Ich liebe diese Stadt.... von Ansgar Piel

Ich liebe diese Stadt....


Von 

Neue QuickMessage schreiben
27.10.2002 um 14:57 Uhr
, Lizenz: Alle Bilder unterliegen dem Urheberrecht der jeweiligen Sender. All pictures © by the senders.
Neues aus der Schilderstadt Norderstedt

Anmerkungen:

d1w.gifBitte melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.





Antje Görtler, 27.10.2002 um 15:21 Uhr

Hier herrscht wenigstens preußische Ordnung - wollte immer schon wissen, welche Paragraphen ich übertrete wenn ich meine Hunde frei laufen lasse.
Gruß Antje



Holger Karl, 27.10.2002 um 18:33 Uhr

also liebe norderstedter,
ok, man muss tun was vorgeschrieben ist, weil, wo kämen wir hin.
aber hunde würd ich mir nicht verordnen lassen. nein, nein,. das geht zu weit.
erhebt euch gegen diese verordnung!
gruß ho.



Petra Berns, 27.10.2002 um 21:44 Uhr

Das Schild ist ja schon extrem. Aber ich finde auch, dass man nicht überall in Wäldern und Naturschutzgebieten die Hunde frei herumlaufen lassen sollte. Gruß Petra


Ronald W.., 28.10.2002 um 20:34 Uhr

... aber wo ist der gesetzestext im wortlaut? auf den weiteren, die landschaft säumenden schildern?
wieso heißt es hundeverordnung und nicht -gesetz?
leinenzwang ist ein wort, das ich noch nie gehört habe!
was ist eigentlich wandern? dasselbe wie autofahren? ich dachte wandern ist gerade das ungehinderte sich durch die landschaft bewegen ...
ich finde es gehört noch die höchststrafe mit hinzu, oder?
gruß r.



Ansgar Piel, 28.10.2002 um 21:12 Uhr

@Ronald:
§ 19a Bundesjagdgesetz
Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.

D.h. auch das Fotografieren ist verboten




Ansgar Piel, 28.10.2002 um 21:16 Uhr

@Ronald:

§ 2 Hundeverordnung
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde mitzunehmen in

1. Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
2. Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume und
3. Badeanstalten sowie auf Badeplätze, Kinderspielplätze und Liegewiesen.

Ferner ist es verboten, Hunde dort laufen zu lassen. Darüber hinausgehende Regelungen bleiben unberührt.


Ist mir nicht klar, was das mit dem Schutz der Feldmark zu tun hat.




Ansgar Piel, 28.10.2002 um 21:18 Uhr

@Ronald:
Das Landschaftspflegeanpassungsgesetz habe ich nicht gefunden, vielleicht weil das Wort zu lang für die Eingabemaske in GOOGLE war.



Antje Görtler, 28.10.2002 um 21:26 Uhr

Betr. §2 der Hundeverordnung: Ich finde es sehr sinnvoll Hunde dort nicht laufen zu lassen, wo sie nicht mit hingenommen werden dürfen!:-)
Kleine Hunde kann man prima in Reisetaschen in Krankenhäuser schmuggeln, ich habe bisher nur positive Erfahrungen damit gemacht.
Gruß Antje



d1w_blau.gifBitte melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.


 
Informationen zum Foto
  • 2.007 Klicks
  • 9 Kommentare
  • 0 mal als Favorit gespeichert
Schlagworte



vorheriges (2/55)naechstes