lebenslänglich... von Roman Rokytskyy

lebenslänglich...


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26.04.2013 um 20:19 Uhr
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Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)
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  • Canon EOS 400D DIGITAL
  • Canon EF 28-90mm f/4-5.6
  • 90.0 mm
  • f5.6
  • 1/250
  • ISO 1600
  • +2/3EV
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