vielleicht sollte der TO es als "shit happens" verbuchen und in Zukunft die Bilder nur gegen Cash herrausgeben. Denn es ist für den Kunden ebenso schwer glaubhaft zu machen das der Deal nicht erfüllt wurde.
Sicher kann so etwas in ein langwieriges jurstisches Unterfangen münden, wenn man es denn so weit treiben will bzw. muß.
Worum es mir bei meinen vorigen Ausführungen ging: wegen Nichtgefallen nicht bezahlen, aber trotzdem die Bilder behalten, ist nun einmal nicht.
Ein anderer wichtiger Punkt ist jedoch:
Zitat: MatthiasausK 19.09.18, 07:58Zum zitierten Beitrag
Vollkommen richtig; was vertraglich - in welcher Form auch immer - vereinbart wurde, muß dabei klar sein, und ebenso, ob bzw. inwieweit die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
Kann man auch im bereits in #6 verlinkten Artikel nachlesen - einige Auszüge daraus:
Zitat:
Noch präziser formuliert der selbe Jurist auf seiner eigenen Seite:
Zitat:
Von https://hoesmann.eu/schadensersatz-fuer ... hte-fotos/
Natürlich kennen wir alle den Vertrag bzw. dessen genauen Text und Wortlaut nicht, was aber nichts daran ändert, daß bloßes Nichtgefallen als Begründung einer Nichtzahlung keinesfalls ausreicht, sondern wirklich nur eine Begründung bzgl. nicht erbrachter Leistung(en) greift.
Sprich: wenn
Zitat: Redfox1980 18.09.18, 10:29Zum zitierten Beitrag
vertraglich vereinbart war und nichts, was darüber hinaus geht, und zudem keine handwerklichen Fehler u.dgl. (siehe oben) geltend gemacht werden können, ist die Sache klar: Leistung wurde erbracht und muß vertragsgemäß bezahlt werden. Andernfalls kann die Bezahlung verweigert werden.
Worum es mir bei meinen vorigen Ausführungen ging: wegen Nichtgefallen nicht bezahlen, aber trotzdem die Bilder behalten, ist nun einmal nicht.
Ein anderer wichtiger Punkt ist jedoch:
Zitat: MatthiasausK 19.09.18, 07:58Zum zitierten Beitrag
Vollkommen richtig; was vertraglich - in welcher Form auch immer - vereinbart wurde, muß dabei klar sein, und ebenso, ob bzw. inwieweit die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
Kann man auch im bereits in #6 verlinkten Artikel nachlesen - einige Auszüge daraus:
Zitat:
Noch präziser formuliert der selbe Jurist auf seiner eigenen Seite:
Zitat:
Von https://hoesmann.eu/schadensersatz-fuer ... hte-fotos/
Natürlich kennen wir alle den Vertrag bzw. dessen genauen Text und Wortlaut nicht, was aber nichts daran ändert, daß bloßes Nichtgefallen als Begründung einer Nichtzahlung keinesfalls ausreicht, sondern wirklich nur eine Begründung bzgl. nicht erbrachter Leistung(en) greift.
Sprich: wenn
Zitat: Redfox1980 18.09.18, 10:29Zum zitierten Beitrag
vertraglich vereinbart war und nichts, was darüber hinaus geht, und zudem keine handwerklichen Fehler u.dgl. (siehe oben) geltend gemacht werden können, ist die Sache klar: Leistung wurde erbracht und muß vertragsgemäß bezahlt werden. Andernfalls kann die Bezahlung verweigert werden.
Sollte man nicht zu seinem eigenen Schutz - bevor die Rechnung bezahlt wird - die Bilder zunächst in einer seehr geringen Auflösung zur Verfügung stellen (mit der man nicht wirklich etwas anfangen kann), und erst nach erfolgter Überweisung die Hires senden/freigeben?
Also angucken lassen beim Fotografen, aber Hochauflösendes übergeben nur gegen Geld? Selbst bei Allerweltsartiklen von ebäh bei irgendeinem kleinen Krauter muss ich erst überweisen, bevor ich die Ware zugesendet bekomme: und klar - dafür ist es nun zu spät.
