Street

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Vaign Vaign Beitrag 1 von 30
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Morgen Leute. also wie gesagt beschäftigen mich die Rechte zur Streetfotografie.

Gesichter sind ja verboten, ohne Einwilligung der Person zu veröffentlichen.
jetz hab ich aber gelesen, das es darauf ankommt, in welchem Land man diese veröffentlicht. zwecks der Rechtlage .

Man kann zufolge Leute in Ländern ohne diesen Recht fotografieren, wenn man aber diese Bilder In dtl zb veröffentlichen möchte braucht man diese und umgekerht, dh man kann Leute fotografieren und diese in gewissen Ländern, ohne Angst auf klagen veröffentlichen.
jetzt meine Frage

wer kennt solche Länder. ? USA ? Frankreich ?


Wenn ich mir die Bilder von Boogie anschau, sind da ziemlich oft Gesichter zu zu sehen , und ich bezweifle, das er von allen die Einwilligung hat. obwohl es kein unbekannter Fotograf ist



Nachricht bearbeitet (13:30)
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 2 von 30
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§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Soweit so gut. Wenn es danach geht müsste ich von jedem, den ich fotografiere, eine schriftliche Einverständniserklärung verlangen, dass das Bild im Internet erscheinen darf.

Aber es geht noch weiter:

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Der Metaknipserin Der Metaknipserin Beitrag 3 von 30
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In den USA fotografieren und in den USA veröffentlichen sollte sicher sein.
Oliver O. Oliver O. Beitrag 4 von 30
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Vaign schrieb:

Zitat:Morgen Leute. also wie gesagt beschäftigen mich die Rechte zur
Streetfotografie.


knipsen ist deutschland grundsätzlich erstmal erlaubt. veröffentlichen kann ein problem werden. suchst du nach einem schlupfloch, einer lücke? oder was ist dein anliegen?

btw: gesichter sind nicht *das* kriterium.


www.fotorecht.de

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 5 von 30
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knipsen ist deutschland grundsätzlich erstmal erlaubt gilt so auhc nicht. ab dem moment, wo du mit deiner kamera leute auf den keks gehst, die die stattsgewalt wurfen und du einen platzverweis erteilt bekommst ...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 30
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also bei diesem "Recht am eigenen Bild" wird mir bei allen Diskussionen immer viel zu viel theoretisiert. Nicht, dass ich dieses hohe Recht für überflüssig halten würde, aber mir wird hier zu sehr an der Praxis vorbei diskutiert. Dabei kommen dann so Fragen, wie sie hier gestellt wird.

Ich meine, wenn Menschen auf einem guten Foto dargestellt werden, brauche ich mir doch gar nicht so Gedanken zu machen. In der Regel sind Menschen bei Streetfotografie immer drauf, und zwar als Teil eines Ganzen. Und was kann denn im schlimmsten anzunehmenden Fall geschehen? Welche Folgen kann es für mich haben, wenn eine der abgebildeten Personen das Foto entdeckt und was dagegen tun will? Nehmen wir als Beispiel das Foto, das ich innerhalb eines Projektes hier in der FC hochgeladen habe:
[fc-foto:19065878]
Ist nicht das Schlimmste, was passieren kann, dass ich das Foto eben lösche, löschen muss?

Was ich eigentlich sagen will: Macht euere Fotos, macht gute Fotos, und denkt nicht an das Schlimmste, was eventuell auf euch zukommt.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 7 von 30
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Vaign schrieb:

Zitat:...

Man kann zufolge Leute in Ländern ohne diesen Recht
fotografieren, wenn man aber diese Bilder In dtl zb
veröffentlichen möchte braucht man diese und umgekerht, dh man
kann Leute fotografieren und diese in gewissen Ländern, ohne
Angst auf klagen veröffentlichen.
jetzt meine Frage

wer kennt solche Länder. ? USA ? Frankreich ?


Wenn ich mir die Bilder von Boogie anschau, sind da ziemlich
oft Gesichter zu zu sehen , und ich bezweifle, das er von allen
die Einwilligung hat. obwohl es kein unbekannter Fotograf ist
...


Was willst Du wissen? Wie die Praxis ist (z. B. Bilder von Boogie) oder wie die Rechtslage in Deutschland und/oder anderen Ländern ist?

Wie Ralf schon schrieb, gilt vom rechtlichen her in Deutschland das "Recht am eigenen Bild" mit den im §23 KunstUrhG genannten Ausnahmen. Wie die Rechtslage in anderen Ländern aussieht, kann ich nicht sagen.

Was und wie Du es in der Praxis dann machst, musst Du alleine entscheiden und verantworten.

LG Manfred
D. Russmann - Mal sehen D. Russmann - Mal sehen Beitrag 8 von 30
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Moin,
für mich gehört es zum Umgang miteinander dazu, dass ich Leute frage. Es ist einfach respektlos und moralisch bedenklich, wenn ich einfach Leute ungefragt fotografiere.

ich mische mich in ihre Privatsphäre ein und da sollte ich fragen, ob ich es darf. Wenn ich durch den Sucher blicke, dann nehme ich die Leute wesentlich gezielter wahr und nehme eben auch persönliche Sachen auf.

