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Sicherheitsvorschrift

Sicherheitsvorschrift

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Ischbins


kostenloses Benutzerkonto, Gypsum, CO.

Sicherheitsvorschrift

Das führen von Bullen muss an einem Nasenring erfolgen.
§10 Umgang Unfallverhütungsvorschriften Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) VSG 4.1
(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Zuchtbullen spätestens im Alter von 12 Monaten geeignete Nasenringe eingezogen werden.

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