Sicherheitsvorschrift
Das führen von Bullen muss an einem Nasenring erfolgen.
§10 Umgang Unfallverhütungsvorschriften Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) VSG 4.1
(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Zuchtbullen spätestens im Alter von 12 Monaten geeignete Nasenringe eingezogen werden.
Simone Kochanek 9. Dezember 2008, 12:54
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