HP für Foto-Club

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 18
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Hallo,
bin gerade dabei eine HP für eine Fotogemeinschaft bzw. Club zu gestalten.
Zweck ist diesen Club und deren Fotografen und deren Fotografien zu präsentieren.

Ich würde die Seite selber gestalten und als Admin tätig sein. Jetzt stellt sich mir gerade die Frage,
wie sieht es mit den Bildrechten aus? Wenn z.B. ein Fotograf Fotos von Menschen ausstellt und dafür jedoch keine Rechte hat. Bin ich dann als Seitenbetreiber haftbar? Oder wie kann ich mich absichern?

MfG

Detlef
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 18
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Ja.
Laß Dir das jeweilige Einverständnis vorlegen. Archiviere eine Kopie.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 18
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Hallo Hermann Kleckre,

meinst du jetzt z.B vom Model oder vom Fotografen?

MfG

Detlef
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 18
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Deine Frage hatte ich so verstanden, als ginge es Dir um die im Bild dargestellten Personen. Ob das nun Modelle sind oder gar zufällige Opfer (wobei bei letzteren ggf. kein Einverständnis notwendig ist - ist aber dann Dein Risiko und nicht das des Fotografen) ist eigentlich egal.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 18
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Es hat schon einen Grund, warum die fc sich von jedem user die Nutzungsbedingungen bestätigen lässt. Da steht zu Deiner Frage auch Konkretes drin
xxx xxx Beitrag 6 von 18
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Zitat: Detlef-K 23.03.15, 16:18Zum zitierten BeitragIch würde die Seite selber gestalten und als Admin tätig sein. Jetzt stellt sich mir gerade die Frage,wie sieht es mit den Bildrechten aus? Wenn z.B. ein Fotograf Fotos von Menschen ausstellt und dafür jedoch keine Rechte hat. Bin ich dann als Seitenbetreiber haftbar? Oder wie kann ich mich absichern?

Da ist doch die erste Frage, ob der Club ein eingetragener Verein ist, oder nicht.

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 18
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@Falko,

was hat das mit eingetragenen Verein zu tun?
Aber nein es soll kein Verein werden!!!! Einfach nur eine Gruppe von Hobbyfotografen die gemeinsam ihr Hobby ausüben wollen und dies auf einer Webseite präsentieren möchten.

Es geht sich um diese Seite.

fotogemeinschaft-nrw.de
Ist noch im Aufbau. Schätze spätestens zum 1 May wird sie fertig sein.
xxx xxx Beitrag 8 von 18
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Also, wenn Du ein Bild von einem Fotografen aus dem Club auf diese Seite als Admin stellst, für die Du verantwortlich bist, dann haftest Du auch mit, wenn mit den Bildern etwas nicht stimmt.

Wenn Du dies im Auftrag eines Vereins machen würdest, dann wäre zumindest der Vorstand des Vereins mit dran, falls es zu Problemen kommen sollte.

An Deiner Stelle würde ich die Finger davon lassen.

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 18
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@ Falko,

die Gruppe wird ja von der Größe ja recht übersichtlich bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt denke ich, dass es wohl das Beste wäre mir einen Vertrag oder so ähnlich anfertigen zu lassen und diesen von jeden vorher unterschreiben lasse.

Martin Schwabe hat es ja ähnlich erwähnt.

LG

Detlef
xxx xxx Beitrag 10 von 18
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Es ist letztlich Deine Entscheidung.
Es sind Bilder, die auf Deiner Homepage stehen, und für die Du verantwortlich bist.
Da ist so ein Vertrag bestimmt sinnvoll, aber erst mal landet ggf. die Anzeige bei Dir als Betreiber der Homepage.

LG Falko
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 18
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Gute Güte Falko, woher nimmst Du nur immer diesen Unsinn, den Du hier so oft erzählst?

Eine Anzeige, sollte es eine geben, landet beim Herausgeber. Das ist die (juristische) Person, die im Impressum benannt ist.

Ob ein Administrator, also ein Gestalter der im Auftrag des Herausgebers handelt, persönlich haftbar ist oder sich gar strafbar macht, hängt von mehreren Faktoren ab. Ob der Auftraggeber ein eingetragener Verein ist oder nicht, gehört nicht zu diesen Faktoren.

Richtig ist, wenn ein Verein für etwas haftet, dann haftet der geschäftsführende Vorstand mit seinem Privatvermögen für den Verein. Bei einem nicht eingetragenen Verein haften alle Mitglieder. Dass für einen nicht eingetragenen Verein der Webseitenadministrator haftet, hab ich im Vereinsrecht noch nicht gesehen.

Für den Detlef, in seiner Rolle als Webseitenadmin, spielt das höchstens dann eine Rolle, wenn sie seine Rechnung nicht bezahlen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 18
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@ Hermann,
welche Rechnung?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 18
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Zitat: Detlef-K 29.03.15, 11:44Zum zitierten Beitrag@ Hermann,
welche Rechnung?


Siehst Du Falko, nicht einmal das Problem stellt sich. :-)
Fotos-Unterwegs Fotos-Unterwegs Beitrag 14 von 18
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Zitat: Hermann Klecker 29.03.15, 11:33Zum zitierten Beitrag Bei einem nicht eingetragenen Verein haften alle Mitglieder. Dass für einen nicht eingetragenen Verein der Webseitenadministrator haftet, hab ich im Vereinsrecht noch nicht gesehen.

Nach meinem Rechtsverständnis aus langjähriger Vereinsführung: Einen nicht eingetragenen Verein gibt es nicht. Es gibt nur einen Verein oder eben keinen Verein, rechtlich betrachtet.

Wenn Detlef die Website betreibt und zwar gemäß § 5 TMG wie man dem Impressum entnehmen kann, haftet er natürlich auch für das was drauf ist. Dass er sich gegenüber den Fotografenfreunden noch zusätzlich absichern kann und dann - je nach Ausformulierung der Vereinbarung - im Streitfall die Freunde in Haftung nehmen kann, steht doch eigentlich auf einem anderen Blatt.

Ich würde die Website wohl anders aufziehen - jeder der Fotofreunde hat schon eine Website und die ist verlinkt. Man könnte z.B. einen Newsbereich auf der Startseite schaffen der auf neue Fotostrecken auf den einzelnen Websites hinweist und gemeinsame Unternehmungen und Termine vorstellt. Damit sollte Detlef auf der sicheren Seite bleiben können.

Ansonsten gibt es leider allzu viele theoretisch denkbare Möglichkeiten in Haftung genommen zu werden. Man sollte nicht vergessen, dass die Freunde von heute vielleicht nicht unbedingt auch morgen noch wohlgesonnen sind.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 15 von 18
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Ein nicht enigetragener Verein ist einge GbR nach BGB.

Und jetzt bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema, den Haftungsrisiken für Detlef, die nun weißgott nicht davon abhängen, welche Unternehmensform sein Auftraggeber wählt. Eher davon, ob er selbst Teil des Auftraggebers ist oder geschäftsführender Vorstand oder ob er sich als verantworlich im Impressum nennt.
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