Was ist "öffendlicher Grund" ?

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 46 von 50
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Mike46 11.11.18, 19:15Zum zitierten BeitragHallo,
verwirrend ist nett gesagt, ...


Du bist neu hier. Du wirst lernen, wessen Beiträge im Einzelfall über den Unterhaltungswert hinaus wenig Beitrag leisten.

Dabei schließe ich meine Person übrigens nicht aus. Im Einzelfall jedenfalls nicht :-)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 47 von 50
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Mike46 11.11.18, 19:15Zum zitierten BeitragHallo,
verwirrend ist nett gesagt, ...


Du bist neu hier. Du wirst lernen, wessen Beiträge im Einzelfall über den Unterhaltungswert hinaus wenig Beitrag leisten.

Dabei schließe ich meine Person übrigens nicht aus. Im Einzelfall jedenfalls nicht :-)
Zitat: Michael B. Rehders 14.11.18, 13:55Zum zitierten BeitragZitat: Mike46 11.11.18, 11:24Zum zitierten BeitragMenschen darf man ja wohl gar nicht mehr knipsen, seit das Recht am eigenen Bild das schmückende Beiwerk aussticht.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass sich dieser zigmal widerlegte Mythos immer noch hält.


Ich finde bemerkenswert, dass mir dieser Unsinn noch nie begegnet ist.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 48 von 50
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Mike46 14.11.18, 18:43Zum zitierten BeitragHallo,
Zitat: Michael B. Rehders 14.11.18, 13:55Zum zitierten BeitragIch finde es schon bemerkenswert, dass sich dieser zigmal widerlegte Mythos immer noch hält.
Habe ich hier so gelesen, natürlich etwas komplizierter ausgedrückt, aber die Aussage war in etwa, sobald man ein Gesicht sieht, ist nach einem neuen EU Gesetz, das Persölichkeitsrecht der Person höher einzuschätzen als die Panoramafreiheit, bzw. eben ist sie mehr als blos schmückendes beiwerk


Jaja
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 49 von 50
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hier gehr es zwar um Abmahnungen, zeigt aber die ganze Unausgegorenheit. Tröstlich:"Wie bei allen neuen Gesetzen wird sich eine gefestigte Rechtsprechung zu den Streitfragen erst im Laufe der Zeit entwickeln. "
https://www.activemind.de/magazin/geric ... oggle-id-1
Matthias Haemisch Matthias Haemisch   Beitrag 50 von 50
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Bekanntlich kann man Gesetz praktisch unendlich kontrovers diskutieren....Spannender finde ich geshalb die Rechtssprechung. Gibt es außer zu Prominenten und der Frau vorm Pfandhau, die dan auf Pakatwänden zusehen war. tatsächlich Urteile wg. Verletzung der Persönlichkeitsrechte -
Und muß nicht jede Klage wegen Persönlichkeitsrechten scheitern wenn im Zweifel immer die Freiheit der Kunst höher gewertet wird und zugliech kein Gericht beurtelen kann, ob etwas Kuns ist oder nicht.
Viele Grüße

Matthias
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben