Fotoklau aus der fc - Bielefeld scheint es zu geben

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grenzgaenge grenzgaenge Beitrag 1 von 39
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Hintergrund: ein Veranstaltungsportal hatte ungefragt/unlizensiert ein Foto, das ich von einem nicht unbekannten Musiker gemacht habe, aus der fc verwendet, um damit sowohl auf ihrer Webseite an unterschiedlichen Stellen , als downloadbares pdf-File sowie im Printbereich (regionale Events) eine Veranstaltung mit diesem Musiker zu bewerben. Die anwaltliche Aufforderung, eine schriftliche Unterlassungserklärung abzugeben, hat der Antragsgegner ignoriert.

Im Wege des einstweiligen Anordnungsverfahrens hat nun das Landgericht Bielefeld (4 O 18/15) dem Antragsgegner untersagt, „nachfolgende Fotografie ohne Zustimmung des Antragstellers der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie auf der unter http:// […] und http://[...] abrufbaren Internetseiten geschehen.“

Der Verfahrenswert wurde auf 15.000 Euro festgesetzt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 39
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gut so.
Weitermachen!
:-)
xxx xxx Beitrag 3 von 39
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Naja, die Anwälte wollen auch leben!

Wenn man sonst keine Hobbies hat....

LG Falko
grenzgaenge grenzgaenge Beitrag 4 von 39
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????? hobby ??????

im übrigen legt den streitwert das gericht fest ....
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 39
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Es soll Menschen geben, die davon leben. Habe gerade auch mal wieder was auf dem Tisch
xxx xxx Beitrag 6 von 39
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Mir sind schon so oft Bilder geklaut worden, ohne dass ich einen Anwalt einschalten musste.

Ein netter Brief, ohne anwaltliche Aufforderung für irgendetwas hat da schon Wunder gewirkt.

LG Falko
grenzgaenge grenzgaenge Beitrag 7 von 39
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das ist nett !
hilft leider nicht immer ... und wenn du das fünfte mal beschimpft worden bist, gehst du vielleicht auch den entspannteren weg ..... aber mach mal wie du denkst ....
du verstehst aber schon worum es in einer unterlassungserklärung geht ....
Susanne Marx Susanne Marx   Beitrag 8 von 39
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Du machst ja auch sensationelle Bilder, da wundert mich die Preisfestsetzung nicht. Ich finde es gut, daß Du Dich wehrst.
xxx xxx Beitrag 9 von 39
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Zitat: grenzgaenge 09.02.15, 19:41Zum zitierten Beitragdu verstehst aber schon worum es in einer unterlassungserklärung geht
Nein, aber was eine Unterlassungserklärung ist, das weiß ich schon!

Mich würde interessieren, wie Du mit dem Beschuldigten in Kontakt getreten bist, und was Du ihm mitgeteilt hast!

LG Falko
grenzgaenge grenzgaenge Beitrag 10 von 39
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durch einen anwalt. da ging/geht es um eine angemessene nachlizensierung und eine unterlassungserklärung.
xxx xxx Beitrag 11 von 39
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Also gehst Du bei einer Urheberrechtsverletzung sofort zum Anwalt?
Habe ich das richtig verstanden?

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 39
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er hätte auch erst mal schreiben können
"Lieber Veranstalter,

sicher haben Sie aus Versehen mein Foto von "nicht unbekannten Musiker" in Ihre Internetseite integriert und benutzen das Foto auch in Zeitschriften/Zeitungen für die Ankündigung eines Konzerts. Ich finde das gar nicht gut und bitte Sie deswegen, mir ein angemessenes Entgelt zu erstatten

Liebe Grüße

Ihr grenzgaenge (Urheber des Fotos)"
xxx xxx Beitrag 13 von 39
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Das sehe ich auch so!
Da sind wir doch mal einer Meinung Otmar....

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 39
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Zitat: Falko Sieker 10.02.15, 17:09Zum zitierten BeitragDas sehe ich auch so!
Da sind wir doch mal einer Meinung Otmar....



um Himmels Willen.
xxx xxx Beitrag 15 von 39
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Na Otmar, ich bin aber kein Vertreter der Kirche!

Aber warum muss man denn direkt gleich zum Anwalt? ... Um wieder auf das Thema zurückzukommen.
Mir wurde vor einiger Zeit auch ein Bild "gestohlen". Es wurde hier aus der Fotocommunity heruntergeladen, und wurde in einem Internetportal für Gästeführer verwendet.
Dort bekam dieses Bild sogar noch einen Copyrightvermerk von einem der Gästeführer.
Von einem netten Freund hier aus der Fotocommunity bin ich darauf aufmerksam gemacht worden.
Ich habe daraufhin den Betreiber des Portals angeschrieben, er möge mir bitte die Kontaktdaten des entsprechenden Gästeführers und gleichzeitig auch des angeblichen Bildautors mitteilen.
Der Betreiber war sehr kooperativ und hat mir zu dem Namen auch E-Mail-Adresse gegeben.
Daraufhin habe ich die Postadresse per Internet ausfindig machen können, und habe den entsprechenden Nutzer meines Fotos per Post angeschrieben.
In dem Brief habe ich ganz förmlich angefragt, ob es sich wirklich um ein Foto handelt, dass er persönlich gemacht hat. Ich hätte den Eindruck, dass es sich um eines meiner Bilder handeln würde.

Ich bekam daraufhin eine sehr nette Antwort, in der mir der Gästeführer plausibel erklären konnte wie es zu der Verwechslung kommen konnte.
Er schrieb darin, dass er ein Bewunderer meiner Fotos wäre, und sich diese zu Ansichtszwecken auf seinem Rechner gespeichert hätte.
Bei der Bestückung seiner Internetseite wäre ihm leider ein Fehler unterlaufen, und er hätte aus Versehen eines meiner Bilder verwendet, und dies auch mit dem Copyright mit seinem Namen versehen.
Er hat daraufhin selbstverständlich das Bild sofort von der Internetseite genommen.
Zur Wiedergutmachung habe ich außerdem ein sehr großzügiges Angebot von ihm bekommen.
Für mich war die Sache dann damit erledigt.
Das war eine meiner Erfahrung Bilderdiebstahl. Und das auch ganz in der Nähe von Bielefeld.
Wen es interessiert, es handelte sich um dieses Bild:
[fc-foto:19847684]
LG Falko
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