Urheberrechtsverletzung Schweiz (seit April 2020)

<12>
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Mike Fund Mike Fund Beitrag 1 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Liebe Alle

Hat jemand von euch Erfahrungen mit Urheberrechtsverletzungen eigener Bilder? Eine Firma nutzt meine Bilder auf ihrer Webseite ohne Einverständnis. Es handelt sich "nur" um zwei Bilder, lohnt sich da ein rechtliches Vorgehen?

Oder soll ich einfach eine Rechnung schicken, oder direkt eine Abmahnung?

Falls jemand Erfahrungen hat, wäre ich froh um einen Tipp!

Viele Grüsse und herzlichen Dank im Voraus!
Michael
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 2 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Welche Vorgehensweise hier geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab (Sitz und Bonität der Firma, in welchem Kontext und in welcher Art werden die Bilder gezeigt, nur verlinkt oder wurden Dateien regelrecht geklaut etc. etc.).

Suche dir einen Anwalt, der sich im Urheberrecht auskennt und bereit ist, erst mal ein unverbindliches Gespräch mit dir zu führen (ohne gleich eine fette Rechnung zu schreiben - so welche gibts tatsächlich ;-).

Er wird dir sagen ob es sich lohnt, hier tätig zu werden und welche Kostenrisiken dabei entstehen. In der Regel muss die Firma die Kosten einer begründeten und formal sauberen Abmahnung übernehmen, und du kannst eventuell eine Entschädigung verlangen. Unter Umständen wird der Anwalt auch bereit sein, auf eigenes Risiko hin abzumahnen. Sprich ihn jedenfalls darauf an. Aber wie gesagt - nichts unternehmen ohne Anwalt.

beste Grüße

MW

edit: hab noch was Wichtiges vergessen: erst mal vorab den Verstoß dokumentieren und Beweise z.B. durch screen shots sichern.


und @die admins: macht vielleicht Sinn, das hier in "Gesetze, Verträge" zu verschieben
Jürgen Hanke Jürgen Hanke   Beitrag 3 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Guckst du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Schweiz)

https://www.urheberrechte.ch/urheberrechtsverletzung

Ich glaube nicht, dass die Unterschiede zwischen DE und CH im Urheberrecht wirklich groß sind.
In DE würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Zuvor (wie mein Vorschreiber ganz richtig bemerkte) alle Beweise sichern. Es lohnt sich auf jeden Fall. Einfacher kannst du nicht an Geld kommen.
Romana T. Romana T. Beitrag 4 von 21
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich würde eine Rechnung schicken und darauf hinweisen, dass du bei umgehender Überweisung bereit bist, der Sache mit der Urheberrechtsverletzung nicht weiter nachzugehen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Mike Fund 28.07.20, 09:42Zum zitierten BeitragOder soll ich einfach eine Rechnung schicken, oder direkt eine Abmahnung?

Falls jemand Erfahrungen hat, wäre ich froh um einen Tipp!


Du hast sicher dort schon ganz höflich nachgefragt, was es mit der Nutzung deiner Bilder auf sich hat und dass du für eine angemessene Gegenleistung durchaus empfänglich wärst, oder?
Kai Mueller Kai Mueller   Beitrag 6 von 21
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Du kannst natürlich eine Rechnung schreiben. Ob sie darauf reagieren ist die Frage. Oder eben einen Anwalt beauftragen. Dann mußt du aber in der Regel erstmal die Anwaltskosten tragen. Wenn du dann nicht erfolgreich bist, bleibst du darauf sitzen.

Ansonsten gibt es aber auch schon diverse Unternehmen, die das sozusagen als Dienstleistung für dich übernehmen und nur im Erfolgsfall am Erlös beteiligt werden. Das hat den großen Vorteil, dass dir keinerlei Kosten entstehen.
Jürgen Hanke Jürgen Hanke   Beitrag 7 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Kai Mueller Photography 28.07.20, 22:15Zum zitierten BeitragOder eben einen Anwalt beauftragen. Dann mußt du aber in der Regel erstmal die Anwaltskosten tragen. Wenn du dann nicht erfolgreich bist, bleibst du darauf sitzen.