Die Wertschätzung der Arbeit eines "richtigen" Fotografen hat doch sehr gelitten seit der Allverfügbarkeit von superduper Jedermannfotografen ;-)
Also angucken lassen beim Fotografen, aber Hochauflösendes übergeben nur gegen Geld? Selbst bei Allerweltsartiklen von ebäh bei irgendeinem kleinen Krauter muss ich erst überweisen, bevor ich die Ware zugesendet bekomme: und klar - dafür ist es nun zu spät.
Die Wertschätzung der Arbeit eines "richtigen" Fotografen hat doch sehr gelitten seit der Allverfügbarkeit von superduper Jedermannfotografen ;-)
Zitat: wittebuxe 19.09.18, 11:55Zum zitierten BeitragDie Wertschätzung leidet, seit alles nur Digital gemacht wird. Ich schätze mal, wenn dort etwas greifbares bei rum kommt, Bilder auf Papier, wie beim Schreiner, wo man am Ende den Schrank anfässt. Dienstleister werden generell oft belächelt, weil sie ja keine Arbeit tun. Das merk ich als ITler generell sehr oft "Du sitzt doch nur 8h vorm PC und schiebst die Maus hin und her...". Weil am Ende für viele eben nix "Hand"-werkliches bei rum kommt. Plöd isses eben für das Fotografenhandwerk, was mehr und mehr zur Dienstleistung wird.
Zitat: Redfox1980 18.09.18, 10:29Zum zitierten Beitrag
Wie schon von anderen hier erwähnt, wenn Deine Bilder technisch in Ordnung sind und zudem noch so etwas wie fotografisches Sehen egal ob handwerklich oder darüber hinaus zeigen, kannst Du Dich rechtlich durchsetzen. Gutachter bewerten in solchen Fällen eigentlich nur das Grundlegende. Der subjektive Eindruck sich nicht gut auf den Bildern getroffen zu sehen reicht hier nicht. Du hast hier Livesituationen wie in einer Art Reportage bei der es darauf ankommt möglichst alle Beteiligten drauf zu haben, ein bisschen was vom Kontext, der Vorgang (die Trauung) muss erkennbar sein - sollte das einigermaßen erfüllt sein, dürftest Du rechtlich gute Chancen haben.
Wenn Du extra gestellte Portraits im Studio anfertigst und auf allen Bildern schaut die Braut "komisch" verändert sich die Sachlage, denn da bist Du für Kunstlicht, gewünschter Ausdruck und dergleichen verantwortlich. Aber auch da muss man sagen, ist das nicht komplett klar, denn was heisst "komisch" schauen und hat bei der Aktion Kontrolle von dem Paar stattgefunden - wenn nicht, hat der Fotograf wieder bessere Karten.
Wie schon von anderen hier erwähnt, wenn Deine Bilder technisch in Ordnung sind und zudem noch so etwas wie fotografisches Sehen egal ob handwerklich oder darüber hinaus zeigen, kannst Du Dich rechtlich durchsetzen. Gutachter bewerten in solchen Fällen eigentlich nur das Grundlegende. Der subjektive Eindruck sich nicht gut auf den Bildern getroffen zu sehen reicht hier nicht. Du hast hier Livesituationen wie in einer Art Reportage bei der es darauf ankommt möglichst alle Beteiligten drauf zu haben, ein bisschen was vom Kontext, der Vorgang (die Trauung) muss erkennbar sein - sollte das einigermaßen erfüllt sein, dürftest Du rechtlich gute Chancen haben.
Wenn Du extra gestellte Portraits im Studio anfertigst und auf allen Bildern schaut die Braut "komisch" verändert sich die Sachlage, denn da bist Du für Kunstlicht, gewünschter Ausdruck und dergleichen verantwortlich. Aber auch da muss man sagen, ist das nicht komplett klar, denn was heisst "komisch" schauen und hat bei der Aktion Kontrolle von dem Paar stattgefunden - wenn nicht, hat der Fotograf wieder bessere Karten.
