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Sporterlebnis Sporterlebnis Beitrag 1 von 25
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Hallo, habe vor das Logo von Baden-Württemberg (das mit den zwei Tieren) so zu bearbeiten das nur die beiden Tiere übrig bleiben, da geplant ist in der Mitte ein anderes Bild einzufügen. Leider bekomme ich das nicht ganz sauber hin und hoffe nun das mir jemand helfen kann. Sende es gern per Mail zu.

Danke im Vorraus
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 25
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Dieses Logo und auch Teile davon sind doch bestimmt urheberrechtlich geschützt, oder?
Chris Pietsch Chris Pietsch   Beitrag 3 von 25
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Zitat: FBothe 26.06.14, 13:13Zum zitierten BeitragDieses Logo und auch Teile davon sind doch bestimmt urheberrechtlich geschützt, oder?Da es sich bei dem "Logo" wohl eher um das Landeswappen handelt, würde ich das als zu vernachlässigen ansehen :)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Bad ... rttembergs
Sporterlebnis Sporterlebnis Beitrag 4 von 25
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Es geht mir hier um das große Landeswappen. Falls mir also jemand helfen kann wäre ich bsehr dankbar
Martin Rodan Martin Rodan Beitrag 5 von 25
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Lege die Bilddatei doch auf den Daten-Transporter und poste den Download-Schlüssel hier in Deinem Thread,
dann wird schon jemand darauf anbeißen:
http://www.daten-transport.de/

Was soll denn am Ende noch sichtbar bleiben, nur die Wappenträger (Hirsch und Greif),
oder auch ein (leerer) Schild und/oder der Sockel ?
Sporterlebnis Sporterlebnis Beitrag 6 von 25
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Genau, Hirsch und Greif sollen übrig bleiben
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 25
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Zitat: Sporterlebnis 31.07.14, 00:35Zum zitierten BeitragGenau, Hirsch und Greif sollen übrig bleiben

... und wenn du hier dann in 3 Wochen mal dein Bild hochlädst, geht hier sicher die Post ab ...
Sporterlebnis Sporterlebnis Beitrag 8 von 25
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hier der Downloadlink, nur Hirsch und Greif sollen übrig bleiben

http://www.daten-transport.de/?id=gYs3YNyGwwJu
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 25
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Zitat: Sporterlebnis 31.07.14, 15:37Zum zitierten Beitraghier der Downloadlink, nur Hirsch und Greif sollen übrig bleiben

http://www.daten-transport.de/?id=gYs3YNyGwwJu


So etwa:
http://www.daten-transport.de/?id=Kttgwr8J7SWb
?


Und hier noch als png:

http://www.daten-transport.de/?id=htxgSVAK6JVB
Martin Rodan Martin Rodan Beitrag 10 von 25
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Zitat: FBothe 31.07.14, 16:06Zum zitierten BeitragUnd hier noch als png


Als png macht es ja durchaus mehr Sinn,
wenn man im Nachhinein die Transparenzunterstützung dieses Dateiformates zu nutzen versteht ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 25
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Zitat: Martin Rodan 31.07.14, 17:28Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 31.07.14, 16:06Zum zitierten BeitragUnd hier noch als png


Als png macht es ja durchaus mehr Sinn,
wenn man im Nachhinein die Transparenzunterstützung dieses Dateiformates zu nutzen versteht ;-)


Stimmt, das habe ich erst zu spät bemerkt. Beim jpg wird ja der transparente Hintergrund automatisch mit der von mir eingestellten Hintergrundfarbe gefüllt. Deswegen der Nachschuss als png. :-)
Sporterlebnis Sporterlebnis Beitrag 12 von 25
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Hab leider den link nicht aufrufen können
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 25
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Zitat: Sporterlebnis 15.08.14, 18:00Zum zitierten BeitragHab leider den link nicht aufrufen können

Stimmt, denn der gilt nur 3 Tage ...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 14 von 25
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Zitat: FBothe 26.06.14, 13:13Zum zitierten BeitragDieses Logo und auch Teile davon sind doch bestimmt urheberrechtlich geschützt, oder?

Nein. Siehe UrhG 5.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 25
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Zitat: Hermann Klecker 16.08.14, 00:16Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 26.06.14, 13:13Zum zitierten BeitragDieses Logo und auch Teile davon sind doch bestimmt urheberrechtlich geschützt, oder?

Nein. Siehe UrhG 5.


Da es sich in diesem Fall wohl nicht um
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" (UrhG §5 (1))
oder
"andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind" (UrhG §5 (2))
handelt sondern um das Landeswappen, trifft m.E. eher das OWiG zu.

§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Siehe hierzu auch http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsic ... 19345.html
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