Menschenfotografie

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 31
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Ich fotografiere z.B. auf Demos. Die Menschen sind dabei gut erkennbar. Da ich kein Einverständnis der unbekannten Menschen habe, gehe ich davon aus, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen?
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Ingrid u. Stefan Müller Ingrid u. Stefan Müller Beitrag 2 von 31
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Stimmt
Siehe KunstUrhG §22
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

LG Stefan
TLK TLK   Beitrag 3 von 31
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Es kommt - etwas vereinfacht ausgedrückt - darauf an, ob es sich um Portraitaufnahmen i.d.S. handelt oder nicht.
Vgl. dazu (willkürliche Auswahl):
https://www.fotorecht-seiler.eu/bildnis ... ammlungen/
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... nfoto.html
Ingrid u. Stefan Müller Ingrid u. Stefan Müller Beitrag 4 von 31
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Zitat: glokuss 02.02.20, 13:31Zum zitierten BeitragIch fotografiere z.B. auf Demos. Die Menschen sind dabei gut erkennbar. Da ich kein Einverständnis der unbekannten Menschen habe, gehe ich davon aus, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen?
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Zitat: TLK 02.02.20, 14:28Zum zitierten BeitragEs kommt - etwas vereinfacht ausgedrückt - darauf an, ob es sich um Portraitaufnahmen i.d.S. handelt oder nicht.
Vgl. dazu (willkürliche Auswahl):
https://www.fotorecht-seiler.eu/bildnis ... ammlungen/
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... nfoto.html

er/sie fotografiert ja bei Demos..... daher passt der Link von TLK
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
hier ganz gut.

VG Stefan
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 31
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Für die, die mehr als einen Paragraphen lesen können...:

Zitat:Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Eine Demo fällt unter den ersten Satz. Das setzt voraus, dass es einen zeitgeschichtlichen Kontext gibt. I.d.R. ist das der Fall, wenn über die Demo berichtet wird. Noch einschlägiger ist natürlich der 3. Satz. U.U. passt sogar der 4.

Die übliche Rechtspechung geht bei Anwendung des 1. und 3. Satzes (von Absatz 1) davon aus, dass es sich bei den Fotos nicht um reine Portraits handelt, weil dabei der Kontext zur Demo i.d.R. verloren ginge.
Ingrid u. Stefan Müller Ingrid u. Stefan Müller Beitrag 6 von 31
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„Wer an einer Demonstration teilnimmt, muss damit rechnen auf Bildaufnahmen aufzutauchen“. Nach dem Kunsturhebergesetz Paragraf 23 ist es erlaubt, Bilder von einer Versammlung ohne Einwilligung der Fotografierten zu schießen und zu veröffentlichen.

Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung ist keine Einwilligung in die generelle Verwendung von Einzelbildern einer Person. Das hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 21.04.2016 (Az: 16 U 251/15) entschieden.

Fotos, die auf einer öffentlichen Veranstaltung erstellt und auf denen einzelne Personen deutlich aus der Masse hervorgehoben werden, dürfen also nur zur Berichterstattung über die betreffende Veranstaltung verwendet werden.

Die gesetzliche Ausnahme des Rechts am eigenen Bild in § 23 KUG, nach der Personen bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Fotoaufnahmen von sich hinnehmen müssen, ist streng auf den Zweck der Berichterstattung über die konkrete Veranstaltung beschränkt. Jede darüber hinausgehende Verwendung der Bilder ist von der Ausnahme nicht mehr gedeckt und bedarf daher der besonderen Einwilligung der abgebildeten Person. Liegt diese nicht vor, verletzt die Bildnutzung das Recht am eigenen Bild und führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Schwierig ... vileicht gibt es hier einen Juristen...
VG Stefan
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 31
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Danke für die rechtlichen Hinweise - ging weit über das hinaus, was ich wusste. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist fotografieren zur Berichterstattung ohne Einverständnis erlaubt (wenn ich also meine Fotos mit einem Bericht in der Lokalpresse veröffentliche), nicht aber, wenn ich aus meiner Sicht spannende Bilder z.B. hier in der community veröffentlichen würde.
Danke für die Hinweise!
TLK TLK   Beitrag 8 von 31
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Zitat: glokuss 02.02.20, 15:57Zum zitierten BeitragWenn ich das richtig verstanden habe, ist fotografieren zur Berichterstattung ohne Einverständnis erlaubt (wenn ich also meine Fotos mit einem Bericht in der Lokalpresse veröffentliche), nicht aber, wenn ich aus meiner Sicht spannende Bilder z.B. hier in der community veröffentlichen würde.Jein.
Wenn es um Berichterstattung geht, liegst Du richtig, was die hiesige Community betrifft, so ist z.B. ein Bild in Ordnung, welches einen (Gesamt-)Eindruck der Demo/Versammlung an sich vermittelt - was ja durchaus auch ein aus Deiner Sicht spannendes Bild sein kann -, nicht jedoch ein Bild, welches bspw. einen Teilnehmer in Form eines Personenbildes o.ä. zeigt. Denn dafür brauchst Du dann in der Tat die Zustimmung zur Veröffentlichung durch den Abgebildeten.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 31
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Zitat: glokuss 02.02.20, 15:57Zum zitierten BeitragWenn ich das richtig verstanden habe, ist fotografieren zur Berichterstattung ohne Einverständnis erlaubt (wenn ich also meine Fotos mit einem Bericht in der Lokalpresse veröffentliche), nicht aber, wenn ich aus meiner Sicht spannende Bilder z.B. hier in der community veröffentlichen würde.