Zitat: Matthias von Schramm 19.09.18, 12:18Zum zitierten BeitragZitat: Redfox1980 18.09.18, 10:29Zum zitierten Beitrag
Wie schon von anderen hier erwähnt, wenn Deine Bilder technisch in Ordnung sind und zudem noch so etwas wie fotografisches Sehen egal ob handwerklich oder darüber hinaus zeigen, kannst Du Dich rechtlich durchsetzen. Gutachter bewerten in solchen Fällen eigentlich nur das Grundlegende. Der subjektive Eindruck sich nicht gut auf den Bildern getroffen zu sehen reicht hier nicht. Du hast hier Livesituationen wie in einer Art Reportage bei der es darauf ankommt möglichst alle Beteiligten drauf zu haben, ein bisschen was vom Kontext, der Vorgang (die Trauung) muss erkennbar sein - sollte das einigermaßen erfüllt sein, dürftest Du rechtlich gute Chancen haben.
Wenn Du extra gestellte Portraits im Studio anfertigst und auf allen Bildern schaut die Braut "komisch" verändert sich die Sachlage, denn da bist Du für Kunstlicht, gewünschter Ausdruck und dergleichen verantwortlich. Aber auch da muss man sagen, ist das nicht komplett klar, denn was heisst "komisch" schauen und hat bei der Aktion Kontrolle von dem Paar stattgefunden - wenn nicht, hat der Fotograf wieder bessere Karten.
Wenn die Braut mit der Leistung (die Fotos ) unzufrieden ist, muss es doch eine Ursache geben.
Was hier vergessen wird.
Der Fotograf einer Braut hat die Aufgabe sie schön aussehen zu zu lassen. Nur das!
Wenn er das nicht schafft muss er mal über seine Fähigkeiten nachdenken.
Wie schon von anderen hier erwähnt, wenn Deine Bilder technisch in Ordnung sind und zudem noch so etwas wie fotografisches Sehen egal ob handwerklich oder darüber hinaus zeigen, kannst Du Dich rechtlich durchsetzen. Gutachter bewerten in solchen Fällen eigentlich nur das Grundlegende. Der subjektive Eindruck sich nicht gut auf den Bildern getroffen zu sehen reicht hier nicht. Du hast hier Livesituationen wie in einer Art Reportage bei der es darauf ankommt möglichst alle Beteiligten drauf zu haben, ein bisschen was vom Kontext, der Vorgang (die Trauung) muss erkennbar sein - sollte das einigermaßen erfüllt sein, dürftest Du rechtlich gute Chancen haben.
Wenn Du extra gestellte Portraits im Studio anfertigst und auf allen Bildern schaut die Braut "komisch" verändert sich die Sachlage, denn da bist Du für Kunstlicht, gewünschter Ausdruck und dergleichen verantwortlich. Aber auch da muss man sagen, ist das nicht komplett klar, denn was heisst "komisch" schauen und hat bei der Aktion Kontrolle von dem Paar stattgefunden - wenn nicht, hat der Fotograf wieder bessere Karten.
Wenn die Braut mit der Leistung (die Fotos ) unzufrieden ist, muss es doch eine Ursache geben.
Was hier vergessen wird.
Der Fotograf einer Braut hat die Aufgabe sie schön aussehen zu zu lassen. Nur das!
Wenn er das nicht schafft muss er mal über seine Fähigkeiten nachdenken.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Ach was, Hauptsache, sie ist in SEINEN Augen schön. ;-)
Warum jemand (nicht) fotogen ist? Keine Ahnung. Ich gefalle mir auch nicht immer im Spiegel. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, jmd. anderen dafür verantwortlich zu machen. Da müsste die Dame vlt. früher ansetzen: von wegen Make-Up-Artist, Coiffeur, Schönheitschirurg, usw. Auf Wunsch nähme der Herr Fotograf auch gerne 1 Kilo Weichzeichner - wenn's denn hülfe.
