Hier herrscht wenigstens preußische Ordnung - wollte immer schon wissen, welche Paragraphen ich übertrete wenn ich meine Hunde frei laufen lasse.
Gruß Antje
also liebe norderstedter,
ok, man muss tun was vorgeschrieben ist, weil, wo kämen wir hin.
aber hunde würd ich mir nicht verordnen lassen. nein, nein,. das geht zu weit.
erhebt euch gegen diese verordnung!
gruß ho.
Das Schild ist ja schon extrem. Aber ich finde auch, dass man nicht überall in Wäldern und Naturschutzgebieten die Hunde frei herumlaufen lassen sollte. Gruß Petra
... aber wo ist der gesetzestext im wortlaut? auf den weiteren, die landschaft säumenden schildern?
wieso heißt es hundeverordnung und nicht -gesetz?
leinenzwang ist ein wort, das ich noch nie gehört habe!
was ist eigentlich wandern? dasselbe wie autofahren? ich dachte wandern ist gerade das ungehinderte sich durch die landschaft bewegen ...
ich finde es gehört noch die höchststrafe mit hinzu, oder?
gruß r.
@Ronald:
§ 19a Bundesjagdgesetz
Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
1. Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
2. Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume und
3. Badeanstalten sowie auf Badeplätze, Kinderspielplätze und Liegewiesen.
Ferner ist es verboten, Hunde dort laufen zu lassen. Darüber hinausgehende Regelungen bleiben unberührt.
Ist mir nicht klar, was das mit dem Schutz der Feldmark zu tun hat.
Betr. §2 der Hundeverordnung: Ich finde es sehr sinnvoll Hunde dort nicht laufen zu lassen, wo sie nicht mit hingenommen werden dürfen!:-)
Kleine Hunde kann man prima in Reisetaschen in Krankenhäuser schmuggeln, ich habe bisher nur positive Erfahrungen damit gemacht.
Gruß Antje