Freiberufler als Fotograf

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Dirk Welz Dirk Welz Beitrag 16 von 22
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Der Unterschied liegt darin ob du mal ein Auto kaufst, es evtl. aufmöbelst und dann wieder verkaufst; oder ob du andauernd Autos kaufst mit dem Ziel sie weiter zu verkaufen, also mit ihnen ->handelst.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 22
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ah, du kennst dich ja richtig aus. danke
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 18 von 22
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also darf ich ein fotostudio aufmachen, hochzeitsfotos erstellen und diese für viel geld ohne gewerbe verkaufen, gut zu wissen. dann werden die ganzen "[edit; Michael wollte 'Kollegen' oder 'Fotografen' oder einfach nur 'Leute' sagen]" sich aber ärgern die ein gewerbe angemeldet haben.


Dirk Welz schrieb:


Zitat:Ein Gewerbe braucht nur derjenige der 'Handelt' -also Waren
an-/verkauft. Und Fotos sind in dem Sinne keine Waren.
Dirk Welz Dirk Welz Beitrag 19 von 22
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Was verstehst du unter 'Fotostudio'?

Wenn du dir ne Räumlichkeit anmietest/kaufst, sie als Studio einrichtest
und dieses anderen gegen Miete, resp. Pacht zur Nutzung überlässt ist es sicherlich gewerblich.

Nutz du es alleine, und um überwiegend (was auch immer sich Ämter unter 'überwiegend'
vorstellen) gestalerisch,schöpferisch; also künstlerisch zu arbeiten seh ich kein Gewerbe.
Ich bin aber auch nicht dein Zuständiger Finanzsachbearbeiter der auch evtl. noch darüber entscheided
ob es sich bei deinen Werken um "LichtBilder" oder "LichtBildWerke" handelt.

Wie das mit einem sog. Portrait-/Pass-/Hochzeitsfoto-Studio (damit mein ich "nen Laden an der Ecke") ist weiß ich nicht.
Habe selbst keines und kenne auch niemanden der eines hat.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 20 von 22
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Sorry Dirk, aber ich hab das Gefühl du weisst nicht so ganz wovon du da redest!
Es ist unabhängig davon welche persönliche Vorstellung du von einem Studio hast.
Wenn dich jemand beauftragt ihn zu portraitieren und du ihn mit in ein Kellerloch nimmst um ihn mit deinem Aufsteckblitz zu fotografieren ist das aufgrund der Art und Weise wie diese Tätigkeit zustandegekommen ist eine Handwerkliche Tätigkeit und du musst HWK Mitglied sein. Ob jetzt künstlerisch wertvoll oder nicht.
Persönliches empfinden hat leider mit unserer Gesetzeslage hier in D wenig zu tun!

LG Pierre
Dirk Welz Dirk Welz Beitrag 21 von 22
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Zitat:...aufgrund der Art und Weise wie diese Tätigkeit >zustandegekommen ist eine Handwerkliche Tätigkeit und du >musst HWK Mitglied sein.


Ja. Wenn du 'Handwerker' bist ->Passbild-/Hochzeits-/Portrait-Photograph.

Zitat:Ob jetzt künstlerisch wertvoll oder nicht.


Wenn es künstlerisch ist dann ist es kein Handwerk.



Da ich hier wohl nur verwirre, keine Ahnung habe und nicht weiß wovon ich rede werde ich mal den Ausgang hier suchen...
Aufhellblitzer Aufhellblitzer Beitrag 22 von 22
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Zitat:Da ich hier wohl nur verwirre, keine Ahnung habe und nicht
weiß wovon ich rede werde ich mal den Ausgang hier
suchen...


Besser ist das..., meinte auch schon Dieter Nuhr.


Trenne "mit Gewinnerzielungsabsicht" von "just4fun".

Beispiel: Jemand züchtet Rosen / Äpfel / Kürbisse und verkauft sie dann auf dem Markt. Egal ob der Verkauf Gewinn abwirft, die Gewinnerzielungsabsicht wird von Amts wegen vermutet.
Daher ja auch die Steuererklärung bzw. vorab die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung).

"just4fun": Jemand präsentiert seine Rosen oder Kürbisse auf Ausstellungen und bekommt dafür Preise und Pokale.
Dito wenn er kostenlos Fototips in Internetforen gibt.
Alles Hobby. (Entbindet der "freundlichen Ratgeber" jedoch nicht von der Sorgfaltspflicht!!!)

Hingegen ist die entgeltliche Nachhilfe, ggfs. sogar über kostenpflichtige Servicenummer "0900-fotohilfe24" eine offensichtlich auf Gewinnerzielungsabsicht ausgelegte Tätigkeit.


Trenne "Handwerk" von "künstlerisch Tätigem".
Einer handwerklichen Tätigkeit wird alles zugeordnet, was in der Handwerksordnung Anlage A aufgeführt ist, ob es dabei Meisterzwang (mit Eintragung in die Handwerksrolle) gibt ist erstmal unerheblich:
http://www.buhev.de/seiten/recht.html
http://www.aufenthaltstitel.de/hwo.html

Passbilder gehören auf jeden Fall in den Bereich der HWO.

Künstlerisch tätig ist z.B. der Fetisch- oder Fantasyfotograf, er macht keine rein "handwerklichen" Abbildungen, er ist künstlerisch tätig.
Ebenso der Pornofilmer oder der Lichtwerker, der ein Haus grün anstrahlt, mit Hasenköttel "verziert" und das dann "Kunst" nennt.

Ist aber grundsätzlich steuerpflichtig, da er Einnahmen aus seiner Tätigkeit erzielt.


Journalistisch tätig ist der Journalist in Sinne eines Verfassers von redaktionellen Werken, also der Pressefotograf, der Kolumnist oder der Paparazzo.

Auch hier steuerpflichtig, da Einnahmen aus der Tätigkeit erzielt werden.


"Fotograf", "Pressefotograf", "Journalist" sind i.Ü. keine geschützen Berufsbezeichnungen, "Fotograf" oder "Anwalt" hingegen schon ;o)


"Freie Berufe" sind Architekten, Anwälte und noch ein paar mehr, "freiberuflich" hingegen ist tätig, wer weder handwerklich noch kaufmännisch tätig ist, der Buchautor oder der Journalist z.B.

Und auch hier schlägt das Finanzamt zu und will wissen, wie es um die Finanzen des Bürgers bestellt ist ;o)

Wobei z.B. der Lumpensammler (über Land fahrender Schrottsammler) sehr wohl ein Handelsgeschäft und somit Gewerbe (wegen Gewinnerzielungsabsicht) ist, der Strassenmusikant wiederum künstlerisch tätig ist und der Bettler _könnte_ den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet werden, weil seine Tätigkeit nicht bestimmbar ist. Oder ist "Bettler" auch schon steuerrechtlich kategorisiert??


Also Klartext: Bei geringsten Zweifeln die Veranlagungsstelle des zust. FA fragen, die sind zur Auskunft verpflichtet, kostet auch gar nichts.
Zahlst ja später ggfs. Deinen Zehnt ;o)

Ansonsten Steuerberater hinzuziehen.
Bei manchen Tätigkeiten ist evtl. nach einem Steuerberater Ausschau zu halten, für den das Tagesgeschäft ist, mancher hat von 100 Mandanten allein 30 Autowerkstätten im Bestand, andere machen nur Ärzte, wiederum andere haben ihre Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte auf private Kunden fokussiert...

Fragen macht klug!!

HTH


Olli
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