmal genau an. Du könntest die einschlägigen Passagen der Nutzungsbedingungen der fotocommunity entsprechend anpassen und im Impressum und der Gestaltung der Seite klar abgrenzen, was die Inhalte des Betreibers sind und was die Inhalte der jeweiligen Mitglieder sind.
Auf Beschwerden solltest Du - bzw der Betreiber - zügig reagieren, um nicht in eine Mitstörerhaftung genommen werden zu können. Sofern bekannt müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen (s. auch aktuelle Version des UrhG) sogar die Personalien der Mitglieder herausgegeben werden. Um nicht in die Falle zu treten, entscheiden zu müssen, ob Du das darfst oder gar mußt, solltest Du Dir auch das von den ausstellenden Mitgliedern schriftlich erlauben lassen.
Fotos-Unterwegs Fotos-Unterwegs Beitrag 17 von 18
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Zitat: Hermann Klecker 30.03.15, 10:53Zum zitierten BeitragEin nicht enigetragener Verein ist einge GbR nach BGB.

Und jetzt bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema, den Haftungsrisiken für Detlef, die nun weißgott nicht davon abhängen, welche Unternehmensform sein Auftraggeber wählt. Eher davon, ob er selbst Teil des Auftraggebers ist oder geschäftsführender Vorstand oder ob er sich als verantworlich im Impressum nennt.


Solange kein Gewinn erwirtschaftet wird ist die mögliche steuerliche Betrachtung (GbR) ja nicht so bedeutend, es geht ja eher um die Haftung.

Im übrigen habe ich ja auf das Impressum Bezug genommen und ebenfalls zu den Haftungsrisiken. Ja er nennt sich ja als verantwortlich im Impressum - siehe oben.
Dieter Runck Dieter Runck Beitrag 18 von 18
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"Richtig ist, wenn ein Verein für etwas haftet, dann haftet der geschäftsführende Vorstand mit seinem Privatvermögen für den Verein."
Das ist für mich neu und sicher auch für viele Vereinsvorstände.
War bisher der Meinung dass der Verein haftet in Höhe des Vereinsvermögens.
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