Sie weiß nun: Nächstes Mal kein Risiko mehr!
Ach was, Hauptsache, sie ist in SEINEN Augen schön. ;-)
Warum jemand (nicht) fotogen ist? Keine Ahnung. Ich gefalle mir auch nicht immer im Spiegel. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, jmd. anderen dafür verantwortlich zu machen. Da müsste die Dame vlt. früher ansetzen: von wegen Make-Up-Artist, Coiffeur, Schönheitschirurg, usw. Auf Wunsch nähme der Herr Fotograf auch gerne 1 Kilo Weichzeichner - wenn's denn hülfe.
Sie weiß nun: Nächstes Mal kein Risiko mehr!
Zitat: wittebuxe 19.09.18, 16:38Zum zitierten BeitragZitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Ach was, Hauptsache, sie ist in SEINEN Augen schön. ;-)
Warum jemand (nicht) fotogen ist? Keine Ahnung. Ich gefalle mir auch nicht immer im Spiegel. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, jmd. anderen dafür verantwortlich zu machen. Da müsste die Dame vlt. früher ansetzen: von wegen Make-Up-Artist, Coiffeur, Schönheitschirurg, usw. Auf Wunsch nähme der Herr Fotograf auch gerne 1 Kilo Weichzeichner - wenn's denn hülfe.
Sie weiß nun: Nächstes Mal kein Risiko mehr!
Na, ich glaube Fotograf sollte sich nennen wer einen Menschen mit unvorteilhafter Figur o.ä. vorteilhaft ablichten kann.
Die hübsche Claudia kann jeder Knipser vorteilhaft ablichten.
Auf jeder Feier werden heutzutage X Fotos geknipst. Die bekommt man hinterher kostenlos
Einen Fotografen für Geld holt man sich, weil man was besonderes will.
Das ist zur Hochzeit: gut aussehen auf Bildern.
Ach was, Hauptsache, sie ist in SEINEN Augen schön. ;-)
Warum jemand (nicht) fotogen ist? Keine Ahnung. Ich gefalle mir auch nicht immer im Spiegel. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, jmd. anderen dafür verantwortlich zu machen. Da müsste die Dame vlt. früher ansetzen: von wegen Make-Up-Artist, Coiffeur, Schönheitschirurg, usw. Auf Wunsch nähme der Herr Fotograf auch gerne 1 Kilo Weichzeichner - wenn's denn hülfe.
Sie weiß nun: Nächstes Mal kein Risiko mehr!
Na, ich glaube Fotograf sollte sich nennen wer einen Menschen mit unvorteilhafter Figur o.ä. vorteilhaft ablichten kann.
Die hübsche Claudia kann jeder Knipser vorteilhaft ablichten.
Auf jeder Feier werden heutzutage X Fotos geknipst. Die bekommt man hinterher kostenlos
Einen Fotografen für Geld holt man sich, weil man was besonderes will.
Das ist zur Hochzeit: gut aussehen auf Bildern.
Wie auch immer, der TO hat eine neue Erfahrung gemacht und in Zukunft gibt er die Bilder erst mal in kleiner Auflösung raus, bzw mit deutlich sichtbarem Wasserzeichen quer durch das Bild und wenn bezahlt wurde, kommen die richtigen Bilder. Wegen solcher Deppen müssen dann die nachfolgenden Kunden leiden. So ist eben die heutige Zeit.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten BeitragZitat: wittebuxe 19.09.18, 16:38Zum zitierten BeitragZitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Ach was, Hauptsache, sie ist in SEINEN Augen schön. ;-)
Warum jemand (nicht) fotogen ist? Keine Ahnung. Ich gefalle mir auch nicht immer im Spiegel. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, jmd. anderen dafür verantwortlich zu machen. Da müsste die Dame vlt. früher ansetzen: von wegen Make-Up-Artist, Coiffeur, Schönheitschirurg, usw. Auf Wunsch nähme der Herr Fotograf auch gerne 1 Kilo Weichzeichner - wenn's denn hülfe.
Sie weiß nun: Nächstes Mal kein Risiko mehr!