LG
Dirk
Frederick Mann Frederick Mann   Beitrag 9 von 30
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"4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient."

Gedanklich intresant
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 30
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Mal sehen schrieb:

Zitat:Moin,
für mich gehört es zum Umgang miteinander dazu, dass ich Leute
frage. Es ist einfach respektlos und moralisch bedenklich, wenn
ich einfach Leute ungefragt fotografiere.

ich mische mich in ihre Privatsphäre ein und da sollte ich
fragen, ob ich es darf. Wenn ich durch den Sucher blicke, dann
nehme ich die Leute wesentlich gezielter wahr und nehme eben
auch persönliche Sachen auf.

LG
Dirk


Ich sehe das anders... Es ist natürlich eine Möglichkeit, die Leute zu fragen oder ihnen zumindest durch Blickkontakt deutlich zu machen, dass sie gemeint sind und dass sie die Gelegenheit haben, abzuwinken oder sich abzuwenden, und manchmal mache ich das auch so. Aber Straßenfotografie mit Schwerpunkt auf Menschen, Gesichtern, Alltagsverhalten, gerade im Augenblick stattfindenden, nicht wirklich wiederholbaren (!) Szenen lebt eben auch gerade davon, die spontane Wahrnehmung festzuhalten und sie später anderen Menschen zugänglich zu machen, mit dem ganzen Eindruck von Lebendigkeit und Wiedererkennungswert ("so ist das Leben"...)

Ich finde, jeder Straßenfotograf hat eine persönliche Verantwortung, die Grenze zum Paparazzo nicht zu überschreiten.

Beste Grüße
Daniel
Rike Bach Rike Bach   Beitrag 11 von 30
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Daniel Haeker schrieb:

Zitat:Ich finde, jeder Straßenfotograf hat eine persönliche
Verantwortung, die Grenze zum Paparazzo nicht zu überschreiten.

Beste Grüße
Daniel



wohl wahr, leider haben das einige in der fc eben nicht verstanden... vor allem dann, wenn Personen 'abgeschossen' werden und mit Titel oder Untertitel in einen Kontext gebracht werden, der mir, wäre ich die abgebildete Person, sehr unangenehm wäre. Manchen ist nicht zu peinlich um sich über andere lustig zu machen - und mit Sicherheit verletzen einige dieser Bilder definitiv das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild... und gehen weit darüber hinaus...
Vaign Vaign Beitrag 12 von 30
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Die Menschen zeigen sich so in der Öffentlichkeit, also warum die Öffentlichkeit nicht festhalten....



meine Frage kann mir Wohl niemand beantworten.

Wie kann ich meine Fotos veröffentlichen, ohne Rechte zu verletzen,.... ist dies in den USA möglich ?
(K) Michael S (K) Michael S Beitrag 13 von 30
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Du fragst nach Rechten die Du nicht verletzen willst in dem Du in den USA veröffentlichst ?

Nu hab ich keine Fragen mehr.

Ich denke mal daß viele Leute nichts dagegen haben zufällig auf einen Street-Foto mit drauf zu sein. Befinden sie sich gerade in peinlichen oder unangenehmen Situationen, sollte es der Anstand gebieten, entweder auf das Bild zu verzichten oder um Erlaubnis zur Veröffentlichung anzufragen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 30
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Vaign schrieb:

Zitat:Die Menschen zeigen sich so in der Öffentlichkeit, also warum
die Öffentlichkeit nicht festhalten....




ja, mach doch



Zitat:
meine Frage kann mir Wohl niemand beantworten.



Wenn ich z. B. dich als Hauptmotiv fotografiere, wie du gerade in der Nase bohrst, verletze ich dein Recht am eigenen Bild, wenn ich dieses Foto veröffentliche. Dabei ist es egal, wo das auf der Erde geschieht.


Zitat:Wie kann ich meine Fotos veröffentlichen, ohne Rechte zu
verletzen,.... ist dies in den USA möglich ?


Dir ist wohl das Recht der Abgebildeten weniger wichtig als die Möglichkeit, sich der Verantwortung zu entziehen.
D. Russmann - Mal sehen D. Russmann - Mal sehen Beitrag 15 von 30
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Moin,
wenn ein einmaliger Moment eingefangen werden soll, gibt es sicherlich auch Ausnahmen und man kann auch so fotografieren - aber es sollte dennoch danach gefragt werden, ob man das Foto behalten kann. Also Kontakt mit der betreffenden fotografierten Person sollte eben aus Respekt immer aufgenommen werden - entweder vor oder nach dem Foto - auch wenn es heißt, dass man das Bild löschen muss.

LG
Mal sehen
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