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VOGELNEST knipsen JA oder NEIN ???

VOGELNEST knipsen JA oder NEIN ???

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Michael Resch


kostenloses Benutzerkonto, Graz

VOGELNEST knipsen JA oder NEIN ???

Ürsprünglicher Titel "GESANGSVEREIN"

Mittlerweile brütet in meinem Postkasten (Postler wirft natürlich keine Post mehr hinein) schon das dritte Jahr dieselbe Meisenmutti. Jedenfalls zwei Jahre weiß ich 100%ig, denn sie hat nur ein Auge. letztes Jahr hat sie sogar zweimal gebrütet. Alle sind geschlüpft und Auf und Davon. Nur im ersten Jahr ist eines im Wassernapf meiner Hunde ertrunken...das war traurig, vor allem weil es sowieso das Nesthäckchen war *snief*.
Achtung ! Akuter Schärfemangel in den Bildern !

Schlafenszeit im Vogelnest
Schlafenszeit im Vogelnest
Michael Resch

PS: Ich hab´ sogar Bilder von der Fütterung durch die Mami, die sind aber leider komplett unscharf *grrr*

Hier wurde bereits eine heisse DISKUSSION zu dem Thema geführt.
die sind so süß - kleine amselküken
die sind so süß - kleine amselküken
Wolfgang M. Heinz

Kommentare 12

  • HD Hahne 22. Juli 2007, 17:38

    Sehr schönes Bild
    Ich habe das Futter
    Gruß HD

  • Conny Müller 27. April 2005, 18:23

    Mei, ist das eine herrliche Geschichte, pass auch, dass keines ersäuft und viel Spaß bei weiteren herrlichen Fotos.
    LG Conny
  • Rolf Thiemann 17. April 2005, 0:18

    Irgendwie ists schön zu lesen dass es so viele tierliebende Menschen gibt in der FC.
    Was mir allerdings zu denken gibt ist,dass hier von Gesetzten und Vorschriften die Rede ist.
    Es geht immer um Tiere.
    Ich komme aus der Schweiz und bin überzeugter Tierliebhaber und nehme auf jedes Tier Rücksicht.
    Wir haben das strengere Tierschutzgesetz als die EU.Für mich ists immer noch zu wenig.
    Ich esse Vegetarisch halte keine Tiere zu Hause,weil ich keine Zeit habe.
    Wenn ich die Gelegenheit hätte ein Vogelnest zu fotografieren ohne die Kinderstube zu stören,ich würde es tun.

    Frage:Habt ihr schon mal Fleisch gegessen,lasst ihr euren Hund stundenlang allein zu Hause und geht dann ,weils regnet, nur kurz raus?
    Haltet ihr eure Katze immer in der Wohnung?
    Die Vögel fliegen zu Hause immer in einer engen Voliere?
    Den Kindern seine Meersäue haben bestimmt ein zu kleines Käfig?
    Diese Aufzählung kann ich beliebig vortsetzen.
    Hört auf mit dem Finger auf Andere zu zeigen.
    Nehmt euch an der eigenen Nase.

    Ich hoffe es fühlen sich nur wenige angesprochen.
    Lieber Gruss
    Rolf
  • Michael Resch 15. April 2005, 18:39

    Hattest du das Gefühl, dass der Schwan sich gestört oder beunruhigt fühlte ? *gg*

    Ein gutes Bild über die sozialen Zustände und den Wohnungsabbau im Umfeld der Schwäne :-))
    LGMR
  • AndiH. 15. April 2005, 18:27

    Michael,

    ist das hier auch strafrechtlich relevant? *bg*
    Harte Zeiten...
    Harte Zeiten...
    AndiH.

  • Michael Resch 15. April 2005, 17:21

    Jaaaaaa, machen wir eine Serie über die "Wohnungen" der Vögel :-)) Natürlich nur ohne sie zu "stören" oder zu "beunruhigen". *gg*
    LGMR
  • AndiH. 15. April 2005, 17:11

    Schönes Foto.

    Werde mal ein hübsches Makro der Amselfamilie hinzufügen, die in meinem Garten residieren.

    ;-)
  • Michael Resch 15. April 2005, 15:04

    @Roman
    Vergiss nicht, in Österreich gilt dieses zitierte Gesetz nicht. Das ist BUNDESGESETZ in Deutschland. Du müsstest das ja eigentlich wissen, du BIST ja ÖSTERREICHER. Die europäischen Vögel sind deshalb dort drinnen, weil sich hin und wieder mal eine Gattung nach Deutschland "verirrt", die eigentlich nicht dort beheimatet ist. Bei uns gelten auch wieder andere Umwelt - und Naturschutzgesetzte. Bei uns gelten auch ander Tiere als besonders oder streng gefährdet. Die Amsel zählt nicht dazu und schon gar nicht die Blaumeise, welche ich fotografiert habe. Informiere dich einfach besser.

    §10 Besondere Schutzmassnahmen

    (Abs. 5) Für streng geschützte Vögel sind folgende Maßnahmen verboten:
    1. alle Formen des Fangens oder der Tötung, ungeachtet der angewandten Methode,
    2. Jede absichtliche Störung, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit, sofern sich diese Störung auf die Erhaltung eines lebensfähigen Bestandes erheblich auswirkt,
    3. jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und die Entfernung von Nestern,
    4. das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier auch in leerem Zustand,
    5. das Halten von Vögeln, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen,
    6. der Verkauf von lebenden oder toten Vögeln und von deren ohne weiteres erkennbaren Teilen oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen sowie deren Beförderung und Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf.

