Leberblümchen - Blume des Jahres 2013 (1)
Das Leberblümchen ist nach der Bundesartenschutzverordnung in Deutschland „besonders geschützt“. Es darf weder gepflückt noch ausgegraben werden.
Leberblümchen - Blume des Jahres 2013 (1)
Das Leberblümchen ist nach der Bundesartenschutzverordnung in Deutschland „besonders geschützt“. Es darf weder gepflückt noch ausgegraben werden.
Reiner Mutzberg 8. Dezember 2013, 12:35
Eine sehr schöne Freistellung.Glasse Makro, mit hervorragender Schärfe
LG//Reiner
Ton's Art 7. November 2013, 18:52
schöne nahaufnahme, finde ich gut +++Matija Zaletel 9. Mai 2013, 17:49
Wunderbar und Daumen hoch!!!lg Matija
Marianne53 9. Mai 2013, 12:09
Da kommst du ja gleich mit einem Topfoto zurück.Klasse, mein Favorit.
LG Marianne