Na, ich glaube Fotograf sollte sich nennen wer einen Menschen mit unvorteilhafter Figur o.ä. vorteilhaft ablichten kann.
Die hübsche Claudia kann jeder Knipser vorteilhaft ablichten.
Auf jeder Feier werden heutzutage X Fotos geknipst. Die bekommt man hinterher kostenlos
Einen Fotografen für Geld holt man sich, weil man was besonderes will.
Das ist zur Hochzeit: gut aussehen auf Bildern.
Aber ein Fotograf kann die Braut net zur hübschen Claudia machen, wir kennen das Manko ja nicht, so sollten wir da unser Urteil etwas hintan halten ....
Und mal ganz ohne Vorurteil, ich habe auch oft Leute im geschäftlichen Bereich zu fotografieren, Mitarbeiter und so, da da hole ich mir zum beurteilen sehr oft noch Kollegen etc. dazu, dass ich viele Frauen auf Fotos nicht gefallen ist so alt wie die Fotografie .....
Und der beste Fotograf macht aus einem Karpfen keine Forelle ..... ;-)
Ach was, Hauptsache, sie ist in SEINEN Augen schön. ;-)
Warum jemand (nicht) fotogen ist? Keine Ahnung. Ich gefalle mir auch nicht immer im Spiegel. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, jmd. anderen dafür verantwortlich zu machen. Da müsste die Dame vlt. früher ansetzen: von wegen Make-Up-Artist, Coiffeur, Schönheitschirurg, usw. Auf Wunsch nähme der Herr Fotograf auch gerne 1 Kilo Weichzeichner - wenn's denn hülfe.
Sie weiß nun: Nächstes Mal kein Risiko mehr!
Na, ich glaube Fotograf sollte sich nennen wer einen Menschen mit unvorteilhafter Figur o.ä. vorteilhaft ablichten kann.
Die hübsche Claudia kann jeder Knipser vorteilhaft ablichten.
Auf jeder Feier werden heutzutage X Fotos geknipst. Die bekommt man hinterher kostenlos
Einen Fotografen für Geld holt man sich, weil man was besonderes will.
Das ist zur Hochzeit: gut aussehen auf Bildern.
Aber ein Fotograf kann die Braut net zur hübschen Claudia machen, wir kennen das Manko ja nicht, so sollten wir da unser Urteil etwas hintan halten ....
Und mal ganz ohne Vorurteil, ich habe auch oft Leute im geschäftlichen Bereich zu fotografieren, Mitarbeiter und so, da da hole ich mir zum beurteilen sehr oft noch Kollegen etc. dazu, dass ich viele Frauen auf Fotos nicht gefallen ist so alt wie die Fotografie .....
Und der beste Fotograf macht aus einem Karpfen keine Forelle ..... ;-)
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Ich mag mich irren, aber ich fürchte, Du wirfst hier einige Dinge in einen Topf, die getrennt zu betrachten sind.
Du hast insofern recht, daß der Anspruch eines Hochzeitsfotografen sein sollte, die Braut so schön wie möglich aussehen zu lassen - oder sie eben zumindest vorteilhaft ins Bild zu bringen. Ob sich die Abgebildete auf dem Bild jedoch ebenso schön empfindet wie es der Fotograf sieht, steht jedoch bereits auf einem anderen Blatt. Und - wie schon mehrfach erwähnt - einen "Anspruch auf Schönheit" bzw. ein "Recht auf Schönheit" gibt es nicht...
Der Fotograf hat freilich in erster Linie die Aufgabe, eben genau die Leistung(en) zu erbringen, welche vertraglich vereinbart und damit zugesagt worden ist - in Kürze bedeutet dies: Leistung mittlerer Art und Güte, handwerklich korrekt, dem Maßstab vergleichbarer Aufnahmen entsprechend sowie - logischerweise - den Umfang der vereinbarten fotografischen Begleitung erfüllend.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Das mag durchaus sein, nur stellt sich die Frage, woher die Unzufriedenheit kommt, wenn man - vgl. Threaderöffnung - zunächst bei Abholung und nach einstündiger Sichtung sehr zufrieden ist und dann, wenn es ums Bezahlen der Bilder geht, doch nicht zufrieden ist.