    §13 Allgemeiner Tier und Pflanzenschutz

    (1) Nicht geschützte freilebende Tiere in all ihren Entwicklungsformen dürfen nicht mutwillig (§ 10 Abs. 5) beunruhigt, verfolgt, verletzt oder getötet werden, soferne dies nicht schon auf Grund tierschutzrechtlicher Vorschriften verboten ist.
    Wenn man die Paragraphen dementsprechend auslegt, dürfte ich mein Haus nicht mehr betreten, denn bereits mit dem öffnen des Gartentores "störe" (Deutschland) oder "beunruhige" (Österreich) ich die Piepmätze die dort nisten. Sollte ich mein Gartentor samt Auto übersprungen haben, steht das nächste Problem an...Ein weiterer Nistplatz unter meinem Vordach. Jedesmal wenn ich auf die Haustüre zugehe, "störe" ich also diese Vögel, sogar wesentlich mehr als die im Postkasten. Die unter dem Vordach schrecken beim Vorbeigehen jedesmal auf.

    Beachtet man allerdings § 10 Abs. 5/ Z2 so darf ich plötzlich doch wieder mein Haus betreten, da sich die Störung nicht erheblich (was ist schon erheblich und unerheblich???) auf den Erhalt eines lebensfähigen Bestandes auswirkt.

    Gott sei Dank, dass man Paragraphen ja meistens verschieden auslegen kann. Und es gibt ja dann noch die Ausnahmen von den Ausnahmen von den Ausnahmen die wiederum von einer Novelle ausser Kraft gesetzt werden :-)).

    Streng genommen dürfte auch kein einziges Bild einer Libelle (jedenfalls aus Österreich) in der FC sein, da bei uns ALLE Libellen unter strengem Artenschutz stehen, und jedes Foto nur durch ein "Eindringen" und "Stören" ihrer Lebensräume möglich wird. Auch Eulen sind bei uns ALLE streng geschützt.

    Außerdem gibt es auch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetze, je nach Artenvorkommen, Besiedelung und Umweltauflagen. Hinzu kommen noch Regelungen über temporär auftretende Vorkommen (veirrte Vögel oder andere Tiere).

    Bevor man also mit Gesetzen um sich wirft, sollte man sich schon informieren wovon man spricht. Natürlich möchte ich mich auch entschuldigen, falls Du ein richtiger Ornithologe oder Umwelt - und Tierschutzanwalt bist, was ich aber wage zu bezweifeln, denn du hältst Vögel in Käfigen und fährst mit ihnen weite Strecken im Auto und verbringst Stunden und Tage mit ihnen auf lauten Ausstellung, auf denen sich ebenfalls viele andere artfremde Vögel befinden, die deinen Vogel vielleicht in Stress versetzten und ihn "stören" oder "beunruhigen"

    Jedenfalls weiß ich eines: Meine Meisenmama baut gerade wieder an ihrem Nest und ich helfe ihr wie auch schon in den letzten Jahren dabei. Die Jungen werden schlüpfen ( zusammen haben wir schon 27 !!! Junge durchgebracht), ich werde gelegentlich den Fortschritt beobachten und auch mit meiner Kamera dokumentieren. Vielleich schaffe ich ja mal ein nicht verschwommenes Foto bei der Fütterung.

    Oder würdest du sagen Roman, dass ich noch schnell das Nest aus meinem Postkasten entfernen sollte (ist ja nicht in der Natur, also darf ich es) und auch das unter dem Vordach zerstören, bevor die Eier drin sind. Dann muss meine Meisenmami halt irgendwo auf einem Baum dem Regen, dem Wind und den Katzen ausgesetzt brüten. Vielleicht schaffen es dann von durchschnittlich 9 Jungen ja 3-4 zu überleben. Falls die Mami die "Natur" selbst auch überlebt.

    LGMR
  • Michael Resch 15. April 2005, 11:09

    @Roman
    Gilt für streng geschützte Vogelarten
    @Karsten
    Das sind keine Amseln, das sind Blaumeisen oder so.


    Auszug aus der Artenliste in Österreich:

    Diese Klassifizierung trifft z.B. auf die Blaumeise zu

    B = regelmäßiger Brutvogel (ausführliche Statusangaben vgl. Arttexte);

    SPEC-Kategorien (nach Tucker & Heath 1994):

    4 = Arten, deren globale Populationen sich in Europa konzentrieren (min. 50 %), die aber in Europa
    einen günstigen Schutzstatus aufweisen und nicht unmittelbar gefährdet sind. Die Kategorien
    beziehen sich üblicherweise auf Brutbestände, mit W gekennzeichnete Zuordnungen beruhen auf
    Einstufungen nach den Überwinterungsbeständen.

    LGMR
  • fotoali 15. April 2005, 8:47

    wow das ist mal gelungen. hihi. witzig wie die die hälse strecken lg alexander
  • Frank-M. Fischer 15. April 2005, 8:37

    Schönes Dokument!!!
    LG
    fmf
  • Ingrid Mittelstaedt 15. April 2005, 8:33

    Nur um ein Foto zu machen würde ich die Tiere keinesfalls stören.

    lg Ingrid