Hallo, habe vor das Logo von Baden-Württemberg (das mit den zwei Tieren) so zu bearbeiten das nur die beiden Tiere übrig bleiben, da geplant ist in der Mitte ein anderes Bild einzufügen. Leider bekomme ich das nicht ganz sauber hin und hoffe nun das mir jemand helfen kann. Sende es gern per Mail zu.
Danke im Vorraus
Danke im Vorraus
26.06.14, 13:13
Beitrag 2 von 25
Dieses Logo und auch Teile davon sind doch bestimmt urheberrechtlich geschützt, oder?
Zitat: FBothe 26.06.14, 13:13Zum zitierten BeitragDa es sich bei dem "Logo" wohl eher um das Landeswappen handelt, würde ich das als zu vernachlässigen ansehen :)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Bad ... rttembergs
http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Bad ... rttembergs
Es geht mir hier um das große Landeswappen. Falls mir also jemand helfen kann wäre ich bsehr dankbar
Lege die Bilddatei doch auf den Daten-Transporter und poste den Download-Schlüssel hier in Deinem Thread,
dann wird schon jemand darauf anbeißen:
http://www.daten-transport.de/
Was soll denn am Ende noch sichtbar bleiben, nur die Wappenträger (Hirsch und Greif),
oder auch ein (leerer) Schild und/oder der Sockel ?
dann wird schon jemand darauf anbeißen:
http://www.daten-transport.de/
Was soll denn am Ende noch sichtbar bleiben, nur die Wappenträger (Hirsch und Greif),
oder auch ein (leerer) Schild und/oder der Sockel ?
Genau, Hirsch und Greif sollen übrig bleiben
31.07.14, 11:56
Beitrag 7 von 25
Zitat: Sporterlebnis 31.07.14, 00:35Zum zitierten Beitrag
... und wenn du hier dann in 3 Wochen mal dein Bild hochlädst, geht hier sicher die Post ab ...
... und wenn du hier dann in 3 Wochen mal dein Bild hochlädst, geht hier sicher die Post ab ...
hier der Downloadlink, nur Hirsch und Greif sollen übrig bleiben
http://www.daten-transport.de/?id=gYs3YNyGwwJu
http://www.daten-transport.de/?id=gYs3YNyGwwJu
31.07.14, 16:06
Beitrag 9 von 25
Zitat: Sporterlebnis 31.07.14, 15:37Zum zitierten Beitrag
So etwa:
http://www.daten-transport.de/?id=Kttgwr8J7SWb
?
Und hier noch als png:
http://www.daten-transport.de/?id=htxgSVAK6JVB
So etwa:
http://www.daten-transport.de/?id=Kttgwr8J7SWb
?
Und hier noch als png:
http://www.daten-transport.de/?id=htxgSVAK6JVB
Zitat: FBothe 31.07.14, 16:06Zum zitierten Beitrag
Als png macht es ja durchaus mehr Sinn,
wenn man im Nachhinein die Transparenzunterstützung dieses Dateiformates zu nutzen versteht ;-)
Als png macht es ja durchaus mehr Sinn,
wenn man im Nachhinein die Transparenzunterstützung dieses Dateiformates zu nutzen versteht ;-)
31.07.14, 17:39
Beitrag 11 von 25
Zitat: Martin Rodan 31.07.14, 17:28Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 31.07.14, 16:06Zum zitierten Beitrag
Als png macht es ja durchaus mehr Sinn,
wenn man im Nachhinein die Transparenzunterstützung dieses Dateiformates zu nutzen versteht ;-)
Stimmt, das habe ich erst zu spät bemerkt. Beim jpg wird ja der transparente Hintergrund automatisch mit der von mir eingestellten Hintergrundfarbe gefüllt. Deswegen der Nachschuss als png. :-)
Als png macht es ja durchaus mehr Sinn,
wenn man im Nachhinein die Transparenzunterstützung dieses Dateiformates zu nutzen versteht ;-)
Stimmt, das habe ich erst zu spät bemerkt. Beim jpg wird ja der transparente Hintergrund automatisch mit der von mir eingestellten Hintergrundfarbe gefüllt. Deswegen der Nachschuss als png. :-)
Hab leider den link nicht aufrufen können
15.08.14, 18:18
Beitrag 13 von 25
16.08.14, 11:36
Beitrag 15 von 25
Zitat: Hermann Klecker 16.08.14, 00:16Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 26.06.14, 13:13Zum zitierten Beitrag
Nein. Siehe UrhG 5.
Da es sich in diesem Fall wohl nicht um
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" (UrhG §5 (1))
oder
"andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind" (UrhG §5 (2))
handelt sondern um das Landeswappen, trifft m.E. eher das OWiG zu.
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Siehe hierzu auch http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsic ... 19345.html
Nein. Siehe UrhG 5.
Da es sich in diesem Fall wohl nicht um
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" (UrhG §5 (1))
oder
"andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind" (UrhG §5 (2))
handelt sondern um das Landeswappen, trifft m.E. eher das OWiG zu.
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Siehe hierzu auch http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsic ... 19345.html