Urheberrechtsverletzung Schweiz (seit April 2020)

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Kai Mueller Kai Mueller   Beitrag 16 von 21
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Zitat: lenmos 01.08.20, 13:16Zum zitierten BeitragMan .muss nicht gleich eine juristische Angelegenheit daraus machen. Einmal nachfragen wohin man die Rechnung schicken soll.

Das halte ich für ziemlich naiv.
TLK TLK   Beitrag 17 von 21
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An dieser Stelle sei kurz darauf hingewiesen, daß der Fotograf - eben der TO - laut Profil selbst aus der Schweiz und nicht aus Deutschland ist.
Damit dürften sich einige der hier gegebenen Ratschläge eigentlich erübrigen...
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 18 von 21
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Zitat: TLK 01.08.20, 22:07Zum zitierten BeitragAn dieser Stelle sei kurz darauf hingewiesen, daß der Fotograf - eben der TO - laut Profil selbst aus der Schweiz und nicht aus Deutschland ist.
Damit dürften sich einige der hier gegebenen Ratschläge eigentlich erübrigen...


nein da erübrigt sich im Prinzip gar nichts. Das schweizerische Urheberrecht ist zwar - lax gesagt - näher dem amerikanischen Copyright als dem europäischen Urheberrecht, aber in diesem Fall hat das m.E. keinerlei Auswirkung. Zu beachten ist vielmehr, dass die möglicherweise grenzüberschreitende Kommunikation mit den Verletzern der Rechte Komplikationen mit sich bringt - sprich: das Ganze verteuert oder gar aussichtslos macht - je nach dem wo diese Firma ihren Sitz hat.
TLK TLK   Beitrag 19 von 21
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Ich wurde wohl mißverstanden...

Zunächst einmal sind Ausführungen zum deutschen Urheberrecht zwar sicherlich interessant, hier jedoch eher irrelevant.
Desweiteren ist es in der Schweiz möglich, Urheberrechte zu übertragen bzw. darauf zu verzichten (die Sonderregelung bzgl. Computerprogrammen lasse ich an der Stelle außen vor, da hier nicht zutreffend); es stellt sich also die Frage, ob Urheberrechte übertragen wurden oder darauf verzichtet wurde.
Trifft dies nicht zu und die Urheberrechte sind nach wie vor valide, dann kann über das weitere Vorgehen diskutiert werden.
Ich persönlich würde mir eine professionelle Rechtsberatung einholen, was man dagegen tun kann - auch wenn es schlimmstenfalls etwas kostet. Da bekomme ich aber sicherlich dann auch geklärt, was
Zitat: Manfred Wenzel 01.08.20, 23:28Zum zitierten Beitrag... dass die möglicherweise grenzüberschreitende Kommunikation mit den Verletzern der Rechte Komplikationen mit sich bringt - sprich: das Ganze verteuert oder gar aussichtslos macht - je nach dem wo diese Firma ihren Sitz hat.betrifft.
Was die Vorgehensweise angeht, ob ein höfliches Anfragen oder eher die harte Tour zum Ziel führt, hängt freilich vom konkreten Einzelfall ab: hat man es mit der Spezies "Frechheit siegt" zu tun, wird einem Höflichkeit als Schwäche ausgelegt, ist das Gegenüber einer sachlichen Bearbeitung aufgeschlossen, wirkt sharks law (eat first, ask questions later) unwirsch.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 20 von 21
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Zitat: Mike Fund 28.07.20, 09:42Zum zitierten BeitragEine Firma nutzt meine Bilder auf ihrer Webseite ohne Einverständnis. Es handelt sich "nur" um zwei Bilder, lohnt sich da ein rechtliches Vorgehen?

Oder soll ich einfach eine Rechnung schicken, oder direkt eine Abmahnung?

Falls jemand Erfahrungen hat, wäre ich froh um einen Tipp!

Meine Bildwerke werden wiederholt ohne meine Gestattung publiziert.
Aus Erfahrung kann ich dir folgendes sagen:

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz für die nicht gestattete Nutzung.
Die Höhe des dir entstandenen Schadens richtet sich zunächst nach Höhe der Nutzungshonorare, die du sonst für eine derartige Nutzung aufrufst. Einfach zu sagen: "Nach Tabellen der MFM-Bildhonorare steht mir Betrag X zu!", funktioniert nur, wenn du nachweisen kannst, dass du sonst auch nach MFM-Tabellen abrechnest.

Zu deinem Schaden gehören auch Anwaltskosten (für Abmahnung, Unterlassungserklärung usw.), die auflaufen.

Auch diese kannst du als Schadensersatz geltend machen.

Jetzt kommt das dicke ABER:
Für ein Bildhonorar von 100 bis 200 Euro lohnt sich das alles nicht! Länderübergreifende Klagen/Abmahnungen sind zeitaufwändig und teuer. Wenn du Pech hast, reicht das Geld gerade mal aus, um deinen Anwalt und deren Umsatzsteuer zu bezahlen. Denn Umsatzsteuer ist nicht Schadensersatzpflichtig.

Mein Tipp:
Ruf das Unternehmen an - oder schreibe es an.
Bedanke dich dafür, dass denen deine Bildwerke so gut gefallen, dass sie diese für Werbezwecke einsetzen. Das geht natürlich nicht kostenlos. Frage, ob sie noch weitere Bilder von dir verwenden und wo sie diese Bilder, die du detektieren konntest, noch genutzt haben. Hier besteht Auskunftspflicht!
Telefonisch findest du schnell eine Einigung, in aller Regel.
Mache unbedingt Screenshots von allen unerlaubten Veröffentlichungen.

Erst wenn das alles ins Leere laufen sollte, sich der Aufwand "lohnt", würde ich einen Anwalt einschalten, der länderübergreifend tätig wird.
Für Beträge bis 200 Euro lohnt sich das IMO aber nicht.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 21 von 21
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Agenturen und Unternehmen handeln oft nach dem Motto:
"Wenn ich erwischt werden, muss ich nur das zahlen, was ohnehin bei einer ordentlichen Lizenzierung fällig wäre." - "Wenn ich nicht erwischt werde, habe ich viel Geld gespart."

Leider immer noch gängige Praxis.
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