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..Neustadtbrunnen..

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simba44


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..Neustadtbrunnen..

in Feldkirch, Österreich


Die Brunnen bestanden früher aus einem großen Hauptbecken und einem kleineren Trog, dem sogenannten Sudelbrunnen. Nur dort durfte schmutziges Geschirr oder Geräte gewaschen werden, nur in diesem Nebenbrunnen durfte man „sudeln.

Der Feldkircher Stadtrat legte auf die Reinhaltung der Brunnen großen Wert. Am 8. März 1709 ernannten der Stadtammann und Rat den Andreas Weinzierl zum Bettelvogt und legten seine Aufgaben fest. Seine Haupttätigkeit war das Abhalten der Bettler aus der Stadt und die Überwachung der Brunnen bezüglich Reinlichkeit.

Sollte er die eine oder andere Dienstmagd beim „Sudeln“ oder waschen im Hauptbrunnen erwischen, erhielt er das Recht „gleich die gelten verschlagen“, also den Behälter, das Geschirr zu zerschlagen.

Nicht genug mit diesem Schaden, er musste sie beim „Säckelmeister“ anzeigen. Der Stadtrat für Finanzen, damals „Säckelmeister“ genannt, war auch gleichzeitig der Ankläger beim Stadtgericht und hatte daher gegen die „sudelnde“ Dienstmagd Anklage zu erheben. Diese harten Maßnahmen haben entweder nichts genutzt oder wurden nicht angewandt.

Die Strafandrohung wurde nun noch verschärft. Es drohte eine Geldstrafe von 12 Kreuzern, Wiederholungstätern wurde damit gedroht, eine Stunde lang an den Brunnen „zu jedermanns Schau“ angeschlossen zu werden. Ob diese abschreckende Strafe jemals angewandt wurde, ist nicht nachzuweisen.

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