02.02.20, 13:31
Beitrag 1 von 31
Ich fotografiere z.B. auf Demos. Die Menschen sind dabei gut erkennbar. Da ich kein Einverständnis der unbekannten Menschen habe, gehe ich davon aus, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen?
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Stimmt
Siehe KunstUrhG §22
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
LG Stefan
Siehe KunstUrhG §22
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
LG Stefan
Es kommt - etwas vereinfacht ausgedrückt - darauf an, ob es sich um Portraitaufnahmen i.d.S. handelt oder nicht.
Vgl. dazu (willkürliche Auswahl):
https://www.fotorecht-seiler.eu/bildnis ... ammlungen/
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... nfoto.html
Vgl. dazu (willkürliche Auswahl):
https://www.fotorecht-seiler.eu/bildnis ... ammlungen/
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... nfoto.html
Zitat: glokuss 02.02.20, 13:31Zum zitierten BeitragZitat: TLK 02.02.20, 14:28Zum zitierten Beitrag
er/sie fotografiert ja bei Demos..... daher passt der Link von TLK
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
hier ganz gut.
VG Stefan
er/sie fotografiert ja bei Demos..... daher passt der Link von TLK
https://www.ra-himburg-berlin.de/fotore ... ungen.html
hier ganz gut.
VG Stefan
Für die, die mehr als einen Paragraphen lesen können...:
Zitat:
Eine Demo fällt unter den ersten Satz. Das setzt voraus, dass es einen zeitgeschichtlichen Kontext gibt. I.d.R. ist das der Fall, wenn über die Demo berichtet wird. Noch einschlägiger ist natürlich der 3. Satz. U.U. passt sogar der 4.
Die übliche Rechtspechung geht bei Anwendung des 1. und 3. Satzes (von Absatz 1) davon aus, dass es sich bei den Fotos nicht um reine Portraits handelt, weil dabei der Kontext zur Demo i.d.R. verloren ginge.
Zitat:
Eine Demo fällt unter den ersten Satz. Das setzt voraus, dass es einen zeitgeschichtlichen Kontext gibt. I.d.R. ist das der Fall, wenn über die Demo berichtet wird. Noch einschlägiger ist natürlich der 3. Satz. U.U. passt sogar der 4.
Die übliche Rechtspechung geht bei Anwendung des 1. und 3. Satzes (von Absatz 1) davon aus, dass es sich bei den Fotos nicht um reine Portraits handelt, weil dabei der Kontext zur Demo i.d.R. verloren ginge.
„Wer an einer Demonstration teilnimmt, muss damit rechnen auf Bildaufnahmen aufzutauchen“. Nach dem Kunsturhebergesetz Paragraf 23 ist es erlaubt, Bilder von einer Versammlung ohne Einwilligung der Fotografierten zu schießen und zu veröffentlichen.
Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein.
Die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung ist keine Einwilligung in die generelle Verwendung von Einzelbildern einer Person. Das hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 21.04.2016 (Az: 16 U 251/15) entschieden.
Fotos, die auf einer öffentlichen Veranstaltung erstellt und auf denen einzelne Personen deutlich aus der Masse hervorgehoben werden, dürfen also nur zur Berichterstattung über die betreffende Veranstaltung verwendet werden.
Die gesetzliche Ausnahme des Rechts am eigenen Bild in § 23 KUG, nach der Personen bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Fotoaufnahmen von sich hinnehmen müssen, ist streng auf den Zweck der Berichterstattung über die konkrete Veranstaltung beschränkt. Jede darüber hinausgehende Verwendung der Bilder ist von der Ausnahme nicht mehr gedeckt und bedarf daher der besonderen Einwilligung der abgebildeten Person. Liegt diese nicht vor, verletzt die Bildnutzung das Recht am eigenen Bild und führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Schwierig ... vileicht gibt es hier einen Juristen...
VG Stefan
Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein.
Die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung ist keine Einwilligung in die generelle Verwendung von Einzelbildern einer Person. Das hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 21.04.2016 (Az: 16 U 251/15) entschieden.
Fotos, die auf einer öffentlichen Veranstaltung erstellt und auf denen einzelne Personen deutlich aus der Masse hervorgehoben werden, dürfen also nur zur Berichterstattung über die betreffende Veranstaltung verwendet werden.
Die gesetzliche Ausnahme des Rechts am eigenen Bild in § 23 KUG, nach der Personen bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Fotoaufnahmen von sich hinnehmen müssen, ist streng auf den Zweck der Berichterstattung über die konkrete Veranstaltung beschränkt. Jede darüber hinausgehende Verwendung der Bilder ist von der Ausnahme nicht mehr gedeckt und bedarf daher der besonderen Einwilligung der abgebildeten Person. Liegt diese nicht vor, verletzt die Bildnutzung das Recht am eigenen Bild und führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Schwierig ... vileicht gibt es hier einen Juristen...
VG Stefan
02.02.20, 15:57
Beitrag 7 von 31
Danke für die rechtlichen Hinweise - ging weit über das hinaus, was ich wusste. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist fotografieren zur Berichterstattung ohne Einverständnis erlaubt (wenn ich also meine Fotos mit einem Bericht in der Lokalpresse veröffentliche), nicht aber, wenn ich aus meiner Sicht spannende Bilder z.B. hier in der community veröffentlichen würde.
Danke für die Hinweise!
Danke für die Hinweise!
Zitat: glokuss 02.02.20, 15:57Zum zitierten BeitragJein.
Wenn es um Berichterstattung geht, liegst Du richtig, was die hiesige Community betrifft, so ist z.B. ein Bild in Ordnung, welches einen (Gesamt-)Eindruck der Demo/Versammlung an sich vermittelt - was ja durchaus auch ein aus Deiner Sicht spannendes Bild sein kann -, nicht jedoch ein Bild, welches bspw. einen Teilnehmer in Form eines Personenbildes o.ä. zeigt. Denn dafür brauchst Du dann in der Tat die Zustimmung zur Veröffentlichung durch den Abgebildeten.
Wenn es um Berichterstattung geht, liegst Du richtig, was die hiesige Community betrifft, so ist z.B. ein Bild in Ordnung, welches einen (Gesamt-)Eindruck der Demo/Versammlung an sich vermittelt - was ja durchaus auch ein aus Deiner Sicht spannendes Bild sein kann -, nicht jedoch ein Bild, welches bspw. einen Teilnehmer in Form eines Personenbildes o.ä. zeigt. Denn dafür brauchst Du dann in der Tat die Zustimmung zur Veröffentlichung durch den Abgebildeten.
Zitat: glokuss 02.02.20, 15:57Zum zitierten Beitrag
Wenn du rechtliche Sicherheit haben möchtest, dann bist du hier im Forum eigentlich an der falschen Stelle.
Hier existiert viel Halbwissen in dieses Bereich, ich nehme mich da nicht aus.
Insgesamt umfasst die Dauer der Ausbildung zum Volljuristen mindestens 7 Jahre.
Deshalb frag mal bei einen Profi Juristen nach.
Wenn du rechtliche Sicherheit haben möchtest, dann bist du hier im Forum eigentlich an der falschen Stelle.
Hier existiert viel Halbwissen in dieses Bereich, ich nehme mich da nicht aus.
Insgesamt umfasst die Dauer der Ausbildung zum Volljuristen mindestens 7 Jahre.
Deshalb frag mal bei einen Profi Juristen nach.
Zitat: glokuss 02.02.20, 13:31Zum zitierten Beitrag
Wenn Du im Rahmen der (journalistischen) Berichterstattung repräsentative Bilder publizierst, die Du auf Demonstrationen gemacht hast, um damit das Anliegen der Demonstranten zu veranschaulichen, spricht meiner Erfahrung nach nichts dagegen.
Immerhin wollen die Teilnehmer einer Demonstration, dass ihr Anliegen größere Verbreitung findet. Deine Bilder tragen dann quasi genau dazu bei.
Wenn Du im Rahmen der (journalistischen) Berichterstattung repräsentative Bilder publizierst, die Du auf Demonstrationen gemacht hast, um damit das Anliegen der Demonstranten zu veranschaulichen, spricht meiner Erfahrung nach nichts dagegen.
Immerhin wollen die Teilnehmer einer Demonstration, dass ihr Anliegen größere Verbreitung findet. Deine Bilder tragen dann quasi genau dazu bei.
Und mal erkennen, daß zwischen "fotografieren" und "veröffentlichen" ein Unterschied besteht.
Zitat: Calmo 06.02.20, 13:24Zum zitierten Beitrag
Und erkennen, dass sehr wohl nach dem Veröffentlichen gefragt wurde, vom Fotografieren aber nicht wirklich die Rede war (auch wenn das Wort gefallen sein mag).
Und erkennen, dass sehr wohl nach dem Veröffentlichen gefragt wurde, vom Fotografieren aber nicht wirklich die Rede war (auch wenn das Wort gefallen sein mag).
Zitat: Hermann Klecker 06.02.20, 18:53Zum zitierten BeitragZitat: Calmo 06.02.20, 13:24Zum zitierten Beitrag
Und erkennen, dass sehr wohl nach dem Veröffentlichen gefragt wurde, vom Fotografieren aber nicht wirklich die Rede war (auch wenn das Wort gefallen sein mag).
Hast eh recht.
Und erkennen, dass sehr wohl nach dem Veröffentlichen gefragt wurde, vom Fotografieren aber nicht wirklich die Rede war (auch wenn das Wort gefallen sein mag).
Hast eh recht.
Zitat: Michael B. Rehders 03.02.20, 13:47Zum zitierten Beitrag
Stimmt. Nur darf man leider nicht voraussetzten, dass alle Demonstranten selbst so weit denken können. Um manch Linksalternative nach Polizei uns Anwalt brüllen zu lassen, reicht es aus, auf einer Demo die Knipse in ihre Richtung zu halten.
Stimmt. Nur darf man leider nicht voraussetzten, dass alle Demonstranten selbst so weit denken können. Um manch Linksalternative nach Polizei uns Anwalt brüllen zu lassen, reicht es aus, auf einer Demo die Knipse in ihre Richtung zu halten.