Zumindest in DE ist es nicht so, in CH mag es anders sein. In Fällen von Urheberrechtsverletzungen muss der Geschädigte in DE keine Anwaltskosten übernehmen, sofern die Rechtsverletzung eindeutig bewiesen ist. Aber dieser Beweis ist i.d.R. leicht zu erbringen. Als Urheber eines Fotos gilt derjenige, der das Originalbild in voller Auflösung, am besten auch als unbearbeitete RAW-Datei, vorlegen kann. Auf jeden Fall brauchte ich bei Urheberrechtsangelegenheiten noch nie irgendein Honorar an den Anwalt bezahlen, auch nicht in Vorkasse.
Kai Mueller Kai Mueller   Beitrag 8 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Jürgen Hanke 29.07.20, 14:35Zum zitierten BeitragZumindest in DE ist es nicht so, in CH mag es anders sein. In Fällen von Urheberrechtsverletzungen muss der Geschädigte in DE keine Anwaltskosten übernehmen, sofern die Rechtsverletzung eindeutig bewiesen ist...

Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass Abmahnungen, die durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen werden, Kosten auslösen. Diese Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Der Auftraggeber des Anwalts, also der Abmahner, trägt die Kosten seines Anwalts. Wurde eine Abmahnung aber berechtigter Weise ausgesprochen, besteht eine Kostenerstattungspflicht des Abgemahnten.

Es kann durchaus sein, dass es Anwälte gibt, die bei eindeutigen Fällen das Kostenrisiko übernehmen. Da es sich hier aber um einen Fall im Ausland und auch noch außerhalb der EU handelt, bezweifle ich das für diesen speziellen Fall stark.
lenmos lenmos Beitrag 9 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich würde auch erst einmal ganz ohne Drohungen höflich nachfragen.
Eventuell lässt sich das Problem auch lösen, ohne dass Anwälte mitgefüttert werden müssen.
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 10 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: lenmos 30.07.20, 10:37Zum zitierten BeitragIch würde auch erst einmal ganz ohne Drohungen höflich nachfragen.
Eventuell lässt sich das Problem auch lösen, ohne dass Anwälte mitgefüttert werden müssen.


nach 40 Jahren Erfahrung im Umgang mit Urheberrechten und großen und kleinen Verstößen dagegen sehe ich das genau umgekehrt: Erst mal die harte Tour - generös kann oder sollte man man sich hinterher immernoch zeigen, wenn die Gegenseite kooperiert. Denn merke: "Der Mensch an sich ist gut - aber die Leut san schlecht." (Karl Valentin ;-)
lenmos lenmos Beitrag 11 von 21
2 x bedankt
Beitrag verlinken
Das Ganze einmal ohne Anwalt und Gericht zu versuchen, hat doch nichts mit generös zu tun.
Jürgen Hanke Jürgen Hanke   Beitrag 12 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Manfred Wenzel 30.07.20, 11:08Zum zitierten Beitragnach 40 Jahren Erfahrung im Umgang mit Urheberrechten und großen und kleinen Verstößen dagegen sehe ich das genau umgekehrt: Erst mal die harte Tour - generös kann oder sollte man man sich hinterher immernoch zeigen, wenn die Gegenseite kooperiert. Denn merke: "Der Mensch an sich ist gut - aber die Leut san schlecht." (Karl Valentin ;-)

Sehe ich genauso. Mit Gutmenschengelaber erreicht man in juristischen Angelegenheiten absolut nichts.
lenmos lenmos Beitrag 13 von 21
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Jürgen Hanke 30.07.20, 16:46Zum zitierten BeitragMit Gutmenschengelaber erreicht man in juristischen Angelegenheiten absolut nichts.
Ja, genau! Immer gleich eins in die Fresse, nicht?

Na ja, jedem so viel Stress, wie er braucht.
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 14 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: lenmos 30.07.20, 18:22Zum zitierten BeitragJa, genau! Immer gleich eins in die Fresse, nicht?

Na ja, jedem so viel Stress, wie er braucht.


Nein - aber zu zeigen, dass man seine Rechte kennt und bereit ist, sich zu wehren, wenn diese verletzt werden ist m.E. mehr als angemessen.

Und: den Stress haben die anderen angefangen und bewusst in Kauf genommen !

Das Grundübel liegt darin, dass das Unrechtsbewusstsein der Allgemeinheit bzgl. des Urheberrechts nicht besonders ausgeprägt ist.
lenmos lenmos Beitrag 15 von 21
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Man .muss nicht gleich eine juristische Angelegenheit daraus machen. Einmal nachfragen wohin man die Rechnung schicken soll.
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben