Und dann gab's da noch neulich das Gerichtsurteil, dass jemand, der bei Schnee mit dem Fahrrad stürzt nicht die Stadt wegen unterlassener Verkehrssicherungspflicht belangen kann weil Fahrradfahren im Schnee per se gefährlich sei.
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Franz-Josef Wirtz 7. März 2005, 23:06
Und dann gab's da noch neulich das Gerichtsurteil, dass jemand, der bei Schnee mit dem Fahrrad stürzt nicht die Stadt wegen unterlassener Verkehrssicherungspflicht belangen kann weil Fahrradfahren im Schnee per se gefährlich sei.Mehr davon hier: