Ausgrenzung bei McDonald's

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Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 1 von 10
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Kann ich die auch in Deutschland verklagen oder muß ich dafür nach Amerika?

Und wie könnte man sie fassen? Nach AGG sollte es nicht gehen. Oder doch?


Lecker ohne Klecker Lecker ohne Kleck… Hermann Klecker 18.06.15 9
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 10
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Das ist ja wohl die Höhe!

Natürlich kannst du klagen nach dem AGG, da dir ja eindeutig der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, verwehrt wird.

Soll jetzt was dabei rausspringen (ein kleines Millionensümmchen), dann ist Amerika zu empfehlen.

Viel Glück und lass uns an deiner Entschädigung teilhaben!

Uwe
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 10
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ich würde erst mit einer Demonstration beginnen, vor einer großen MCDonald-Filiale, ein großes Plakat mit der Aufschrift: "Klecker ohne Mc-er".
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 10
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Nachdem du das hier öffentlich gemacht hast, wird McDonald's bereits veranlasst haben, den Namen Klecker als rechtlich geschützte Marke einzutragen. Es dürfte also in Kürze eine Unterlassungsklage folgen, die dir verbietet diesen Namen weiterhin für dich selbst zu nutzen. In diesem Fall würde ich empfehlen, die Expertise eines bekannten ostwestfälschen Rechtsgelehrten einzuholen.
Willy Brüchle Willy Brüchle   Beitrag 5 von 10
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Menschenfleisch würde auch bei uns nicht akzeptiert ;-)) MfG, w.b.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 10
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Danke, das hilft mir schon mal sehr weiter.

Nun ist der Name ja leider keines der sechs durch das AGG geschützten Merkmale. Wie könnte man da argumentieren?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 7 von 10
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In den USA müsstest Du mit dem Grandfathers Right argumentieren. Das ist so was ähnliches wie das Gewohnheitsrecht in Allemanistan. ;-)
felixfoto01 felixfoto01 Beitrag 8 von 10
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Zitat: Hermann Klecker 18.06.15, 23:54Zum zitierten BeitragKann ich die auch in Deutschland verklagen oder muß ich dafür nach Amerika?

Und wie könnte man sie fassen? Nach AGG sollte es nicht gehen. Oder doch?


Lecker ohne Klecker Lecker ohne Kleck… Hermann Klecker 18.06.15 9


Man könnte eine Serie machen, die das zum Thema macht und zeigen, welche große Menge an Alternativen sich doch auftun, Klecker in der Currywurstbude, Klecker mit Spaghettisoße ... der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Als Kampagne gemeinsam mit Jamie Oliver kommt dabei mehr rum als mit einer Klage..
Ja zum Klecker!
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 10
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Das ist eine super Idee.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 10
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Zitat: Hermann Klecker 18.06.15, 23:54Zum zitierten BeitragKann ich die auch in Deutschland verklagen oder muß ich dafür nach Amerika?
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