Sylt Leuchttürme am Ellenbogen "Privatgrundstück"

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Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 16 von 18
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Zitat: Albrecht D 14.03.19, 21:00Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 14.03.19, 19:06Zum zitierten BeitragNach Ansicht des BGH sind z. B. die öffentlich zugänglichen, im Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befindlichen Anlagen im Schlosspark von Sanssouci keine öffentlichen Anlagen im Sinne des § 59 UrhG.Rein gefühlsmäßig ist aber ein Unterschied zwischen einem Schlossspark und einem Naturschutzgebiet mit Ferienwohnungen, Stränden und einer 7 km langen Mautstraße.

https://www.stern.de/reise/sylt-erlaess ... 71722.html

Zitat: "Wer Fotos oder Videos am Strand machen möchte, muss ebenfalls aufpassen: Sollen sie gewerblich genutzt werden, muss vorher eine schriftliche Genehmigung beim Tourismus-Service beantragt werden."

Siehe aber auch "Sternstunde!?" zum Thema Fake News: https://www.heise.de/foto/galerie/foto/ ... 873dc1de0/
Albrecht D Albrecht D Beitrag 17 von 18
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Zitat: Johannes Röhnelt 15.03.19, 11:49Zum zitierten BeitragZitat: "Wer Fotos oder Videos am Strand machen möchte, muss ebenfalls aufpassen: Sollen sie gewerblich genutzt werden, muss vorher eine schriftliche Genehmigung beim Tourismus-Service beantragt werden."Interessanterweise bezieht sich die erforderliche Genehmigung auf Sylt allgemein, also das Gebiet der Gemeinde Sylt und nicht speziell auf den in Privatbesitz befindlichen "Ellenbogen".

Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.

Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.

Gruß
Albrecht
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 18 von 18
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Zitat: Albrecht D 15.03.19, 13:01Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 15.03.19, 11:49Zum zitierten BeitragZitat: "Wer Fotos oder Videos am Strand machen möchte, muss ebenfalls aufpassen: Sollen sie gewerblich genutzt werden, muss vorher eine schriftliche Genehmigung beim Tourismus-Service beantragt werden."Interessanterweise bezieht sich die erforderliche Genehmigung auf Sylt allgemein, also das Gebiet der Gemeinde Sylt und nicht speziell auf den in Privatbesitz befindlichen "Ellenbogen".

Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.

Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.

Bitte nicht missverstehen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass mit Hilfe von Ortssatzungen für das Gebiet einer Gemeinde bestimmte Schrankenregelungen des UrhG ( z. B. die Panoramafreiheit des § 59) mit verbindlicher Wirkung gegenüber jedermann außer Kraft gesetzt werden können.

Deshalb auch der Vergleich mit den Fake News ;-).
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