Eine Ursache gibt es also schon... es fragt sich eben nur, wo diese nun wirklich liegt...
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Selbst wenn Du damit recht haben solltest, frage ich mich, ob ein derartiges Nachtreten hier unbedingt sein mußte.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten Beitrag
Das hat hier mW niemand bestritten; "gut aussehen" ist aber dabei oftmals subjektives Empfinden.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten Beitrag
Ja; und dementsprechend sehen diese Bilder auch oftmals aus: sie erfüllen voll und ganz den Spruch "was nichts kostet, ist auch nichts wert".
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten Beitrag
Jeder Knipser kann das?
Da lehnst Du Dich aber mE gewaltig weit aus dem Fenster - und das mit einer Hantel im Nacken.
Zitat: Alice vom See 19.09.18, 17:38Zum zitierten Beitrag
Ich stimme Dir zu - mit Ausnahme des letzten Satzes, denn Nassauer gab es auch früher schon und nicht erst heute; der Begriff in dieser Bedeutung ist bekanntlich etwa 150 Jahre alt.
Ich mag mich irren, aber ich fürchte, Du wirfst hier einige Dinge in einen Topf, die getrennt zu betrachten sind.
Du hast insofern recht, daß der Anspruch eines Hochzeitsfotografen sein sollte, die Braut so schön wie möglich aussehen zu lassen - oder sie eben zumindest vorteilhaft ins Bild zu bringen. Ob sich die Abgebildete auf dem Bild jedoch ebenso schön empfindet wie es der Fotograf sieht, steht jedoch bereits auf einem anderen Blatt. Und - wie schon mehrfach erwähnt - einen "Anspruch auf Schönheit" bzw. ein "Recht auf Schönheit" gibt es nicht...
Der Fotograf hat freilich in erster Linie die Aufgabe, eben genau die Leistung(en) zu erbringen, welche vertraglich vereinbart und damit zugesagt worden ist - in Kürze bedeutet dies: Leistung mittlerer Art und Güte, handwerklich korrekt, dem Maßstab vergleichbarer Aufnahmen entsprechend sowie - logischerweise - den Umfang der vereinbarten fotografischen Begleitung erfüllend.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Das mag durchaus sein, nur stellt sich die Frage, woher die Unzufriedenheit kommt, wenn man - vgl. Threaderöffnung - zunächst bei Abholung und nach einstündiger Sichtung sehr zufrieden ist und dann, wenn es ums Bezahlen der Bilder geht, doch nicht zufrieden ist.
Eine Ursache gibt es also schon... es fragt sich eben nur, wo diese nun wirklich liegt...
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Selbst wenn Du damit recht haben solltest, frage ich mich, ob ein derartiges Nachtreten hier unbedingt sein mußte.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten Beitrag
Das hat hier mW niemand bestritten; "gut aussehen" ist aber dabei oftmals subjektives Empfinden.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten Beitrag
Ja; und dementsprechend sehen diese Bilder auch oftmals aus: sie erfüllen voll und ganz den Spruch "was nichts kostet, ist auch nichts wert".
Zitat: Karpfen 19.09.18, 17:03Zum zitierten Beitrag
Jeder Knipser kann das?
Da lehnst Du Dich aber mE gewaltig weit aus dem Fenster - und das mit einer Hantel im Nacken.
Zitat: Alice vom See 19.09.18, 17:38Zum zitierten Beitrag
Ich stimme Dir zu - mit Ausnahme des letzten Satzes, denn Nassauer gab es auch früher schon und nicht erst heute; der Begriff in dieser Bedeutung ist bekanntlich etwa 150 Jahre alt.
Nun ja ... warten wir doch mal ab, was der TO noch an input bringt.
Zitat: Karpfen 19.09.18, 15:56Zum zitierten Beitrag
Dies ist rechtlich vollkommen irrelevant.