Ingrid u. Stefan Müller Ingrid u. Stefan Müller Beitrag 10 von 31
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Zitat: glokuss 02.02.20, 15:57Zum zitierten BeitragDanke für die rechtlichen Hinweise - ging weit über das hinaus, was ich wusste. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist fotografieren zur Berichterstattung ohne Einverständnis erlaubt (wenn ich also meine Fotos mit einem Bericht in der Lokalpresse veröffentliche), nicht aber, wenn ich aus meiner Sicht spannende Bilder z.B. hier in der community veröffentlichen würde.
Danke für die Hinweise!

Wenn du rechtliche Sicherheit haben möchtest, dann bist du hier im Forum eigentlich an der falschen Stelle.
Hier existiert viel Halbwissen in dieses Bereich, ich nehme mich da nicht aus.
Insgesamt umfasst die Dauer der Ausbildung zum Volljuristen mindestens 7 Jahre.
Deshalb frag mal bei einen Profi Juristen nach.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 11 von 31
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Zitat: glokuss 02.02.20, 13:31Zum zitierten BeitragIch fotografiere z.B. auf Demos. Die Menschen sind dabei gut erkennbar. Da ich kein Einverständnis der unbekannten Menschen habe, gehe ich davon aus, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen?
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?

Wenn Du im Rahmen der (journalistischen) Berichterstattung repräsentative Bilder publizierst, die Du auf Demonstrationen gemacht hast, um damit das Anliegen der Demonstranten zu veranschaulichen, spricht meiner Erfahrung nach nichts dagegen.
Immerhin wollen die Teilnehmer einer Demonstration, dass ihr Anliegen größere Verbreitung findet. Deine Bilder tragen dann quasi genau dazu bei.
Calmo Calmo Beitrag 12 von 31
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Und mal erkennen, daß zwischen "fotografieren" und "veröffentlichen" ein Unterschied besteht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 31
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Zitat: Calmo 06.02.20, 13:24Zum zitierten BeitragUnd mal erkennen, daß zwischen "fotografieren" und "veröffentlichen" ein Unterschied besteht.
Und erkennen, dass sehr wohl nach dem Veröffentlichen gefragt wurde, vom Fotografieren aber nicht wirklich die Rede war (auch wenn das Wort gefallen sein mag).
Calmo Calmo Beitrag 14 von 31
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Zitat: Hermann Klecker 06.02.20, 18:53Zum zitierten BeitragZitat: Calmo 06.02.20, 13:24Zum zitierten BeitragUnd mal erkennen, daß zwischen "fotografieren" und "veröffentlichen" ein Unterschied besteht.
Und erkennen, dass sehr wohl nach dem Veröffentlichen gefragt wurde, vom Fotografieren aber nicht wirklich die Rede war (auch wenn das Wort gefallen sein mag).

Hast eh recht.
Silvie Manzen Silvie Manzen Beitrag 15 von 31
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Zitat: Michael B. Rehders 03.02.20, 13:47Zum zitierten BeitragImmerhin wollen die Teilnehmer einer Demonstration, dass ihr Anliegen größere Verbreitung findet. Deine Bilder tragen dann quasi genau dazu bei.

Stimmt. Nur darf man leider nicht voraussetzten, dass alle Demonstranten selbst so weit denken können. Um manch Linksalternative nach Polizei uns Anwalt brüllen zu lassen, reicht es aus, auf einer Demo die Knipse in ihre Richtung zu halten.
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