Und nein - dies ist vornehmlich nicht die vorderste Aufgabe eines solchen Auftrags. Es gibt in der Absprache Kriterien für so eine Hochzeitsfotografie, die erheblicher sind. Z.B. das Umfassende. Alle Beteiligten sollten abgebildet sein - weil man weiss, der knipsende Verwandte, der nur mal so seine Kamera dabei hat, achtet darauf nie. Dann sollten bestimmte Vorgänge zu sehen sein. Ringe - sie an den Finger stecken, komische Rituale, wie einen Baum sägen vor der der Location, vielleicht ein Gruppenbild mit allen Beteiligten, Gruppenbilder mit Familien, Blumenschmuck etc.
Wenn die Braut sich am Ende nicht gefällt, dann ist das schade, mehr aber auch nicht. Um die fotografischen Fähigkeiten des Fotografen zu beurteilen, müsste man Bilder sehen.
Sehr schräg ist ja, dass die Braut von den ersten wenigen Bildern begeistert war. So tippe ich eher auf ein "psychologisches Problem", welches auf den Fotografen adaptiert werden soll.
Dies ist rechtlich vollkommen irrelevant.
Und nein - dies ist vornehmlich nicht die vorderste Aufgabe eines solchen Auftrags. Es gibt in der Absprache Kriterien für so eine Hochzeitsfotografie, die erheblicher sind. Z.B. das Umfassende. Alle Beteiligten sollten abgebildet sein - weil man weiss, der knipsende Verwandte, der nur mal so seine Kamera dabei hat, achtet darauf nie. Dann sollten bestimmte Vorgänge zu sehen sein. Ringe - sie an den Finger stecken, komische Rituale, wie einen Baum sägen vor der der Location, vielleicht ein Gruppenbild mit allen Beteiligten, Gruppenbilder mit Familien, Blumenschmuck etc.
Wenn die Braut sich am Ende nicht gefällt, dann ist das schade, mehr aber auch nicht. Um die fotografischen Fähigkeiten des Fotografen zu beurteilen, müsste man Bilder sehen.
Sehr schräg ist ja, dass die Braut von den ersten wenigen Bildern begeistert war. So tippe ich eher auf ein "psychologisches Problem", welches auf den Fotografen adaptiert werden soll.
Tja auch das war früher einfacher - ich meine in analogen Zeiten. da habe ich reichlich hochzeiten fotografiert und immer Bilder gezeigt, Geld bekommen und übergeben. Leider heute mit den digitalen Daten ein föllig anderes Benehmen, wie etliche Vorredner schon sagte. Aber eines muss die klar sein, Alles was Du jetzt unternimmst wird Folgen haben! Ein Ruf gerade in diese Branche ist schnell ruiniert und du wirst es an den Aufträgen merken! Ist leider so.
Also sieh zu dass Du mit einem Nachlass da raus kommst. Anderes ist keum möglich, ganz im Gegenteil die sitzen (leider) am längeren Hebel! Und nächstes mal Bilder, Daten und was immer nur gegen Vorkasse! Ein Freund macht es so; Anzahlung nach den Vorbesprecheungen Und Vertragsabschluss und dann den Rest beim Anschauen der Bilder.
Da können (müssen) sie dann mit der Sprache raus was ihnen nicht gefällt und die Bilder eben nicht nehmen. Aber am mehr oder weniger Pauschalpreis solltes Du alles festmachen
Also sieh zu dass Du mit einem Nachlass da raus kommst. Anderes ist keum möglich, ganz im Gegenteil die sitzen (leider) am längeren Hebel! Und nächstes mal Bilder, Daten und was immer nur gegen Vorkasse! Ein Freund macht es so; Anzahlung nach den Vorbesprecheungen Und Vertragsabschluss und dann den Rest beim Anschauen der Bilder.
Da können (müssen) sie dann mit der Sprache raus was ihnen nicht gefällt und die Bilder eben nicht nehmen. Aber am mehr oder weniger Pauschalpreis solltes Du alles festmachen